Elektrofahrräder, ebenso Pedelecs genannt, sind auch in Sachsen immer öfter im Straßenverkehr zu sehen. Mit diesen kann ganz schön Fahrt aufgenommen werden, wodurch leider das Unfallrisiko steigt. Doch welche Versicherung kommt im Falle eines Falles für Schäden beim Unfallopfer auf? Oder was ist, wenn das Rad gestohlen wird? Gilt für die modernen Pedelecs das gleiche wie für traditionelle Drahtesel? Beratung rund um diese Fragen gibt es bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

“Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, egal ob mit oder ohne Elektroantrieb, sollte unbedingt haftpflichtversichert sein”, empfiehlt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Privathaftpflichtversicherung, die dem Geschädigten Ersatz leistet, ist dann nicht mehr ausreichend, wenn es sich bei dem Elektrofahrrad um ein Schnelles-Pedelec handelt, weil dieses aufgrund der möglichen Höchstgeschwindigkeit rechtlich als Mofa eingestuft wird. In diesem Fall ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, und einer KASKO-Versicherung bedarf es, wenn die Entwendung versichert sein soll.

Vor Diebstahl können Fahrräder am besten durch einen sicheren Abstellort und schwer zu öffnende Schlösser geschützt werden. Verschwindet das Rad dennoch, hilft die allgemeine Hausrat- oder eine spezielle Fahrradversicherung über den finanziellen Schaden hinweg. Fahrräder – so auch die kleinen Pedelecs – gehören zum Hausrat.

“Häufig wird es ausreichen, wenn ein guter Tarif eines Hausratversicherers ausgewählt wird”, schätzt Heyer ein. Der Einbruchdiebstahl, also z. B. die Entwendung aus dem Keller, ist dort generell eine versicherte Gefahr. Soll auch Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl, also z. B. von der Straße, bestehen, ist dies zusätzlich zu vereinbaren und kostet in der Regel einen Aufschlag. Dann müssen Versicherungsnehmer auch auf die Versicherungsbedingungen achten. So kann der Versicherungsschutz vom Gebrauch des Rades, von der Uhrzeit und vom verwendeten Sicherheitsschloss abhängen. Außerdem gibt es in der Regel Höchstgrenzen für die Entschädigung – beispielsweise 5 Prozent von der Versicherungssumme. Liegt diese bei 50.000 Euro für den gesamten Hausrat, sind das max. 2.500 Euro. Sport- oder Elektrofahrräder kosten oft mehrere tausend Euro – dann kann dies eventuell zu niedrig sein.

Alternativ kommt eine spezielle Fahrradpolice in Betracht. Hier liegen die Höchstentschädigungsgrenzen oft bei 4.000 oder 5.000 Euro. Aus einem solchen Vertrag würden nicht nur Diebstahl- und Vandalismusschäden, sondern auch Reparaturkosten, die durch einen Unfall entstanden sind, ersetzt. Das hat allerdings seinen Preis. Die Prämien fallen grundsätzlich viel höher aus als bei der Hausratversicherung. Einschränkende Bedingungen, etwa zur Sicherung des Rades im Freien, gibt es hier auch.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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