Dem Sächsischen Verbraucherschutzministerium liegen erste Hinweise über punktuelle Lieferungen von Lebensmitteln nach Sachsen vor, in denen nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten sein könnte. Die entsprechenden Informationen stammen aus Nordrhein-Westfalen, wo involvierte Handelseinrichtungen (REWE, METRO, EDEKA etc.) ansässig sind.

Von Nordrhein-Westfalen aus sollen auch EDEKA-Zentrallager in Sachsen mit “Lasagne Bolognese Gut&Günstig” beliefert worden sein. Seitens der zuständigen EDEKA-Zentrale wurde mitgeteilt, dass eine entsprechende Information der Empfängerbetriebe vorgenommen wurde und ein Rückruf erfolgt sei. Derzeit werde geprüft, ob angeschuldigte Ware überhaupt nach Sachsen geliefert wurde, ob solche noch vorrätig ist oder bereits ausgeliefert wurde.

Verbraucherschutzministerin Christine Clauß hob hervor, dass vorsorglich die sächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter sowie die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen bereits zu Wochenbeginn angehalten wurden, im Rahmen der amtlichen Probenahme und Untersuchung von relevanten Lebensmitteln (Fertigerzeugnisse mit Hackfleisch vom Rind) die Problematik “nicht deklariertes Pferdefleisch” besonders zu berücksichtigen.

Nach den dem Verbraucherschutzministerium vorliegenden Informationen ergreifen die in Deutschland von dem aktuellen Problem “nicht deklariertes Pferdefleisch in Fleischgerichten” betroffenen Lebensmittelunternehmen diesbezüglich sehr stringente Maßnahmen.

Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich im Rahmen des geltenden Rechts (Gewährleistung der sogenannten Rückverfolgbarkeit) verpflichtet, Liefer- und Empfangsbeziehungen für die betroffenen Lebensmittel offen zu legen und wirtschaftsseitig Entsprechendes zu veranlassen (z. B. Rücknahme, Rückruf).

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