Für den Gewerbepark Stahmeln müssen die Grundsätze für ein Wohn- und Gewerbegebiet umgesetzt werden. Darauf einigte sich der Stadtrat heute. Eine Lärmkartierung sowie ein Lärmaktionsplan müssen nicht vorgelegt und auch der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln nicht einbezogen werden. Diese Antragspunkte lehnte der Rat ab.

Marion Ziegler von der Bürgerfraktion hatte zuvor angemahnt, dass der Ortschaftsrat nicht aus den Unterlagen ersehen konnte, dass hauptsächlich Logistikfirmen angesiedelt würden. “Da herrscht eine 24-Stunden Betriebsamkeit”, so Ziegler. “Kein Bürger glaubt mehr, dass alles so gemacht wird, wie vorher beschrieben.”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar