38 Millionen Euro für die Kultur, 10 Millionen für Sport, 6 Millionen für Suchtprävention. Sachsens Regierung weiß schon, was sie mit den Überschüssen aus der staatlichen Lotterie anfangen kann. Bedarf gibt es mehr als genug, gerade im Sozialbereich. Eine aber findet, dass man solche Ausgaben nicht 1:1 vom Glücksspiel abhängig machen darf: Susanne Schaper, Landtagsabgeordnete der Linken.

Die Sprecherin für Sozialpolitik der Linksfraktion im Landtag hat die jüngsten Zahlen abgefragt. Die im Grunde gute Zahlen sind: Je höher die Einsätze im Lotto, je eifriger die Sachsen versuchen, ihr Glück herbeizukreuzeln, umso mehr Geld bleibt beim Staat, das er dann nützlichen Zwecken zuführen kann.

„Mit etwa 71,3 Millionen Euro übertrafen die Einnahmen aus Staatslotterieveranstaltungen erneut die Planungen – für 2016 waren Einnahmen von 56 Millionen Euro vorgesehen (Sächsischer Staatshaushalt 2015/2016, Einzelplan 15, Seiten 81-83). Ähnliches kennen wir aus den Vorjahren“, kommentiert Susanne Schaper die Antworten von Finanzminister Georg Unland (CDU).

Auch 2016 wurden alle Einnahmen entsprechend § 10 des Sächsischen Lottogesetzes auf die Bereiche Suchtprävention, Jugend, Wohlfahrtspflege, Sport, Kultur und Umwelt verteilt. Verbindliche Regeln gibt es dafür allerdings nicht, die Mittel werden mehr oder weniger nach Gutdünken eingesetzt, stellt die Abgeordnete fest.

„Damit die sozialen Bereiche Suchtprävention, Jugend und Wohlfahrtspflege allzeit verlässlich finanziert werden, darf ihre Grundfinanzierung nicht länger von den Lotto-Einnahmen abhängig sein. Denn im schlimmsten Fall hieße das: Wenn niemand mehr Lotto spielen würde, bekämen zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände keinen Cent mehr“, benennt Susanne Schaper den Punkt, der sie nervös macht.

Denn was passiert in Jahren, in denen die Sachsen kein Geld übrig haben fürs große Glücksspiel? Fallen dann die Finanzierungszusagen einfach unter den Tisch?

„Deshalb plädiert meine Fraktion schon lange für neue Regelungen. Per Gesetzentwurf (Drs 6/5530) fordern wir, dass mit den Reinerträgen der Staatslotterie ein Glückspielfonds gebildet wird“, sagt Schaper. In diesen Fonds sollen all jene Gelder fließen, die über die angesetzten Planzahlen hinaus eingenommen wurden. Quasi als Vorsorge für schwächere Jahre. Schaper: „Ein Drittel des Fondsvermögens soll für Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtforschung sowie für Kinder- Jugend- und Wohlfahrtspflege eingesetzt werden. Diese Mittel wären dann zusätzlich zu einer auskömmlichen Grundfinanzierung verfügbar, anstatt diese zu ersetzen. Der Sozialstaat muss seine Aufgaben verlässlich erfüllen, in guten wie in schlechten Spiel- oder Lottozeiten!“

Der Antrag der Linken. Drs. 5530

Die Antwort der Staatsregierung. Drs. 7890

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