Und da wir gerade bei der Vorlage des Umweltdezernats aus dem Juni 2018 waren, „Wachsende Stadt Leipzig – Stärkung der interkommunalen Arbeit durch den Beschluss des Regionalen Handlungskonzeptes (RHK)“, und der Saale-Elster-Kanal so prominent darin auftrat, haben wir auch das Papierchen aus dem Bundesverkehrsministerium gelesen, das darin wie eine Verheißung auf ganz viel Geld anmutet.

In der Stadtratsvorlage las sich das so: „Das Bundesverkehrsministerium hat im Jahr 2016 ein Wassertourismuskonzept vorgestellt, woraus sich auch für den Saale-Elster-Kanal eine neue Entwicklungsperspektive und damit ein Finanzierungsansatz ableiten lässt. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig befindet sich hierzu im engen Austausch mit den Bundesministerien und der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Magdeburg, mit welcher zukünftig umfassende Abstimmungstermine zur weiteren Vorgehensweise geplant sind.“

Eine neue Entwicklungsperspektive? Das klang, als hätte das Bundesministerium den Kanalträumern von Elster und Saale nun zugesagt, ihnen den Weiterbau des Kanals zu finanzieren.

Und so konnte man auch die nächste Passage interpretieren: „Darauf aufbauend und in Verbindung mit der Potenzialanalyse zum Saale-Elster-Kanal aus dem Jahr 2012 wurde das Thema Inwertsetzung des Kanals im Jahr 2016 in der Projektgruppe ‚Gewässerlandschaft Mitteldeutschland‘ wieder aufgegriffen und daraus das FR-Regio-Projekt ‚Konzeption zur Inwertsetzung des bestehenden Saale-Elster-Kanals einschließlich der begleitenden Infrastruktur und angrenzender Ortschaften‘ entwickelt und beim Sächsischen Staatsministerium des Innern für 2017/2018 beantragt. Das Vorhaben wurde bewilligt, die Bearbeitung läuft und bis zum Ende des Jahres 2018 wird der Endbericht der Konzeption erstellt.“

Die berühmte „Potentialanalyse“ beschäftigte sich mit dem wassertouristischen Ausbau des Kanalstücks, mit den dazu nötigen Baukosten (mit Hebewerk über 100 Millionen Euro) und mit den künftigen Einnahmen der Kanalnutzung, also seiner Wirtschaftlichkeit. Ergebnis, wenn man die Zahlen genauer betrachtet: Nicht mal im Betrieb kostendeckend.

Aber was hat das Bundesverkehrsministerium 2016 (das ist das Jahr, auf das sich die Vorlage tatsächlich bezieht) wirklich vorgelegt? Das Ministerium hat einfach die ganzen Wasserstraßen des Bundes neu sortiert – nämlich nach Hauptwasserstraßen (also solchen Flüssen und Kanälen, die tatsächlich als Wasserstraßen für den Güterverkehr genutzt werden), nach Freizeitwasserstraßen (Flüsse und Kanäle, die nicht für den Güterverkehr gebraucht werden, aber von Motorbooten stark frequentiert sind) und Naturgewässern (also Gewässern ohne jeglichen Motorbootverkehr). Man muss nicht lange blättern: Das, was vom Saale-Elster-Kanal existiert, ist bestenfalls ein Naturgewässer oder eine „naturnahe Wasserstraße“, wie es im zugehörigen Bericht auch genannt wird.

Die Bedeutung der Nebenwasserstraßenfür Freizeit und Tourismus. Karte: Bundesverkehrsministerium
Die Bedeutung der Nebenwasserstraßen für Freizeit und Tourismus. Karte: Bundesverkehrsministerium

Der Unterschied zwischen Freizeitwasserstraßen und „naturnahen Wasserstraßen“:

„An stark mit Motorbooten und Fahrgastschiffen frequentierten Gewässern ( „Freizeitwasserstraßen“) sollte weiterhin Schleusenbetrieb aufrechterhalten werden.

Die Infrastruktur an nur wenig genutzten Gewässern sollte dagegen nur für motorlose Freizeitnutzungen („naturnahe Wasserstraßen“) ausgelegt werden. Der Rückbau oder Umbau von Schleusen­ und Wehranlagen könnte dort, z. B. im Rahmen des Bundesprogramms ‚Blaues Band‘, effektiv in Kombination mit Renaturierungen erfolgen.“

Der Bund denkt also gar nicht daran, hier neue zusätzliche Schleusen und Hebewerke zu bauen, sondern gibt Geld für deren Rückbau.

Aber was ist mit dem Wassertourismus, von dem unsere Wasser-Könige im Grünen Ring immerzu reden?

Dazu bietet der Bericht eine klare Definition.

„Die wesentlichen Indikatoren für die ‚Touristische Bedeutung‘ sind

3 ) Anzahl geschleuster Touristenboote

4 ) Anzahl der Charterboote über Bootszeugnisse

5 ) Anbieterdichte für Charterboote

6 ) Anbieterdichte für Kanuverleih

7 ) Anzahl ansässiger Fahrgastschiffe und Fahrgastkabinenschiffe pro Wasserstraße

8 ) Anzahl geschleuster Fahrgast-­ und Fahrgastkabinenschiffe (Schleusenstatistik).“

Das alles bezieht sich auf den Ist-Zustand. An keiner Stelle wird ein Wasserausbau für neuen Wassertourismus erwähnt oder gar versprochen. Nur beim Ausbau der aktuellen Freizeitnutzungen gibt es Unterstützung. Übrigens genau so, wie es dann in der Metropolregion 2018 auch beschlossen wurde als Antrag: Geld für einen Radweg am Saale-Elster-Kanal und für einige Bootsanlegeplätze.

Das Bundesministerium hat auch eine Rangfolge nach Wichtigkeit der einzelnen Freizeitwasserstraßen aufgestellt, die auch bestimmt, wie stark dort Investitionen hinfließen.

In der Kategorie „sehr hoch“ (lila) und „hoch“ (dunkelrot) befinden sich vor allem die Gewässer rund um Berlin – von der Havel bis zum Elbe-Havel-Kanal. Alles Gewässer, die heute schon von Freizeitsportlern intensiv angenommen und hoch bewertet werden. Die Saale schafft es gerade in die Kategorie „mittel“ (blau) und dort findet man auch den nach wie vor hochumstrittenen Ausbau bei Kreypau als langfristiges Projekt im Bundesverkehrswegeplan, obwohl die Rolle der Saale als Güterverkehrsweg kaum noch eine Rolle spielt.

Die Wichtigkeitsstufe „gering“ (sandbraun) findet man eher an Werra und Ilmenau. Und dann sieht man auch noch diesen kleinen Wurmfortsatz in der Nähe der Saale. Das ist das Teilstück vom Saale-Elster-Kanal, das schon existiert. Es ist orange eingefärbt. Das ist der Wichtigkeitsgrad „sehr gering“.

Womit das Bundesverkehrsministerium 2016 eigentlich klargemacht hat, dass man hier nicht groß investieren wird. Die Gelder, die man zur Verfügung hat, sollten ja mit der Neusortierung endlich ganz den Hauptwasserstraßen zugutekommen. Dazu wurden dann auch noch extra zwei Abteilungen im Ministerium gebildet – eine, die sich um Pflege und Infrastruktur der Hauptwasserstraßen kümmert, und eine, die an den restlichen Freizeitwasserstraßen mit deutlich weniger Geld versucht, Freizeit und Natur unter einen Hut zu bringen.

Vielleicht ist ja mit „neuer Perspektive“ gemeint, dass man nun auf den Weiterbau des Kanals stillschweigend verzichtet und das Geld, das das Ministerium zur Verfügung stellt für Radwege, Rastplätze und Bootsstege dankbar annimmt und das Kanalstück einfach ohne große Eingriffe erlebbar macht.

Leipzigs „Umwelt“bürgermeister hat sich schon im August die Blankovollmacht geben lassen

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Die neue Leipziger Zeitung Nr. 64: Kopf hoch oder „Stell dir vor, die Zukunft ist jetzt“

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Es gibt 7 Kommentare

Die (rhetorische) Frage richtete sich nicht an den Autor. 😉
Vielmehr an diejenigen, die beispielsweise dieses schlichte Argument bei der Offenlegung des Pleißemühlgrabens vorgebracht haben.

Weil die Gelder konkreten Projekten mit entsprechenden Nutzen zugewiesen werden müssen. Sozusagen ein Sondertopf für wichtige Zukunftsprojekte. Und hier sieht man dann, wie sich einige die Zukunft vorstellen / bunt malen, obwohl der Bund zur Finanzierung eigentlich nur sagt: hä?

Entschuldigung, der Daumen war zu dick…

Neben dieser überhaupt nicht ironischen Feststellung wäre hier in der Tat die Frage angebracht, wieviel Kindergärten und Schulen statt dieser sinnlosen Geldverschwendung gebaut werden könnten.
Ich wundere mich allerdings nicht mehr, warum diese Frage genau an dieser Stelle nicht kommt.

Neben dieser überhaupt nichtHier wäre tatsächlich

“Das alles bezieht sich auf den Ist-Zustand. An keiner Stelle wird ein Wasserausbau für neuen Wassertourismus erwähnt oder gar versprochen. Nur beim Ausbau der aktuellen Freizeitnutzungen gibt es Unterstützung.”

Wasserstraßen sind nur eines – Straßen! Straßen werden nicht für Paddler gebaut. Auch nicht für Motorboote sondern für maßgeblichen Güter- und Personentransport. Was schlicht mit dem Gut” Wasser” zu tun hat. Wasser darf nicht verändert, muß inzwischen verbessert und darf vor allem nur für den Gemeingebrauch genutzt werden.
Die Umwidmung eines Gewässers in eine Straße, wie mit den Tagebaurestlöchern passiert ist schlicht rechtswidrig, weil es keinen Grund gibt.

Doch selbst

Freizeitwasserstraßen gibt es rechtlich nicht, nirgends. Es gibt Wasserstraßen, die in der Vergangenheit als Straßen genutzt wurden und deren Bedeutung hierfür weggefallen ist und man sich überlegt, was man hiermit machen könnte. Rechtlich sind diese Wasserstraßen zu renaturieren. Es gibt hierfür auch keine Grauzone. Es gibt lediglich politische Weicheier und rechtliche Nebelkerzenwerfer. Zu denen auch die Bundestagsfraktion der Grünen gehört. Wie immer wird der Streit den Naturschutzverbänden überlassen, denen hierfür schlicht das Geld fehlt. Was alle Politiker wissen.

Der Elster-Saale-Kanal ist eine Bundeswasserstraße, die nicht (!) schiffbar ist. Deshalb ist das aktuelle Befahren mit Motorboote rechtswidrig. Von den Behörden wird diese rechtswidrige Nutzung akzeptiert und gefördert. Staatliche Willkür wie zu DäDäRä-Zeiten.

Übrigens hat das vom sogenannten Grünen Ring Leipzig in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsgutachten schon 2002 festgestellt, daß auch unter Außerachtlassung damals geltender Umweltgesetze eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Es wurde auch in einen internen und externen Gewässerverbund unterschieden, da ohne den weiteren Ausbau sämtlicher Leipziger Gewässer nebst Brücken (siehe Brücke Marschnerstraße) jeglicher Bootsverkehr im Lindenauer Hafen endet. Dort ist ein Umstieg in das sogenannte Leipzig-Boot erforderlich, da der Tiefgang der Motorboote zu groß ist.

Wer braucht denn bitte Modellprojekte im ÖPNV, wenn man ein paar Motorbooten den Weg nach Hamburg freizumachen denkt? Der Gesamtnutzen für die Gesellschaft liegt doch klar auf der Hand! (ich kann leider heut nicht anders, als ironisch)

M.F.

Nein, die werden auch in extra Unternehmen angestellt. Hat die LVZ “vergessen” zu erwähnen….

Klar, aber Geld für mehr anständig bezahlte Straßenbahnfahrer haben wir nicht…

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