Es war ein nahe liegender Gedanke, der den Bundestagsabgeordneten der Linken aus dem Landkreis Leipzig, Axel Troost, dazu bewegte, dem Finanzministerium mal so ein kleine Frage zu stellen: Wie wirkt sich eigentlich das Ergebnis des "Zensus 2011", das im Mai 2013 veröffentlicht wurde, auf den Länderfinanzausgleich aus?

Am 27. Januar bekam er die Antwort darauf vom Bundesministerium der Finanzen. Und zumindest in Teilen bestätigte sich, was er vermutet hatte: Es kommt zu Verschiebungen, denn der Länderfinanzausgleich berechnet sich ja nach der Steuerkraft pro Einwohner. Wenn ein Bundesland in Gefolge der Zensus-Berechnung weniger Einwohner hat, steigt logischerweise die Steuerkraft pro Kopf. Wirkliche Einwohnerzugewinne hatte aber auch kein Land. Deswegen ergeben sich die Verschiebungen vor allem unter den Ländern, die unterschiedlich stark Einwohner “verloren” haben.

Besonders betroffen von den rechnerischen Einwohnerverlusten waren ja bekanntlich die Großstädte, was bis heute die Kritik am Zensus-Verfahren wach hält. Denn wirklich nachvollziehbar sind diese Verluste etwa in Großstädten wie Berlin oder Leipzig nicht. Dazu sind die Widersprüche zu den amtlichen Einwohnermelderegistern zu deutlich.

Zustande kamen die Differenzen, weil in kleinen Kommunen im Grunde wirklich jeder Haushalt erfasst wurde, in größeren Städten aber wurden nur Stichproben genommen und hochgerechnet. Besonders betroffen von dieser Differenz war Berlin, dessen rechnerischer “Bevölkerungsverlust” sich jetzt auch in deftigen Einbußen beim Länderfinanzausgleich niederschlägt. Die Bundeshauptstadt bekommt 296,6 Millionen Euro weniger aus dem Finanzausgleich. Dafür freut sich das Geberland Bayern, das nun 155,3 Millionen Euro behalten darf. Auch andere Flächenländer profitierten sichtlich – so wie Rheinland-Pfalz mit 138,6 Millionen Euro, Nordrhein-Westfalen mit 85,6 Millionen Euro oder Schleswig-Holstein mit 39 Millionen Euro.

Neben Berlin hat es noch eine andere große Stadt heftig erwischt: Hamburg steht mit 76,4 Millionen Euro weniger da.Die geringsten finanziellen Wirkungen hat das Prozedere tatsächlich bei den ostdeutschen Flächenländern, die allesamt leicht profitieren, weil der Bevölkerungsrückgang, den der Zensus errechnet hat, nicht wirklich dramatisch vom allgemeinen Bevölkerungsrückgang in der Bundesrepublik abwich. Thüringen bekommt nun für 2012 sogar 5,5 Millionen Euro mehr, Brandenburg 10,8 Millionen. Sachsen-Anhalt bekommt sogar 15,4 Millionen Euro mehr, Mecklenburg-Vorpommern 7 Millionen.

Einzige Ausnahme: der Freistaat Sachsen, wo die Zensus-Rechnerei ausgerechnet den beiden Großstädten Dresden und Leipzig herbe Zahleneinbußen bescherte. Bevölkerungseinbußen kann man ja nicht wirklich sagen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich mehr Menschen in den beiden Städten wohnen (siehe Melderegister) ist mehr als hoch. Aber da keine Verwaltungsinstanz gegen das Zensus-Ergebnis Einspruch erhob, geht’s jetzt mit einem Minus für Sachsen weiter: minus 8,6 Millionen Euro hat das Bundesfinanzministerium ausgerechnet.

Zur Website von Axel Troost: www.axel-troost.de/article/7603.wirkung-des-zensus-2011-auf-den-laenderfinanzausgleich.html

Die Antwort des Bundesfinanzministeriums als PDF zum download.

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