Die Stadt Leipzig ist ja bannig stolz auf die Kreativwirtschaft in der Stadt. Zumindest in Sonntagsreden und Festschriften. In der Praxis ist es wohl eher so, dass man die bunte kreative Szene lieber meidet, wenn es geht. Obwohl man sich gern mit kreativen Federn schmückt. Aber irgendwie scheint sich die Stadt da doch oft zu verhalten, also wäre das alles Freeware. Höchste Zeit also, findet die FDP-Fraktion, endlich ein paar "Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen" festzuschreiben.

Ihr Antrag kommt am 17. September erstmals in die Ratsversammlung.

Die Begründung hat es dann in sich. Denn mittlerweile wundern sich eine ganze Reihe Leipziger Kreativer darüber, dass für Leipzigs Stadtverwaltung und ihre angedockten Unternehmen hie und da andere Regeln zu gelten scheinen als auf dem freien Markt üblich. Manch ein Entscheider scheint die finanziell klammen Verhältnisse in der Leipziger Kreativbranche dazu zu nutzen, sich das geistige Eigentum der angefragten Kreativen einfach anzueignen – ohne Honorierung. Warum auch? Stehen doch Schlange, die Agenturen und Künstler.

“Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht”, beschreibt die FDP-Fraktion eine mögliche Handlungsgrundlage für ein transparentes Vergütungssystem.

Höchste Zeit ist es dafür, stellt sie in ihrem Antrag fest:

“Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus.”

So wird das Thema einer fairen Vergütung auch in Sachen Kreativwirtschaft auf die offizielle Ebene gehoben. In überregionalen Wettbewerben muss sich die Stadt an diese Regeln halten – und versucht es zumeist auch.Nur mit der eigenen Kreativszene scheint man da etwas lax umzugehen.

“Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt”, stellt die FDP-Fraktion fest. “Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.”

Beispiele für Kreativleistungen, die die Stadt in Anspruch nimmt, sind zum Beispiel Plakat- und Broschürengestaltungen, Kampagnendesigns, Website-Gestaltungen usw. Oft genug werden dazu verschiedene Künstler und Agenturen eingeladen, die in einem Wettbewerbsverfahren – dem so genannten Pitch – ihre Ideen auf den Tisch legen. Das ist normalerweise schon die Phase, in der die wichtigsten Grundlagen für die spätere Umsetzung gelegt werden. Dumm nur, wenn man dann öfter oder gar immer wieder unter den Teilnehmern ist, die nach dem Pitch nicht mehr dabei sind und “wieder mal für Nasse” gearbeitet haben.

Die FDP hat dazu diesen Vorschlag ins Verfahren gegeben, um zu einem geregelten Vergütungsverfahren zu kommen:

“Die Stadt Leipzig erarbeitet gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft sowie den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen.

Hierbei ist der Vergütungstarifvertrag Design der Allianz Deutscher Designer soweit möglich und auf Leipzig anwendbar zu berücksichtigen – insbesondere zur Zusammensetzung (nicht: Höhe) der Vergütung und zum Umgang mit Urheberrechten.

Ebenfalls berücksichtigt wird, grundsätzlich ein angemessenes Pitchhonorar zu zahlen und sich ohne Auftragserteilung keine Rechte an präsentierten Arbeiten übertragen zu lassen.

Nach Erarbeitung der Grundsätze werden diese vom Stadtrat beraten und finden danach für die Stadtverwaltung sowie für alle verbundenen Unternehmen (als Gesellschafterweisung) Anwendung.”

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