Was Banken und Sparkassen den Verbraucherzentralen und Gerichten zwei Jahre lang nicht glauben wollten, haben sie nun vom höchsten Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), schwarz auf weiß bekommen: Für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) dürfen Kreditinstitute kein gesondertes, zusätzliches Entgelt nehmen (XI ZR 145/12; XI ZR 500/11).

Die Verbraucherzentrale Sachsen, die in dieser Angelegenheit selbst noch mit einem eigenen Verfahren gegen die Sparkasse Döbeln beim BGH (XI ZR 266/12) ist, wird nun darauf achten, das die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Praxis auch schnellstmöglich umgesetzt wird. Kreditinstitute, die bis zuletzt immer noch Kontoführungskosten von monatlich 10 Euro und mehr von ihren Kunden für die Führung eines P-Kontos gefordert haben, müssen mit einer Abmahnung rechnen.

“Als Erstes haben wir deshalb jetzt die Sparkasse Zwickau, die bisher 11 Euro für ein P-Konto verlangt hat, abgemahnt”, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Bank- und Sparkassenkunden, aber auch anerkannte Schuldnerberatungsstellen sollten der Verbraucherzentrale Sachsen mitteilen, ob zum Beispiel die Sparkasse Meißen jetzt immer noch 15 Euro und die Sparkasse Mittelsachsen weiterhin 12 Euro pro Monat für Führung eines Pfändungsschutzkontos verlangen.”Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, die vor wenigen Tagen vor dem Landgericht Leipzig (08 O 357/12 n.rk.) wegen der von ihr diesbezüglich geforderten 15 Euro pro Monat unterlegen war, diese Entscheidung akzeptiert”, sagt Heyer “Und auch von der Sparkasse Leipzig erwarten wir, dass nun gegenüber unserem Bundesverband die bezüglich des Entgelts in Höhe von monatlich 10 Euro geforderte Unterlassungserklärung abgegeben wird.”

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Doch es gehe nun nicht nur darum, dass die Preise für P-Konten zukünftig niedriger ausfallen müssen, sondern auch um die Rückerstattung der seit Juli 2010 zu Unrecht erhobenen Entgelte.

“Ein Kunde, der zum Beispiel seit Januar 2011 bis November 2012 für sein P-Konto monatlich 15 Euro gezahlt hat, während er vor der Umstellung für sein normales Girokonto nur 5 Euro pro Monat zahlen musste, kann nun insgesamt 230 Euro zurückverlangen”, macht Heyer an einem Beispiel deutlich. Für den betroffenen Personenkreis ist das viel Geld. “Wir unterstützen die betroffenen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Rückforderungsansprüche mit einem Musterbrief”, informiert Heyer weiter. Dieser kann gegen Kopierkosten in allen Beratungsstellen abgeholt oder kostenfrei von der Internetseite heruntergeladen werden.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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