Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt die turnusgemäße Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung durch den Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen, teilte diese am Mittwoch, 16. Oktober, mit. Normalerweise ist sie für die Einhaltungen der Regeln zuständig. Aber die Regeln selbst sind nicht wirklich streng. Und selbst misst und kontrolliert sie auch nicht.

Grundlage für die Überprüfung der LDS bilden die von der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vorgelegten Daten zum nächtlichen Flugverkehrsaufkommen im Jahr 2012, die vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberster Luftfahrtbehörde bestätigt worden sind. Zwischenbemerkung: Da der Freistaat der Hauptanteilseigner an der Mitteldeutschen Flughafen AG und damit auch am Flughafen Leipzig / Halle ist, kontrolliert er sich quasi selbst.

Noch eine weitere Landesbehörde ist in die Überprüfung einbezogen worden: das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde für Fragen des Fluglärms. Und das Ergebnis ist so, wie zu erwarten: Es bedarf gegenwärtig keiner Anordnung von weiteren Auflagen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion Sachsen.

Entsprechend den geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 war das nächtliche Fluggeschehen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2012 (Mai bis Oktober) mit demjenigen zu vergleichen, das im Vergleichszeitraum des Jahres 2011 in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr abgewickelt worden ist.

Das Fazit der Landesdirektion: Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass im Vergleichszeitraum die Zahl der nächtlichen Flugbewegungen um ca. 1,5 Prozent auf 15.786 (einschließlich Hubschrauberflüge) abgenommen hat.

Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 91,5 % im Jahr 2011 auf 90,6 % im Jahr 2012 gesunken. Entsprechend hat sich der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2012 von 8,5 % auf 9,4 % leicht erhöht.

Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 71 %; die entgegengesetzte Betriebsrichtung Ost wurde bei 29 % der Flugbewegungen registriert (2011: 70 % West, 30 % Ost). Was eigentlich wenig mit Fluglärm zu tun hat und auch kaum geändert werden kann: Die Hauptwindrichtung ist eben in Leipzig zu 70 Prozent aus Westen.

Und dass die Zahl der nächtlichen Starts und Landungen zurückging, liegt auch nicht an irgendeiner aktiven Politik am Flughafen Leipzig/Halle. Dahinter steckt schlicht der Rückgang der Transitflüge für die us-amerikanischen Militäreinsätze in Irak und Afghanistan.
Die Bahnverteilung – das muss angemerkt werden – entspricht noch lange nicht der Auflage von 50 Prozent auf der Nordbahn, 50 Prozent auf der Südbahn.

Nur ein paar uralte Maschinen fliegen so langsam aus dem Flugplan.

Der Vergleich der eingesetzten Flugzeugmuster hat ergeben, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen mit schweren Propellerflugzeugen, einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra), C 130 (Lockheed Hercules) und C 160 (Transall) um 299 auf 989 gefallen ist (-23,2 %). Bei den schweren Stahlflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe S 3.2b einschließlich AN 124 und IL 76) ist eine Abnahme um 35 Bewegungen auf 37 zu verzeichnen (-48,6 %).

Was eben auch deutlich macht, dass die ganz alten Flugzeuge Stück für Stück zumeist durch jüngere, für den Frachtflug umgebaute Flugzeuge ersetzt werden. Was in dieser Kategorie dann logischerweise einen Zuwachs bedeutet.

Für die den Flughafen besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 319, A 320, A 321, B 737-300 ff, B 757-200) und S 6.1 (insbesondere A 300, A 310, A 330, B 757-300, B 767, B 777) sind leichte Anstiege zu verzeichnen (S 5.2: 9 082, +2,5 %; S 6.1: 4 659, +1,7 %).

Die Luftfahrzeuggruppe S 7b (am Flughafen insbesondere durch das Flugzeugmuster B 747-400 vertreten) hat um 165 Bewegungen sogar auf 333 zugelegt und sich damit nahezu verdoppelt (+98,2 %).

Und der Rückgang de Truppenflüge macht sich auch bei den Flugzeugtypen bemerkbar:

Die insbesondere dem Verkehrssegment “Trooping Charter” zuzurechnenden Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe S 6.2b (mit DC-10 und MD-11) hat im Bezugszeitraum Mai bis Oktober 2012 um 276 auf 42 abgenommen (- 86,8 %).

Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Beachtung der Ergebnisse der Überprüfung und unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (= Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2012 eine Größe von ca. 136 km² (2011: ca. 141 km²) hätte haben müssen. Tatsächlich umfasse das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².

Das war das Zugeständnis auch schon 2008, gleich nachdem die 24-Stunden-Flugerlaubnis für Frachtflieger in Leipzig genehmigt worden war. Nachtschutzgebiet heißt aber lediglich, dass die Bewohner des Gebietes Anspruch auf Kostenerstattung für passiven Schallschutz haben.

Die nächste turnusgemäße Überprüfung, so die Landesdirektion, ist im Frühjahr 2014 vorgesehen.

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