Die geplante Reform des Mietrechts stößt beim Mieterbund Sachsen auf Verwunderung und Ablehnung. Die Vorstellung der Bundesregierung, mit dem Abbau von Mieterrechten, zum Beispiel dem Mietminderungsrecht, könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden, ist schlicht falsch und nicht mehr nachvollziehbar.

“In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche und vor allem konstruktive Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Da es bisher keine sinnvollen Änderungen gab, spricht entweder für Unwissenheit oder Arroganz gegenüber den Bürgern. Beides ist gefährlich für das Miteinander zwischen Mieter und Vermieter”, sagt Anke Matejka, Vorsitzende des Mieterbundes Sachsen.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die Überlegung, dass zukünftig der Mieter bei energetischen Sanierungen die Miete erst mindern darf, wenn die Baumaßnahmen länger als drei Monate andauern. Matejka: “Das bedeutet, trotz Baulärms, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und Verdunklung der Wohnung oder trotz Ausfall der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung soll der Mieter weiter die volle Miete zahlen. Das ist grob ungerecht und schafft ein Grundrecht für Verbraucher teilweise ab. Egal ob im Kaufrecht, Reiserecht oder bei Handwerkerverträgen – niemand muss 100 Prozent zahlen, wenn er nicht die volle Leistung erhält.”

Der Mieterbund Sachsen bezweifelt, dass für die Investitionsentscheidung eines Eigentümers das Mietminderungsrecht irgendeine Rolle spielt: “Wenn in einem zu modernisierenden 10-Familien-Haus tatsächlich zwei Mietparteien die Miete um 20 Prozent kürzen sollten, wäre das bei einer durchschnittlichen Miete von 600 Euro ein Betrag von 240 Euro im Monat. Davon macht kein vernünftig denkender Eigentümer Investitionen in Hohe von 100.000 Euro oder mehr abhängig.”

Als ebenfalls unpassend wird der Vorschlag zur Neuregelung der Härtefallprüfung gewertet. Demnach soll nicht mehr wie früher eine Prüfung nach einer unzumutbaren wirtschaftlichen Härte für den Mieter vor den Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, sondern erst nach Abschluss der Bauarbeiten. “Wir warnen seit längerem davor, dass sich dadurch gerade in den ostdeutschen Bundesländern, in denen bekanntlich die Einkommenssituation vieler Haushalte angespannt ist, eine Verschlechterung für die Mieter ergibt. Es ist niemandem geholfen, wenn der Mieter erst die Baumaßnahmen ertragen muss sowie bei einer Bauzeit unter drei Monaten nicht mindern darf und sich im Anschluss ergibt, dass die vorgesehene Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung von ihm nicht mehr getragen werden kann. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Lebenslage vieler Geringverdiener vollkommen ignoriert”, erklärt die Mietrechtsexpertin.

Ebenfalls verwundert zeigt sich der Mieterbund Sachsen, dass die Scheindiskussion zum Thema Mietnomaden einfach fortgesetzt wird, ohne die Realität im Blick zu haben. Vor allem ist der Gesetzesentwurf völlig ungeeignet, die Straftatbestände rund um die Mietwohnung zu verhindern. “Wem soll es helfen, wenn Mieter künftig fristlos gekündigt werden dürfen, die ihre Mietkaution nicht pünktlich zahlen”, fragte Matejka. Nach geltendem Recht könne der Vermieter heute schon Mietern fristlos kündigen, die ihre Miete nicht zahlen. Künftig könnte er dann auch Mietern, die ihre Miete Monat für Monat pünktlich überwiesen haben, fristlos kündigen, wenn sie die Mietkaution nicht eingezahlt haben. Das mache wenig Sinn.

“Problematisch ist aus unserer Sicht, dass Mietern die Räumung ihrer Wohnung per einstweiliger Verfügung droht, wenn der Vermieter beispielsweise wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat und der Mieter den geschuldeten Geldbetrag nicht hinterlegen kann oder will”, erklärte Matejka. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Statt Wohnungsbetrüger und Straftäter werden Mieter betroffen sein, die – aus welchen Gründen auch immer – kurzfristig die Miete nicht zahlen können, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder familiären Problemen.

“Die Mietrechtsreform ist ein Gesetz ohne erkennbaren Nutzen. Es wird dadurch nicht – wie immer behauptet – die Investitionsquote von energetischen Sanierungen gefördert. Zudem sehen wir, dass zahlreiche Vorhaben zum Nachteil der Mieter geändert werden. Zieht nur eine Seite aus dieser Reform einen Vorteil dann nennt man das Klientelpolitik”, so die Vorsitzende des Mieterbundes.

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