Wahrscheinlich hat sich auch Dr. Sabine Heymann nur gewundert, als sie am 17. Juli den Sachstandsbericht des Umwelt- und Planungsdezernats zu einer Anfrage der CDU-Fraktion vom 26. Oktober 2012 bekam. Sabine Heymann ist bei der CDU die engagierte Streiterin für die Wasserstadt Leipzig. Damals war noch völlig offen, wofür die so genannte § 4-Gruppe die knapper werdenden Gelder im Neuseenland zuerst einsetzen wird. Die CDU-Fraktion hatte die Stadt aufgefordert, sich für eine Priorisierung des Harthkanals einzusetzen.

Das ist das Verbindungsstück zwischen Zwenkauer See und Cospudener See. Im März hatte auch der Leipziger Stadtrat dem CDU-Antrag zugestimmt. Im Mai hat die § 4-Arbeitsgruppe, wie sie sich nennt, dem Leipziger Begehren zugestimmt. Es ist also keine Zukunftsaufgabe mehr. Die Weichen sind gestellt. Jetzt ist eigentlich nur noch offen, wie teuer es wird. Bis 2017 stehen für alle von der Arbeitsgruppe abgesegneten Maßnahmen im Leipziger Südraum 17 Millionen Euro zur Verfügung. Die so genannte “Wasserschlange”, die die Pleiße mit dem Markkleeberger See verbinden soll, hat schon rechnerisch nicht mehr ins Budget gepasst.

Insofern berichtete die Verwaltung mit dem am 17. Juli veröffentlichten Sachstandsbericht nur über Dinge, die zu diesem Zeitpunkt längst entschieden waren.

In Punkt 1 hatte die CDU-Fraktion beantragt: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich für die Priorisierung des Harthkanals beim Einsatz von § 4-Mitteln einzusetzen.

Die Antwort der Verwaltung: “Die Stadtverwaltung ist in der § 4-Arbeitsgruppe VA BKS vertreten und damit in der Lage, sich für die Priorisierung bestimmter Maßnahmen einzusetzen. Am Ende des Jahres 2012 wurde das V. Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung (VA BKS) durch den Bund und allen betroffenen Bundesländern unterzeichnet. Damit wurde sichergestellt, dass 22 Mio. EUR für s. g. § 4-Maßnahmen für den Zeitraum 2013 – 2017 im Freistaat Sachsen für Westsachsen zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen nach § 4 V. VA BKS dienen der Erhöhung des Folgenutzungsstandards in den Braunkohleplangebieten und im Umfeld des stillgelegten Braunkohlebergbaus. Sie erfassen insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Nachteile, zur nachhaltigen Wiedernutzbarmachung und zur Unterstützung der regionalen Entwicklung. Nach dieser Maßgabe gilt folgende Festlegung für ausgewählte Projekte des Gewässerverbundes: Schlüsselprojekte zur Schiffbarmachung von hydraulisch erforderlichen Gewässerverbindungen in den Bergbaufolgelandschaften (Süd- und Nordraum Leipzigs) erfolgt eine 100 %-ige Finanzierung der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Bergbausanierung (§ 4-Maßnahmen).Die wichtigsten Projekte im südlichen Leipziger Neuseenland bezüglich des Gewässerverbundes sind folgende:

Harthkanal – Verbindung zwischen Cospudener und Zwenkauer See (Synergieeffekte mit Grundsanierung geplant, die Weiterführung der Planungen auf Grundlage der HOAI-Phase 2 ist beauftragt)

Markkleeberger Wasserschlange – Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße (HOAI-Phase 4 zur Beantragung von Baurecht liegt im März 2013 vor)

Störstellenbeseitigung in der Pleiße zwischen Floßgrabenmündung und Agra-Wehr (Baurecht verfällt 2014, Entlastung des Floßgrabens mit der Umsetzung der Maßnahme gegeben)

Aus dem Budget in Höhe von 22 Mio. EUR müssen auch die Maßnahmen im Nordraum Leipzigs, weitere Maßnahmen zur Regionalentwicklung im gesamten Leipziger Neuseenland
sowie die Aufwendungen für die Projektträgerschaft durch die LMBV finanziert werden. Eine aktuelle Gesamtübersicht wird im Rahmen der § 4-Arbeitsgruppe erst Ende Februar 2013 erarbeitet. Daraufhin erfolgt die Priorisierung innerhalb der zuständigen Arbeitsgruppe. Auf Grundlage der Ergebnisse können weitere Details mitgeteilt werden.

Die Stadt Leipzig ist Mitglied des ZV Neue Harth und Eigentümerin von einigen Flächen des zukünftigen Harthkanals und der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Anlagen.

Im Zuge einer Priorisierung, die die § 4-Arbeitsgruppe VA BKS vorbereiten wird, ist es deshalb ein ureigenes Interesse der Verwaltung der Stadt Leipzig, sich für diese Maßnahme vorrangig einzusetzen.”

Zu diesem Zwecke nutze die Stadtverwaltung aktiv ihre Möglichkeit in den einschlägigen Verbänden und Arbeitsgruppen …, heißt es nun im Sachstandsbericht. “Die Stadtverwaltung hat sich bereits in einem Schreiben Ende 2012 gegenüber den einschlägigen Kommunen, Verbänden, Arbeitsgruppen und Behörden zur Priorisierung des Harthkanals bekannt. Sie fordert darin die zügige Vorbereitung und Realisierung der Kanalverbindung einschließlich der verkehrlichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen.”

In der Mitteilung des Regionalen Planungsverbundes zur Entscheidung für den “Harthkanal” war inzwischen auch erläutert worden, warum die Priorisierung dieses Gewässerbaus auch aus Sicht der gesamten Planungsgruppe Sinn macht: “Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Harthkanal zwischen Zwenkauer und Cospudener See war die Erkenntnis, dass ein zeitgleicher Bau der beiden mit dem gleichen Stellenwert versehenen Schlüsselmaßnahmen zum Gewässerverbund mit dem zur Verfügung stehenden Budget ausgeschlossen ist. Im Unterschied zur ‘Wasserschlange’ zwischen Markkleeberger See und der Pleiße bestehen beim Harthkanal aufgrund seiner Doppelfunktion als touristischer Wasserweg und zur Überschusswasserableitung sowie zur Hochwasserabführung Synergieeffekte zur Grundsanierung, die das § 4-Budget entlasten. Das Anliegen unserer Region besteht darin, auch die ‘Wasserschlange’ nach Möglichkeit mit einer 100 %-Förderung zu realisieren, sobald dafür die Finanzierungsvoraussetzungen gegeben sind.”

Die Zeitpläne dafür werden jetzt also noch ein bisschen gestreckt werden müssen.

Information des Regionalen Planungsverbandes: www.rpv-westsachsen.de/images/bilder_allgemein/pdf/medieninfo_para_4_2013.pdf

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