Das Leipziger Unternehmen Unister steht mal wieder medial im Rampenlicht. Doch wo sonst Meldungen über noch mehr Arbeitsplätze, Neubauten und neue Domainkäufe des Unternehmens dominieren, scheint es auch Schatten zu geben. Zumindest, wenn man "Computerbild" und nun dem Leipziger Rechtsanwalt Peter Hense glaubt.

Doch bis zum heute eingegangenen Widerspruch von Peter Hense ist noch etwas Zeit und auf den ersten Blick scheint es sich dabei auch nur um einen Nebenschauplatz zu handeln. Seit dem 2. Juli 2012 überschlagen sich die Ereignisse rings um Unister, seine Preisangebote auf verschiedenen Buchungsportalen vor allem für Flug- und Hotellbuchungen und eine Veröffentlichung in “Computerbild” dazu. Doch aus dem scheinbaren Duell Unister versus Springer sind längst ein unübersichtliches Handgemenge und der Gegner mehr geworden.

Nun heißt es mittlerweile die Leipziger Staatsanwaltschaft gegen den Springerverlag, Unister gegen den Springerverlag und der Springerverlag gegen Unister und den Hamburger Journalisten Carsten Hennig. Und kurz vor dem Wochenende meldet sich mit dem Leipziger Rechtsanwalt Peter Hense der ehemalige Unister-Justiziar zu Wort und sieht sich zu Unrecht in die Rauferei involviert.

Also der Reihe nach: Nach dem Artikel in der aktuellen Ausgabe der “Computerbild” (CB), in welchem Unister unter anderem “Abzocke” im Netz vorgeworfen wird, sendet Unister eine ausführliche Liste mit Gegenpositionen an CB und verlangt eine Gegendarstellung. Diese wird vom Springerblatt verweigert.

Unterdessen hat auch die Leipziger Staatsanwaltschaft den Text bei CB gründlich gelesen und sendet eine einstweilige Verfügung gegen die Darstellung, sie sei nicht in der gebührenden Form bei Klagen gegen Unister vorgegangen. So sei die Leipziger Staatsanwaltschaft von der Oberstaatsanwaltschaft Dresden aufgefordert worden, nochmals neu gegen Unister zu ermitteln. Eine Aussage, die nach Schlamperei in Leipzig riecht, welche die Leipziger so nicht auf sich sitzen lassen wollen und nun gegen die “Computerbild” zu Felde ziehen. Kurzzeitig wird sogar gemunkelt, deshalb würde die gedruckte Ausgabe der “Computerbild” vom Kiosk verschwinden, noch ist sie erhältlich.
Zwischenzeitlich ist die Formulierung des CB-Artikels “Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen” mit einer einstweiligen Verfügung belegt und darf somit bis zum eventuellen Beweis der Richtigkeit der Aussage durch die Springer-Redakteure nicht weiter verbreitet werden.

Allein bis hier jede Menge Anwaltspost oder die Androhung derselben.

Unterdessen macht sich seit einigen Tagen ein Hamburger Blogger namens Carsten Hennig auf seiner Seite hottelling.net auf den Weg, eine Gegenposition zum Artikel von “Computerbild” aufzubauen. Was die Zeitung Werben und Verkaufen “W & V” umgehend recherchieren lässt und siehe da – Reiner Calmund, Werbe-Ikone für Unister und Carsten Hennig scheinen guten Kontakt zu pflegen.

Henning stellt in seinen Ausführungen nun die Frage, wer denn da gegenüber “Computerbild” Interna aus dem Hause Unister ausgeplaudert haben könnte. Und auch Henning verfügt über gute Kontakte und Informationen – er spricht von Hintermännern, wittert eine Kampagne gegen Unister durch Ex-Mitarbeiter des Unternehmens und zitiert seinerseits namenlose Informanten dafür. Bezahlt würde er für diese Art der Publikationen jedoch nicht von Unister – so Henning zu “W & V”.

Wobei er zu Einsichten kommt, die mindestens von einer hohen Nähe zum Unternehmen Unister zeugen, Einsichten, die wiederum den Leipziger Rechtsanwalt Peter Hense als ehemaligen Justiziar der Unister Holding auf die Palme bringen. Dieser lässt nunmehr seinerseits mitteilen, das Hennings Text “?Computerbild?-Attacke gegen Unister: Die Hintermänner” zahlreiche unwahre Behauptungen und ehrenrührige Unterstellungen, die seine Person betreffen, beinhalten würde. Dagegen werde er sich nun ebenfalls zur Wehr setzen.

Dabei entspräche zwar der Wahrheit, dass seine Sozietät derzeit mit Rechtsstreitigkeiten gegen die Unister-Gruppe mandatiert sei, wobei es um Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Marken- und Domainrecht sowie Datenschutzrecht ginge.

Doch eines lässt sich der Jurist dann doch nicht nehmen. In Teil drei seines Schreibens vom 6. Juli 2012 an die Presse heißt es am Ende wörtlich: “Zentrale Aussagen des Computer-Bild-Artikels kann ich aus eigener Wahrnehmung bestätigen. Wäre ich tatsächlich ‘Informant’ der ‘Computer-Bild’ gewesen, hätte der Text über ‘Das Abzock-Imperium’ noch ganz anders ausgesehen.”

Zeilen eines Leipziger Firmenjustiziars über seinen ehemaligen Arbeitgeber, welche eines deutlich aussagen: Wo so viel Rauch ist, da könnte auch ein Feuer sein. Aktuell plant Unister zumindest einige Verfahren auf ihren Internetbuchungsportalen zu verändern. Mit dem Versenden von Pressemitteilungen hingegen hält man sich aktuell im Barfußgässchen zurück.

Zum Artikel der CB-Redaktion vom 4. Juli 2012 auf Welt.de
Die Machenschaften des Abzock-Imperiums Unister

Die “W&V” zum Vorgang Unister vom 6. Juli 2012
Unister-Affäre: Die bizarre Krisenkommunikation

Zum Artikel auf Hottelling.net
“Computerbild”-Attacke gegen Unister: Die Hintermänner – Anwälte: Zentrale Vorwürfe falsch

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