In der Justizvollzugsanstalt Bautzen sind 20 Unterbringungsplätze für Sicherungsverwahrte bezugsfertig. Für die Unterbringung der männlichen Sicherungsverwahrten wurde seit April 2012 in einem ersten Bauabschnitt eine Hälfte eines Hafthauses umgebaut. Unmittelbar anschließend wird in einem zweiten Bauabschnitt die andere Hälfe dieses Hauses für weitere 20 Unterkünfte umgebaut werden.

Die Einzelwohnräume verfügen über etwa 15 qm Wohnfläche, zuzuüglich einer Sanitärkabine mit WC, Dusche und Waschbecken. Im Haus werden auch Therapie- und Freizeiträume eingerichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenbereich mit Sportmöglichkeiten. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme werden sich auf rund 7,4 Mio. Euro belaufen. Derzeit sind 20 Sicherungsverwahrte im sächsischen Vollzug untergebracht.

„Mit dem Umzug der Untergebrachten Ende der Woche setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 fristgerecht um“, erklärte Justizminister Jürgen Martens (FDP). „Neben einer sicheren Unterbringung wird der Vollzug der Sicherungsverwahrung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgestaltet und trägt dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot Rechnung.“

Die Karlsruher Richter hatten 2011 die bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Mai 2013 die Sicherungsverwahrung neu auszugestalten.

„Ich freue mich, dass es in Sachsen gelungen ist, sowohl die rechtliche Neugestaltung der Sicherungsverwahrung als auch die baulichen Herausforderungen fristgerecht zu bewältigen“, so Martens. „Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken.“

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