Ein Leipziger Vorzeigeunternehmen ist ins Visier der sächsischen Staatsanwaltschaft geraten. Am Dienstag, 11. Dezember, meldete das MDR-Radio Info "Razzia bei Online-Unternehmen Unister". Nach Informationen des Senders haben Ermittler des Landeskriminalamts Sachsen am Dienstagvormittag die Zentrale des Online-Unternehmens Unister in Leipzig durchsucht.

Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) beschlagnahmen dabei unter anderem Computer und Akten. Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, Wolfgang Klein, dem Sender mitteilte, wurden zwei führende Manager festgenommen. Es sei Haftbefehl beantragt worden. Namen wollte er nicht nennen.

Klein sagte MDR Info, Unister stehe im Verdacht, Versicherungsprodukte ohne Erlaubnis über seine Online-Portale vertrieben und dafür zudem keine Steuern gezahlt zu haben. Der Steuerschaden liege den Angaben zufolge bei rund 1 Million Euro. Klein zufolge wurde den Kunden auf den Reisevermittlungsportalen eine Absicherung gegen Stornierungen angeboten. Hinter der Reiserücktrittskosten-Police habe aber nicht wie üblich eine Versicherung gestanden, sondern Unister selbst. Dafür hätte der Portal-Betreiber eine Genehmigung vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen benötigt. “Diese Genehmigung hat die Firma nicht”, so Klein laut MDR Info.

Die Anti-Korruptionseinheit INES hatte seit Anfang Oktober gegen acht führende Mitarbeiter der Internetfirma ermittelt, heißt es weiter. Ausgangspunkt sei eine anonyme Anzeige gewesen. Bei der Razzia am Dienstag wurden neben dem Firmensitz in Leipzig bundesweit weitere 20 Büros und Wohnungen durchsucht, unter anderem in Dresden, Hamburg und Stralsund.

Seit dem Sommer war Unister schon mit diversen Meldungen zu seinem Geschäftsgebahren in den Pressemeldungen gewesen. Mehrfach hatte die Verbraucherzentrale Unister abgemahnt, weil bei Verkaufsvorgängen unter anderem auf fluege.de versteckte Kosten anfielen. Nach dem Abgang wichtiger Manager nahm sich auch “Computer-Bild” des Themas an. Das Unternehmen selbst sprach in letzter Zeit von 1.500 geschaffenen Arbeitsplätzen, argumentierte damit auch gegenüber der Stadt Leipzig, als es um den Bau einer neuen Unister-Zentrale an der Goethestraße ging.

Noch im Sommer verkündete Unister-Chef Thomas Wagner, der das Unternehmen 2002 gegründet hat, er wolle noch im Herbst den Spaten in die Hand nehmen und den ersten Spatenstich für das Gebäude vornehmen. Man darf gespannt sein.

MDR Info:
www.mdr.de/mdr-info/unister104_zc-885afaa7_zs-5d851339.html
Mittlerweile hat das Unternehmen Unister Stellung zu der heute Morgen durchgeführten Durchsuchung und den erhobenen Vorwüfen genommen. In einem Schreiben heißt es seitens Unister: “Der uns gemachte Vorwurf könnte – die Staatsanwaltschaft hat dies nicht klar geäußert – in einer unterschiedlichen rechtlichen Bewertung eines unserer angebotenen Produkte liegen. Je nachdem, ob man unser Produkt als Nebenleistung zur Reisevermittlung oder als Versicherung wertet, resultieren daraus unterschiedliche steuerliche Folgen. Unister steht schon seit geraumer Zeit zu dieser Frage in Kontakt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).”

Erst heute habe die BaFin dem Unternehmen “anlässlich der bei Unister stattgefundenen Durchsuchung” mitgeteilt, dass sie ein Produkt als Versicherung und nicht wie das Unternehmen selbst als Nebenleistung zur Reisevermittlung werten und untersagen will. Die entsprechende Anhörungsschrift sei heute übergeben worden. Zu den Vorwürfen schreibt Unister: “Wir nehmen den Vorwurf sehr ernst, empfinden aber das Vorgehen der Untersuchungsbehörden als unverhältnismäßig, da der zugrunde liegende Sachverhalt schon im Jahr 2011 durch uns offen gegenüber den Behörden kommuniziert wurde und die Rechtsfrage nach wie vor ungeklärt ist.”

Von der anonymen Anzeige also seitens Unister kein Wort, vielmehr klingt derzeit alles nach einer vollkommen überzogenen Aktion durch die Staatsanwaltschaft. Und so heißt es am Ende in der Stellungnahme Unisters: “Verhältnismäßig wäre seitens des Finanzamtes allenfalls eine Betriebsprüfung oder seitens der BaFin eine rechtsmittelfähige Untersagungsverfügung gewesen, gegen die man sich im normalen, dafür vorgesehenen Rahmen wehren kann.”
Im Rahmen der Ermittlungen erfolgte am kommenden Tage eine Präzisierung über die erhobenen Vorwürfe zu den angeblich nicht gezahlten Steuern. Dabei geht es um die Frage, ob Unister statt der bereits gezahlten Umsatzsteuer eine spezielle Versicherungssteuer auf die erzielten Einnahmen aus den “Storno”- oder “Umbuchungs”geschäften hätte bezahlen müssen.

Lesen Sie dazu den Artikel vom 12. Dezember 2012 auf L-IZ.de
Ab in den Knast: Ermittlungsrichter erlässt gegen Unister-Manager Haftbefehle

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar