Seit dem Wochenende schlagen die Wellen hoch, seit die Denkmalschmiede Höfgen GmbH Alarm gemeldet hat, der Kulturraum Leipziger Raum habe die Förderung beendet. Die Arbeit könne nicht fortgesetzt werden. Doch ganz so sei es nicht, teilt das Landratsamt Landkreis Leipzig am Montag, 27. Februar, mit. Im Gegenteil.

Der Kulturraum sei an einer Weiterführung der Kulturraumangebote sehr interessiert, deshalb habe es in einem gemeinsamen Gespräch am 7. Februar, an dem auch die Geschäftsführer der Denkmalschmiede Höfgen gGmbH und des Trägervereins Gesellschaft für Landeskultur e.V. (GfL) und Landrat Dr. Gerhard Gey, teilnahmen, einen Kompromissvorschlag gegeben.

Der Verein, der GfL e.V., stellt einen Antrag auf Kulturförderung und tritt damit als Fördermittelempfänger auf.

Die Denkmalschmiede Höfgen gGmbH aber wird ab sofort nicht mehr gefördert. Die Strukturen der Einrichtung und die vertraglichen Grundlagen sollen bis zum 30. Juni 2012 mit dem Förderrecht in Einklang gebracht werden. Der Kulturraum prüft pflichtgemäß diese Vorschläge und speziell die Möglichkeit, den Gastatelierbetrieb vorübergehend bis zum 30. Juni weiterzufördern.

Der Ablehnungsbescheid 2012 für die Denkmalschmiede Höfgen gGmbH musste wegen gravierender Verstöße gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie einer nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der hartnäckigen Weigerung, diese Verstöße abzustellen, erteilt werden, teilt das Landratsamt mit. “Der Kulturraum kann kein Privateigentum, keine gastronomischen Betriebe, keine Vertragsleistungen und keine Gehälter fördern, die gegen das Zuwendungsrecht verstoßen.”

Der Ablehnungsbescheid würde konkret sechs Einzelverstöße benennen, die ausführlich begründet wurden, wobei schon jeder Einzelverstoß den Ablehnungsbescheid rechtfertige.

Im Jahr 2001 sei zum Beispiel mit hohem Kostenaufwand eine Buchungssoftware von der gGmbH erworben worden, die bis heute nicht genutzt wurde, um im Wirtschaftsplan die Kostenstelle 1000 (“institutionelle Förderung”) detailliert darzustellen. Das Landratsamt: “Hier wurden ca. 560.000 Euro gebucht, ohne dass der Kulturraum erkennen kann, für welche einzelne Maßnahme dieses Geld verwendet wird. Damit ist jedem Missbrauch die Tür geöffnet.”

Obwohl der Zuwendungsbescheid in 2010 letztmalig die Gastatelierförderung festgeschrieben habe, hätte die gGmbH in ihren Förderanträgen für 2011 und 2012 die Ausgaben erneut eingeplant. Das Kulturraumgesetz und die Förderrichtlinie würden die Förderung wissenschaftlicher Tätigkeit ausschließen, so das Landratsamt, aber genau diese fänden in den Gastateliers statt.

Personalkosten dürften nur gefördert werden, wenn das Besserstellungsverbot eingehalten wird. Der Personalbestand hat sich von rund 14 auf 7 Vollzeitbeschäftigte reduziert. Das Leitungspersonal der gGmbH aber habe seine Gehälter in den letzten Jahren trotzdem deutlich angehoben und nicht neu bewerten lassen, obwohl das jährlich vorgeschrieben sei. Eine formale Bestätigung des IST-Zustandes durch die Stadtverwaltung Grimma, so das Landratsamt, sei mit dieser jährlichen Neubewertung nicht gemeint.Auch wirtschaftliche Geschäftsfelder wie der Verlag “Wächter Pappel” und das CD-Label “BEOTON” würden mit förderfähigen Kulturausgaben in unzulässiger Weise vermischt.

Auch Mietverträge seien zum Nachteil der Denkmalschmiede Höfgen gGmbH abgeschlossen worden. Die Miete sei an sich in Frage zu stellen, da die angemieteten Räume mit öffentlichen Mitteln hergerichtet worden seien. Überdies hinaus muss die gGmbH aber auch noch die komplette Instandhaltung der Mietobjekte, ohne Begrenzung der jährlichen Aufwendungen, tragen, stellt das Landratsamt fest. Darüber hinaus existiere ein Pachtvertrag zwischen dem GfL e.V. und dem Geschäftsführer der Denkmalschmiede Höfgen gGmbH, Dr. Kurt Uwe Andrich, als Eigentümer des Vierseithofes, aus dem jährlich zirka 45.000 Euro auf sein Privatkonto flössen. All dies geschehe vor dem Hintergrund, dass die DH gGmbH, deren Geschäftsführer Dr. Andrich ist, die komplette Instandhaltung der gepachteten bzw. gemieteten Gebäude zu erbringen habe.

Die Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten wurden wiederholt nicht oder erst nach mehrfacher Aufforderung erfüllt, stellt das Gutachten fest.

Und der Zuwendungsbescheid 2011 weise bereits auf das Förderjahr 2012 hin: “Vor genannten Hintergrund käme viel mehr eine Ablehnung der Förderung im Ganzen in Betracht. Hiervon wurde aufgrund der inhaltlich sehr guten Arbeit des Zuwendungsempfängers sowie der regionalen Bedeutung Abstand genommen und ein über den Regelfördersatz hinausgehender Betrag in Höhe von ca. 123.000,00 Euro gewährt. Mit einem solchen Entgegenkommen kann in den Folgejahren nicht gerechnet werden. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, von allen Subventionsempfängern gleichermaßen die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen zu verlangen.”

Auch im Ablehnungsbescheid sei dazu festgestellt worden, “dass trotz jahrelanger Beanstandungen davon auszugehen ist, dass die DH gGmbH nicht gewillt ist, ihre zuwendungsrechtlichen Pflichten einzuhalten. – Unzählige Schreiben und Gespräche, auch in 2011 und 2012, haben zu keiner Haltungsänderung der Geschäftsführung der DH gGmbH geführt.”

Insgesamt sei die Kultureinrichtung Denkmalschmiede Höfgen seit 1995 mit rund 8,3 Millionen Euro gefördert worden.

Die am 7. Februar vorgeschlagene Kompromisslösung sei von der Gesellschaft für Landeskultur e.V. als gemeinnütziger Förderverein der Denkmalschmiede Höfgen bislang nicht in Anspruch genommen worden, teilt das Landratsamt des Landkreises Leipzig mit. Bis zum 2. März stünde jetzt noch ein Termin für eine Rückäußerung.

www.hoefgen.de

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