Während Bürgerinitiativen in Frankfurt, München, Berlin und Leipzig verzweifelt darum kämpfen, den Fluglärm über ihren Köpfen eingedämmt zu bekommen, hat die EU-Kommission gerade eine Verordnung auf den Weg gebracht, die Betriebsbeschränkungen an Flughäfen aufheben kann, wenn sie den Wettbewerb einschränken.

Das Papier trägt das Arbeitsdatum 1. Dezember 2011. Und auch wenn die Erarbeiter des Papiers beteuern, alle Seiten im Verfahren angehört zu haben, werden die Rechte von betroffenen Anwohnern gleich im ersten Artikel mit einer sprachlichen Kehrtwende entsorgt. In einem Leben jenseits der Amtsetagen würde man das, was da steht, als recht tückisch bezeichnen. Und Hollywood würde die Ausarbeitung eines solchen Satzes im Film einem vierschrötigen Burschen mit blitzenden Goldzähnen überlassen. Es ist eine echte Honigfalle: “Immer mehr EU-Bürger leiden unter dem von Luftfahrzeugen auf und in der Nähe von Flughäfen ausgehenden Lärm, insbesondere während der Nacht”, steht da. “Zur Minderung unerwünschter Folgen ist daher eine aktive Lärmbekämpfungsstrategie notwendig.”

Wer jetzt erwartet, dass die Brüsseler Bürokraten die Möglichkeiten einer aktiven Lärmminderung einmal in Paragraphen gegossen haben, der wird schon mit dem nächsten Satz darüber belehrt, dass das oben Genannte die EU-Kommission nicht die Bohne interessiert.

Mit “Allerdings”, beginnt der nächste Satz. So ein Wort benutzen Richter, wenn sie all die guten Gründe aufgelistet haben, die für einen Freispruch des Angeklagten sprächen. Dann kommt das “allerdings”, das den eben noch Freigesprochenen aus Gründen, die leider nicht von ihm abhängen, zu “lebenslänglich” verurteilt.

“Allerdings müssen dabei die Interessen der betroffenen Bürger und andere Belange sorgfältig gegeneinander abgewogen werden und die Auswirkungen auf die Kapazität des gesamten Luftverkehrsnetzes gebührend berücksichtigt werden.” In allen folgenden Paragraphen geht es nicht mehr darum, Fluglärm zu begrenzen und zu kanalisieren, sondern Betriebseinschränkungen aufzuheben. Das “Allerdings” ist der eigentlich Ansatz der Verordnung. Es wird zwar von “Harmonisierung” und “einheitlicher Regelung” gesprochen.

Aber das bedeutet in diesem Fall nicht, dass alle 224 untersuchten Flughäfen dieselben Betriebseinschränkungen bekommen – was ja tatsächlich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle bedeuten würde, sondern dass Betriebsbeschränkungen durch Verordnung wieder aufgehoben werden können. Immerhin haben 116 dieser Flughäfen Sperrstunden, 52 haben sogar Lärmhöchstwerte, auf 51 dürfen laute Flugzeuge nicht mehr landen, 38 haben Lärmquoten, 7 Lärmbudgets.

“Der von der EU-Kommission aktuell vorgelegte Entwurf des so genannten Flughafen-Pakets stärkt die Kompetenzen der EU genau an der falschen Stelle”, kritisiert die Landtagsabgeordnete der Grünen, Gisela Kallenbach, das Papier. “Anstatt jedem Bürger in der EU ein Mindestmaß an Lärmschutz zu garantieren, will sich die Kommission mit Blick auf Kapazitätsengpässe vielmehr das Recht sichern, vor Ort beschlossene Betriebseinschränkungen temporär auszusetzen. Damit wird der Lärmschutz auf den Kopf gestellt.”Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion sieht die Pläne der EU-Kommission, Betriebszeitbeschränkungen auf Flughäfen temporär aufzuheben, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen, äußerst kritisch. Dass die Kommission außerdem die Kosteneffizienz für die Airlines zum zentralen Kriterium bei der Entscheidung über Lärmschutzmaßnahmen erheben will, die wahren Kosten des Fluglärms durch Krankheit, Arbeitsausfall und Wertminderung von Immobilien aber unerwähnt bleiben, ärgert sie maßlos.

“Ohne Not macht sich die Kommission zum Sprachrohr der Luftverkehrsbranche, die vom Steuerzahler jedes Jahr massiv subventioniert wird. Immerhin erhalten die Fluggesellschaften laut Studien der Europäischen Umweltagentur dank der generellen Befreiung von der Kerosinsteuer und einer Befreiung von der Mehrwertsteuer auf internationalen Flügen jährlich zwischen 27 und 35 Milliarden Euro geschenkt”, rechnet sie vor. “Angesichts solcher Geschenke durch die Bürgerinnen und Bürger finde ich es eine Frechheit, dass sich Fluggesellschaften beim Lärmschutz vor den weit geringeren Zusatzkosten drücken dürfen.”

Gleich im Absatz 2 des Papiers wird zwar vorgerechnet, wie sehr die Zahl der von Fluglärm Betroffenen in der EU bis 2036 wachsen wird (auf über 5 Millionen), aber es wird auch dezidiert erklärt, dass die EU-Kommission keinen Grund dafür sieht, verbindliche Lärmgrenzen festzulegen.

“Der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ist ein zentrales Anliegen grüner Verkehrspolitik und wird mittlerweile auch in der europäischen Debatte als dringendes Anliegen erkannt. Gerade deshalb bin ich vom aktuellen EU Kommissionsvorschlag zum Fluglärm schwer enttäuscht”, so Kallenbach.

“Jedem Bürger in der EU sollte ein Mindestmaß an Lärmschutz garantiert werden. Deshalb setzen wir uns auch mit Nachdruck für europäische Mindeststandards ein, da sie das einzige Mittel sind, um den Wettbewerb der Flughäfen um die niedrigsten Lärmschutzstandards zu beenden”, benennt Kallenbach den heiklen Punkt in diesem Papier, das keine verbindlichen und schützenden Standards für die Bürger der Union schafft, sondern “kosteneffizienteste Lösungen” als Maßstab setzt. Das nennen die Brüsseler Luftfahrtspezialisten auch noch kohärent und ausgewogen.

Man habe zwar alle Beteiligten angehört. Aber in Abschnitt 13 lässt man die eigentlich gemeinte Katze dann endgültig aus dem Sack: Es ist eine Verordnung für die europäische Luftfahrtindustrie, die nach Absicht dieser Verordnung “auf nachhaltige Weise wachsen” soll. Betriebseinschränkungen und Lärmschutz schränken dieses “nachhaltige Wachstum” (das mit Nachhaltigkeit nichts zu tun hat) ein.

“Die bisherige Praxis, Entscheidungen über Betriebseinschränkungen im Einzelfall vor Ort zu treffen, verhindert effektiven Lärmschutz. Oft drohen die Fluggesellschaften mit dem Abzug an andere Standorte mit für sie günstigeren, für die Anwohner aber gesundheitsschädlicheren Regeln. Damit wird der Lärm verlagert und die Last trägt in jedem Fall die Bevölkerung”, erklärt Gisela Kallenbach. Das Problem des Fluglärms, der bislang vor Ort mit entsprechenden Auflagen nur unzureichend eingedämmt werden konnte, wird nicht gelöst. Im Gegenteil. Die Verordnung bietet mehr Handhabe, die Einschränkungen wieder auszuhebeln – wenn sich auch nur ein Unternehmen dadurch benachteiligt fühlt.

Wie formuliert das Papier so schön?: “Ein solches Konzept bietet kosteneffizientere Lösungen für Umweltprobleme an Flughäfen und befreit die Unternehmen, die definitionsgemäß ein internationales Netz betreiben, von einem Sammelsurium unterschiedlicher Lärmschutzvorschriften.”

Der Vorschlag für die “Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates” über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union: www.mobiles-sachsen.de/5b252d49.l

Europäische Umweltagentur: Die Subventionierung des Verkehrs in Europa: www.mobiles-sachsen.de/d92de79d.l

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