Wenn es um Konzessionen geht, tut sich Leipzigs Stadtverwaltung schwer. Da werden Gutachter und Kanzleien bemüht - und am Ende gibt's dennoch ein unschlüssiges Gewackel. Das ist nicht nur bei den Stromkonzessionen der 1999/2000 eingemeindeten Ortsteile so, sondern auch bei den Gaskonzessionen. Da herrschte zwar seit Jahren nun schon behäbiges Schweigen. Aber die Grünen-Fraktion hat etwas deutlicher nachgefragt.

Am 21. Juni gab es die Auskunft des Verwaltungsdezernats. Und sie zeigt einmal mehr, wie unsicher Leipzigs Stadtverwaltung mittlerweile ist, wenn es um Infrastrukturen in der Stadt geht. Darf man sie denn einfach den eigenen Stadtwerken geben und damit die Versorgung in die eigenen Hände nehmen? Oder sind die europäischen Liberalisierungs-Gesetze nun alle so gestrickt, dass die Netze nicht nur ausgeschrieben werden müssen, sondern auch der eigene Bewerber nicht die besten Karten haben darf? Und da man sich im eigenen Haus auch keine entsprechenden Kompetenzen aufgebaut hat, gibt man auch dieses Verfahren lieber nach draußen und erwartet von dort die nötige Kompetenz.Deswegen die Fragen und Antworten im Wortlaut:

1. Welcher Status besteht bezüglich des Konzessionsvertrages und der Konzessionszahlung für Kleinpösna?

Der Konzessionsvertrag für Kleinpösna ist zum 31.12.2011 ausgelaufen. Wegen der sogenannten Nachwirkfrist hat die Stadt Leipzig auch noch in 2012 nach Auslaufen des
Konzessionsvertrages einen Anspruch gegen den Konzessionsnehmer auf Zahlung der vereinbarten Konzessionsabgabe.

2. Welcher Status besteht bezüglich der anderen oben genannten, in 2012 ausgelaufenen, Konzessionsverträge und der Zahlungen?

Bis auf die Ortsteile Podelwitz, Knautnaundorf, Radefeld und Lindenthal sind für alle anderen die bestehenden Konzessionsverträge ausgelaufen. Hinsichtlich der bereits ausgelaufenen Konzessionsverträge – das gilt auch für Kleinpösna – besteht seit Ende letzten Jahres eine Interimsvereinbarung mit dem bisherigen Konzessionsnehmer, die der Stadt Leipzig, die weitere Zahlung der vereinbarten Konzessionsabgabe und des Gemeinderabattes sowie die Fortgeltung der Folgepflichten und Folgekostenregelung sichert. Für den Ortsteil Lindenthal findet die Interimsvereinbarung erst ab dem Zeitpunkt des Auslaufens des Konzessionsvertrages Anwendung.

3. In welchem Verfahrensstand befindet sich die Ausschreibung für die Gasnetzkonzessionen und in welchem zeitlichen Ablauf soll die Vergabe zur Beschlussfassung in den Stadtrat kommen?

5. Was sind die Gründe und wer trägt die Verantwortung dafür, dass weiterhin keine neuen Gasnetzkonzessionen im Anschluss an die ausgelaufenen vorliegen?

(Die Fragen 3. und 5. werden gemeinsam beantwortet): Zur Zeit werden in Zusammenarbeit mit einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei die Auswahlkriterien nach den sich kürzlich geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Novellierung des EnWG) vorbereitet und das Ergebnis zur Bestätigung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt. Eine Auskunft über Dauer des Verfahrens kann auf Grund der komplexen Rechtsmaterie und der einzuhaltenden Verfahrensschritte nicht seriös vorher gesagt werden.

4. Zu welchem Zeitpunkt kann die neue Konzession dann rechtskonform frühestens wirksam werden und welche Mindereinnahmen ergeben sich für den Zeitraum seit Auslaufen der alten Verträge und diesem Zeitpunkt?

Mindereinnahmen fallen auf Grund der Interimsvereinbarung nicht an.

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