In den letzten Jahren haben sich die Preise für Energie zum Teil deutlich erhöht. Verständlich, dass beim Blick auf die Stromrechnung der Wunsch aufkommt, die Kosten wieder zu reduzieren. In der Tat könnten private Haushalte durch den Wechsel in einen günstigeren Stromtarif oft viel Geld sparen.

Vorsicht ist aber geboten, wenn Vertreter unangemeldet und uneingeladen vor der Haustür stehen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Mit vorbereiteten Floskeln, wohlklingenden Versprechungen und simpler Überrumpelung sollen Verbraucher dazu gebracht werden, die angebotenen Verträge zu unterschreiben. Seit längerer Zeit beispielsweise versuchen Werber in Sachsen für die Münchener Firma Energy2day GmbH das Produkt Sorglos-Strom an den Mann oder an die Frau zu bringen.

“Die Haustürvertreter sind sehr geschickt darin, Menschen zu beeinflussen. Oftmals entsteht z. B. bei den Verbrauchern der Eindruck, die Vertreter kämen von den heimischen Stadtwerken”, informiert Theodor Ludwig von der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei diesen Verkaufsgesprächen kommt den Vertretern oft zugute, dass die Verbraucher nur ihren monatlichen Abschlag, nicht aber die tatsächlichen Kosten für eine Kilowattstunde kennen. “Sinnvoll vergleichen kann man aber nur, wenn man die Preise für Grundgebühr und Kilowattstunde sowie den tatsächlichen Stromverbrauch kennt”, so Ludwig.

Die angebotenen Strompreise sind dabei in der Regel meist etwas günstiger als die jeweilige Grundversorgung. Häufig liegen die Sondertarife anderer Anbieter deutlich unter den Preisen der Grundversorgung. Wer also bereits einen Sondervertrag abgeschlossen hat, muss nach dem Wechsel unter Umständen sogar mehr bezahlen als vorher.

Ist es doch einmal geschehen und der Verbraucher hat sich zu einer Unterschrift überreden lassen, so steht ihm nach § 312 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kann nach § 312 BGB binnen 14 Tagen schriftlich gegenüber dem neuen Versorger widerrufen werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken. “So kann im Streitfall nachgewiesen werden, dass der Widerruf tatsächlich rechtzeitig erfolgt ist”, erklärt Ludwig.

Es lohnt sich, verschiedene Angebote in Ruhe miteinander zu vergleichen und sich Preise, Laufzeiten und Vertragsbedingungen genau anzusehen. Tipps gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Wechsel-des-Energieversorgers.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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