Am Freitag, 21. September, schmetterte der Bundesrat das von der Bundesregierung vorgelegte neue Meldegesetz ab. Damit ist es zwar nicht vom Tisch. Aber zehn Bundesländer hatten Änderungsanträge eingereicht - darunter auch Sachsen. Jetzt wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag überarbeitet. Ein Passus kommt wohl rein, den eigentlich alle auch vom Bundestag so erwartet hatten.

Der Bundesrat war einstimmig dem sächsischen Antrag gefolgt, wonach Adressauskünfte zu Zwecken der Direktwerbung und des Adresshandels von den Meldebehörden an die Wirtschaft nur dann erteilt werden dürfen, wenn der betroffene Einwohner in die Übermittlung gerade für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat. Hat er dies nicht, ist eine Übermittlung unzulässig.

Das bisherige Meldegesetz lässt dem Bürger nur die ausdrückliche Untersagung des Weiterverkaufs zu, sonst dürfen die Meldebehörden seine Daten ohne jegliche Rückfrage verkaufen. Wie groß der Ärger der Bürger über diesen wilden Datenverkauf ist, zeigt eine Zahl, die die Leipziger Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Linke-Stadträtin Skadi Jennicke herausgegeben hat: 87.205 Leipziger haben mittlerweile von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Wenn Meldebehörden freilich gezwungen sind, Bürger erst einmal um das Recht für die entgeltliche Weitergabe der Daten bitten zu müssen, ist eigentlich damit zu rechnen, dass dem Handel mit den Daten der Bürger der Boden entzogen wird.

Eigentlich, muss man betonen. Wenn die Lobbyisten wieder bei den Verhandlungen mitmischen dürfen, wie es bei der Formulierung des im Bundestag abgestimmten Entwurfs zum Meldegesetz der Fall war, muss man mit neuen Falltüren und Schwamm-Regeln rechnen.

Das sächsische Innenministerium war am Freitag noch recht zuversichtlich: “Damit wird der Datenschutz der Bevölkerung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage erheblich verbessert. Gleichzeitig wurde auch eine Bußgeldregelung beschlossen, die der missbräuchlichen Verwendung von Daten zu Zwecken der Direktwerbung oder des Adresshandels Einhalt gebieten soll.”

Innenminister Markus Ulbig selbst dazu: “Das ist ein guter Tag für den Datenschutz. Der Schutz der persönlichen Daten der Bürger ist ein hohes Gut und muss gewährleistet bleiben. Der Staat hat hier eine besondere Verantwortung. Der Datenschutz muss an dieser sensiblen Stelle gestärkt werden. Das stellt der heute beschlossene Gesetzentwurf sicher.”

Im nächsten Schritt soll sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen.

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Kritische Anmerkungen gibt es freilich von Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

“Der Stopp des Meldegesetzes war richtig, aber ist nur ein kleiner Schritt. Denn der Datenschutz kann nicht bis zum Jahr 2014 warten. Wenn es Innenminister Markus Ulbig mit der Verbesserung des Datenschutzes ernst meint, muss er die Rechtslage für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen so schnell wie möglich verändern”, sagt er und verweist darauf, dass der Freistaat eigene Regelungen zum Meldewesen hat. “Denn die weitreichende Datenweitergabe zu Werbezwecken ist mit dem von CDU und SPD im Jahr 2006 beschlossenen sächsischen Meldegesetz bis zum Beschluss eines Bundesgesetzes im Jahr 2014 weiter möglich. Der grünen Gesetzentwurf liegt dem Landtag vor. Er wird am 11. Oktober im Innenausschuss des Landtags beraten.”

Zudem geht ihm der Beschluss des Bundesrates nicht weit genug. “Die Datenweitergabe insbesondere an Parteien – also auch der NPD, Religionsgemeinschaften und Adressbuchverlage – soll auch ohne Einwilligung möglich bleiben und erst dann ausgeschlossen sein, wenn ausdrücklich widersprochen wurde”, nennt Lichdi einen der Kritikpunkte am Gesetzesentwurf. “Die Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten durch die Meldebehörden findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Staat die Daten zu gesetzlich bestimmten Allgemeinwohlinteressen benötigt. Diese Rechtfertigung kann nicht für die Weitergabe und den Verkauf der Meldedaten an Dritte gelten, die eigennützige Interessen verfolgen.”

Der von der Grünen-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf “Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes” (Drs. 5/1533):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1533&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

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