Als am 28. September 2020 die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den ersten Teilbericht zur Standortsuche (1) für ein Endlager für HAW (High Active Waste) (2) an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übergeben hat, regte sich in vielen Teilen der Bundesrepublik Deutschland deutlicher Widerspruch. Es sollen hier einige Fakten herausgestellt werden, die insbesondere den Widerspruch aus den ostdeutschen Bundesländern als berechtigt erscheinen lassen.

Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine umfangreichere Darlegung des Autors dazu findet sich auf iablis.de. Wie wahrscheinlich ist, dass ein Endlager Wärme erzeugende radioaktive Abfälle in Deutschland im Jahre 2050 zur Einlagerung zur Verfügung steht?

Beim Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, „Schachtanlage Konrad“ in Salzgitter, haben die Gerichtsverfahren – beginnend mit der Einreichung des Plans zur Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung – vom 31. August 1982 bis zum März 2007 gedauert. Die Fertigstellung der Umrüstung der Schachtanlage Konrad in ein Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (3) sollte ursprünglich 2015 abgeschlossen sein. Die BGE rechnet jetzt mit der Fertigstellung im Jahr 2027!

Legt man die bisherigen Erfahrungen an, ist es eher wahrscheinlich, dass vor 2075 kein aufnahmefähiges, die Kriterien der Rückholung (4) und insbesondere der Bergung (5) erfüllendes Endlager für Wärme erzeugende radioaktive Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen wird. Möglicherweise wird auch das Jahr 2100 erreicht!

In Deutschland gibt es keinen Entsorgungsnotstand für wärmeerzeugende radioaktive Abfälle (Heat Generating Waste – HGW) (6). Das zu verbringende Abfallvolumen HGW verteilt sich auf ca. 29.030 m3 im Jahr 2075. Die Zwischen- und Übergangslager in Deutschland sind in den meisten Fällen mit ca. 1/3 des zur Verfügung stehenden Lagervolumens gefüllt und Deutschland wird bis 2022 aus der Kernenergie ausgestiegen sein.

Im Weltmaßstab ist kein Ende der Kernenergieerzeugung abzusehen. In Finnland wird in Olkiluoto 2022 das weltweit erste Endlager für HGW in Betrieb gehen und nach jetzigen Planungen 2112 stillgelegt werden. Also nach 2112 benötigt Finnland ein weiteres Endlager für HGW (Literaturhinweis Nr. 1).

Das bedeutet, dass nachfolgenden Generationen durchaus mit dieser Problematik beschäftigt sein werden. Sie werden dabei auf jeden Fall von den Erfahrungen der gegenwärtigen Generation in der Standortsuche und im Endlagerbau profitieren. Ich bin sehr sicher, dass nachfolgende Generationen zu anderen Lösungen kommen werden, als gegenwärtig angestrebt. Es besteht also in der gegenwärtigen Situation überhaupt kein Grund, in der Endlagersuche hektisch zu werden. Man sollte alles vermeiden, über dieses Thema Unruhe in die Bevölkerung zu tragen.

Kann eine Gerechtigkeitslücke zwischen den Westdeutschen und Ostdeutschen Ländern bei der Standortsuche festgestellt werden?

Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder und u.a. auch der Oberbürgermeister von Görlitz haben dem Ostbeauftragten der Bundesregierung deutlich widersprochen. Dieser hatte ausgeführt: Aus seiner Sicht sei ein Atom-Endlager in Ostdeutschland zwar „nicht wünschenswert“, aber möglich. „Ich halte diese Diskussion dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung für abenteuerlich“ (Literaturhinweis Nr. 2).

A) Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016, (Literaturhinweis Nr. 11), wurden u.a. BGE, BASE und die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH eingerichtet, die sich aus dem BfS Bundesamt für Strahlenschutz (Salzgitter), der DBE Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (Peine), der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (Essen) etc. speisten. Ostdeutsche Einrichtungen wurden nicht berücksichtigt und die Standorte der neuen Gesellschaften befinden sich in Peine (BGE), in Berlin (BASE) und in Essen (BGZ), dazu die BGR in Hannover. Ist das gerecht 30 Jahre nach der Wiedervereinigung?

B) Die Auswahl der prinzipiell nach „geologischen Kriterien geeigneten Teilgebiete“ gem. § 13 StandAG für ein Endlager für HGW zeigt die oben abgebildete Karte. Es wurden 90 Teilgebiete in den Wirtsgesteinen Salzstein, Kristallingestein und Tonstein ermittelt, welche „günstige geologische Voraussetzungen“ für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen.

Zitat: „Da sich diese Teilgebiete in erdgeschichtlich unterschiedlichen Einheiten befinden, überlagern sie sich teilweise. Berücksichtigt man die Überlagerung einiger Teilgebiete, ist in Deutschland eine Fläche von ca. 194 157 km², also ein Anteil von ca. 54 % der Landesfläche als Teilgebiet ausgewiesen und bildet den Ausgangspunkt für die weiteren Arbeiten im Standortauswahlverfahren.“

Sieht man sich die Karte der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) etwas genauer an, dann ist die ausgewiesene Fläche in Westdeutschland relativ zu dessen Gesamtfläche kleiner als die in Ostdeutschland zu dessen Gesamtfläche. In Westdeutschland wurden etwa 50 % der Fläche ausgewiesen, in Ostdeutschland etwa 65 %.

In der DDR wurden drei Kernkraftstandorte betrieben: die Kernkraftwerke in Greifswald/Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) und Rheinsberg (Brandenburg) (Literaturhinweis Nr. 3), sowie das Zentralinstitut für Kernforschung in Rossendorf (Sachsen) mit dem Rossendorfer Forschungsreaktor sowie dem Rossendorfer Ringzonenreaktor und die Rossendorfer Anordnung für kritische Experimente.

Aus dem KKW Greifswald Lubmin und Rheinsberg sind 69 CASTOR-Behälter im Zwischenlager Nord (ZLN), davon aus den Kernkraftwerken Greifswald (65) und Rheinsberg (4) gelagert. Am Standort Rossendorf sind 4,5 Tonnen radioaktiven Abfalls, vor allem natürliches Uran, aber auch abgereichertes Uran, Thorium und Plutonium verblieben.(Literaturhinwedis Nr. 4). Bezogen auf die Gesamtmenge der zu entsorgenden HGW entsprechen die 4,5 Tonnen 0,043 %. Bezogen auf die Gesamtmenge der Endlagerbehälter entsprechen die 69 CASTOR®-Behälter aus dem ZLN 3,6 % der prognostizierten 1900 Castoren. (Literaturhinweis Nr. 5).

Der in der Karte ausgewiesene Flächenanteil für Teilgebiete in Ostdeutschland gemessen an die endzulagernde Menge HGW zeigt einen völlig indiskutablen Anteil bei den ausgewiesenen Teilgebieten. Zumal für die Auswahl von Teilgebieten in Ostdeutschland andere Kriterien angelegt wurden als in Westdeutschland. Außerdem sind die Gewerbesteuern aus dem Betrieb der KKWs in den westdeutschen Bundesländer komplett an den KKW-Standorten verblieben (6) .

Hinzu kommt, dass die Wertschöpfung aus dem Standortsuchprozess komplett in den westdeutschen Bundesländern verbleibt, die ostdeutschen Länder sind daran nicht beteiligt. Wenn auch hier gelten soll, dass die Abfälle in der Nähe des Entstehungsortes verbracht werden sollten, würde Ostdeutschland bei der Endlagersuche in wesentlichen Teilen ausgenommen werden müssen, zumindest ist die überproportionale Ausweisung von Teilgebieten in den ostdeutschen Bundesländern nicht mit den zu entsorgenden HGW zu rechtfertigen. Dies ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. (7)

Harald Lesch und die Atomkraft | quer vom BR

https://www.youtube.com/watch?v=SvvfZDNjOnY

C) Schaut man sich weiterhin die Karte genauer an, dann ist das Ruhrgebiet vollständig herausgelassen worden bei der Standortsuche. Als Begründung wurde angegeben, dass das Ruhrgebiet aufgrund des Steinkohlenbergbaus vollständig durchörtert sei, große Senkungsgebiete auftreten und die Nähe des Rheins. Aber was ist mit dem Erzgebirge und großen Teilen Thüringens?

Das Erzgebirge ist vom Altbergbau durchzogen, über Jahrhunderte hinweg. Dazu der Steinkohlenbergbau in Zwickau und Oelsnitz/Erzgeb. Im Granitkörper gibt es nach wie vor höffige Gebiete für die Rohstoffgewinnung. Wolfram, Lithium als strategische Rohstoffe stehen kurz vor dem Abbau. Dies sind große, weltweit bedeutende Lagerstätten. Die Wertschöpfung wird vollständig in der Region verbleiben. Weitere Lagerstätten werden folgen.

Im Bundesberggesetz (BBergG) heißt es: § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es: (1) zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen unter Berücksichtigung ihrer Standortgebundenheit und des Lagerstättenschutzes bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern“. (Literaturhinweis Nr. 6) Sachsen grenzt unmittelbar an Böhmen, das Saarland an Frankreich und dies war ein Ausschlusskriterium! Ist dies gerecht?

Dem BASE ist vom Gesetzgeber auch die Bergaufsicht bei der Endlagersuche zugewiesen worden. Es hat seine Entscheidungen auch auf der Grundlage des BBergG zu treffen. Im Zweck des BBergG ist der Schutz von Lagerstätten verankert. Das Erzgebirge sollte auch aus diesem Grunde als Standort für ein Endlager für HGW entfallen (Literaturhinweis Nr. 1). So wurden im Erzgebirge und Thüringen zwischen 1947 und 1990 231.000 t Uran (yellow cake) gewonnen und vollständig in die Sowjetunion verbracht. Damit liegt Deutschland noch heute mit weitem Abstand auf Platz 5 der kumulativen Uranproduktion weltweit, wie auf der eingefügten Grafik zu sehen.

Kumulative Urangewinnung (bergmännisch) weltweit zwischen 1945 -2019, nach Ländern (in Tonnen). Quelle: www.statista.com/statistics/1147477/worldwide-cumulative-uranium-production-by-country/
Kumulative Urangewinnung (bergmännisch) weltweit zwischen 1945 -2019, nach Ländern (in Tonnen). Quelle: www.statista.com/statistics/1147477/worldwide-cumulative-uranium-production-by-country/

Die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen wurden in den letzten 30 Jahren bereits mit fast 7 Milliarden Euro, vollständig aus Steuermitteln, saniert. Schätzungsweise 3 Milliarden Euro werden noch folgen. Die Strahlenexposition an den Gewinnungs- und Aufbereitungsstandorten sowie den Standorten zur Verbringung der Aufbereitungsrückstände, den Industriellen Absetzanlagen (IAAs), konnte so unter das vereinbarte Maß von 15 µSv/h gedrückt werden (Literaturhinweis Nr. 1).

Das kann man unmöglich übersehen haben. Das BfS, unter dem damaligen Präsidenten, hat die Wismut Uranbergarbeiter- Kohortenstudie (mit 59.000 männlichen Bergarbeitern) anfertigen lassen. Die weltweitgrößte Studie dieser Art, auf der Grundlage der in der DDR (SDAG Wismut) akribisch erfassten Daten. Das Mortalitäts-Follow-up ist publiziert. (Literaturhinweis Nr. 8) Der damalige Präsident des BfS ist heute Präsident des BASE!

Ist mit dem im StandAG beschriebenen Verfahren ein weitgehend transparentes, offenes und bürgernahes Verfahren gewährleistet?

Das Verfahren ist auch nicht bürgernah. Auf die Auswahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NGB) haben letztendlich die politischen Parteien den Zugriff. Und nach allen bisherigen Erkenntnis spielt hier der Proporz die dominierende Rolle. Außerdem sind die Fragestellungen so speziell, dass die überwiegende Mehrzahl der Bürger nicht ohne fachlichen Beistand die vorgelegten Berichte durchschauen kann. Zwar werden die anerkannten Umweltverbände wie BUND, DBU – Deutsche Bundesstiftung Umwelt etc. Gutachten zu einzelnen fachlichen Fragestellungen anfertigen lassen, aber bürgernah im eigentlichen Sinne ist dies nicht.

Warum hier nicht die Erfahrungen anderer Länder genutzt werden – insbesondere aus Schweden und Finnland, ist nicht verständlich! Dort wird zunächst ein Interesse bei den regionalen Gebietskörperschaften für die Errichtung eines Endlagers in ihrem Hoheitsgebiet angeregt. Dies geschieht durch die Bereitstellung erheblicher Haushaltsmittel über einen längeren Zeitraum im Falle einer Standortentscheidung in ihrem Hoheitsgebiet.

Letztendlich übernimmt die aufnehmende Gemeinde eine nationale Aufgabe mit hoher Bedeutung, so dass es selbstverständlich sein sollte, dass die regionalen Gebietskörperschaften dieser Standortentscheidung zustimmen müssen (in Deutschland Kreistag, Gemeinderat etc.) und dafür dann auch einen Ausgleich für die Übernahme eines Projektes mit überragender nationaler Bedeutung erhalten.

In Finnland wurde im dortigen Standortsuchgesetz die Einbindung der betroffenen Kommunen, der regionalen und überregionalen Verwaltungen und Organisationen festgeschrieben, mit entsprechenden öffentliche Anhörungen. Bei einer Abstimmung über die Standortgemeinde gaben 70 Prozent der finnischen Bevölkerung dem Endlager in der Gemeinde Eurajoki ihre Zustimmung. Auch der Gemeinderat von Eurajoki unterstütze die Entscheidung.

Ob die Standortsuchverfahren transparenten, offenen und letztendlich wissenschaftlichen Kriterien folgen wird, ist derzeit äußerst fraglich. Im ersten Teilschritt, bei dem vorgelegten Vorschlag zur Festlegung von Teilgebieten über die Fläche der Bundesrepublik Deutschland war Transparenz und Offenheit weitestgehend ausgeschlossen. Dass das Erkundungsbergwerk Gorleben aus der weiteren Standortsuche herausgenommen wurde, war selbstverständlich.

Gorleben hätte gar nicht erst im StandAG erscheinen dürfen. Die Entfernung Gorlebens aus der Suchmatrix war ein reiner symbolischer Akt, der zur Befriedigung eines kleinen Teils der ehemaligen „Kernkraft-Krieger“ diente, nach dem die möglichen finanziellen Ansprüche der KKWs betreibenden Energieversorgungsunternehmen geklärt waren.

Der Autor zweifelt nicht daran, dass Deutschland in der Lage ist, in allen drei Wirtsgesteinstypen ein langzeitsicheres Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle als geotechnisches Mehrbarrieren-Bauwerk einzurichten, dass seine Funktionalität auch über eine Million Jahre behält. Er zweifelt allerdings an der Sinnhaftigkeit der Festlegung so eines langen Nachweiszeitraums.

Erklärvideo der Bundesgesellschaft für Endlagerung

Fußnoten:

1) Das Standortauswahlverfahren wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) betrieben (Literaturhinweis Nr. 10).

2) Die Klassifizierung radioaktiver Abfälle hinsichtlich der Endlagerung in Deutschland; die IAEA und die EU wählen andere Bezeichnungen, mit gleichen Grenzwerten.

3) Die Radioaktivität des Inventars im Endlager „Schachtanlage Konrad“ darf an β- und γ-Strahlern die Aktivität von 5 • 1018 und 1,5 • 1017Bq an α-Strahlern nicht überschreiten, so dass die Temperaturerhöhung an den Wänden der Einlagerungskammern von 3K nicht überschritten wird.

4) Im Rückholungskonzept sollten die wesentlichen notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben sein. Dazu zählen neben dem eigentlichen Rückholungsprozess auch strahlenschutztechnische und betriebliche Maßnahmen. Außerdem sollten der weitere Umgang und die Handhabung der Endlagerbehälter nach der Rückholung beschrieben werden und eine Kosten- und Zeitabschätzung enthalten sein.

Das Rückholungskonzept bildet die Grundlage für die Implementierung der Rückholbarkeit in die Endlagerauslegung. Aus dem Konzept wird ersichtlich, welche Anforderungen daraus an das Endlagerkonzept gestellt werden, sowie welche Maßnahmen nötig sind und bereits in der Auslegungsphase beachtet werden müssen.

5) Im Gegensatz zur Rückholbarkeit der Abfälle bezieht sich die Bergung auf die Nachverschlussphase des Endlagers. „Für die wahrscheinliche Entwicklung muss eine Handhabbarkeit der Abfallbehälter bei einer eventuellen Bergung aus dem stillgelegten und verschlossenen Endlager für einen Zeitraum von 500 Jahren gegeben sein. Dabei ist die Vermeidung von Freisetzungen radioaktiver Aerosole zu beachten“.

Die Bergung ist daher als eine Art Notfallmaßnahme zu verstehen. Allgemein kann ein Notfall im Fall einer Bergung als ein Zustand beschrieben werden, bei dem, unabhängig von der genauen Ursache, der Behälter aufgrund der Dringlichkeit der Situation aus dem Endlager entfernt werden muss. Damit lässt sich als Mindestanforderung eine Handhabbarkeit der Behälter ableiten.

6) In diesem Zusammenhang ist auch die Aktionärsstruktur der Energieversorgungsunternehmen (EVUs), beispielsweise von RWE power AG und EnBW Energie Baden-Württemberg AG, von Interesse.

7) Rechnet man die schwach und mittel radioaktiven Abfälle mit ein, hat es einen Ausgleich gegeben. Schwach und mittel radioaktive Abfälle aus den westdeutschen Bundesländern sind im ERA Morsleben eingelagert worden (Literaturhinweise 1 und 2), schwach und mittel radioaktive Abfälle aus dem KKW Greifswald/Lubmin werden im Endlager Schachtanlage Konrad in Salzgitter aufgenommen werden, wenn diese fertiggestellt ist. Der überwiegende Teil solcher Art von Abfällen wird aber von 17 rückzubauenden KKW-Standorten in Westdeutschland kommen.

Literatur:

Nr.1 Michael Lersow: Endlagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen und Rückständen – Langzeitstabile, langzeitsichere Verwahrung in Geotechnischen Umweltbauwerken – Sachstand, Diskussion und Ausblick; DOI: 10.1007/978-3-662-57822-3; 1st ed. 2018; X; 448 p; Springer Nature

Nr. 2 Wanderwitz: „Atommüll-Endlager in Ostdeutschland denkbar“; Umwelt Panorama, 30. September 2020

Nr. 3 EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH

Nr. 4 VKTA – Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA)

Nr. 5 ABSCHLUSSBERICHT der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (gemäß § 3 Standortauswahlgesetz von 2013); Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode, Drucksache 18/9100

Nr. 6 Bundesberggesetz (BBergG); vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310)

Nr. 7 Cumulative uranium production worldwide between 1945 and 2019, by country; statista.

Nr. 8 BfS – Wismut Uranbergarbeiter – Kohortenstudie; 11. May 2009

Nr. 9 Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG); BGBl. I S. 1328, Geltung ab 16.05.2017

Nr. 10 Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016; BGBl. I 2016 S. 1843

Nr. 11 Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG; Stand 28.09.2020, BGE mbH

30 Jahre deutsch-deutsche Parallelwelt: Höchste Zeit, die betonierten Vorurteile zu demontieren

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