Am Mittwoch, 8. Mai, beginnen in Leipzig die Tarifverhandlungen für die etwa 265.000 Beschäftigten im Einzelhandel der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die Beschäftigten eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 1 Euro pro Stunde und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 90 Euro im Monat.

Weiterhin fordert ver.di einen gesetzlichen Mindestlohn, der 8,50 Euro pro Stunde nicht unterschreitet, um existenzsichernd zu sein und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Integration zu gewährleisten. Derzeit verdient eine Verkäuferin nach sieben Jahren 13,43 Euro pro Stunde. Bei einer 38-Stunden-Woche sind dies 2.216 Euro pro Monat. Das Einstiegsgehalt einer ungelernten Beschäftigten beträgt 9,21 Euro, bei einer 38-Stunden-Woche sind dies 1.520 Euro pro Monat.

Ein hoher Prozentsatz an Teilzeitbeschäftigten ist in der Regel mit Verträgen von weniger als 100 Stunden im Monat tätig, wodurch das Einkommen um die 1.000 Euro beträgt. Dadurch ist die Zahl der Aufstockerinnen im Einzelhandel sehr hoch.

“An den erwirtschafteten Gewinnen der Branche sollten nun auch die Beschäftigten teilhaben, deshalb erwarten wir von der Arbeitgeberseite ein verhandlungsfähiges Angebot”, so die ver.di Verhandlungsführerin Annelie Schneider. Die Verhandlungen über die Anhebung der Löhne und Gehälter erhalten vor dem Hintergrund der Kündigung der Manteltarifverträge eine besondere Brisanz. ver.di will die Arbeitgeber auffordern, den Manteltarifvertrag wieder in Kraft zu setzen

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