Auch Dr. Axel Troost, MdB und stellvertretender Parteivorsitzender der Linken, sowie Susanna Karawanskij, MdB, und Marco Böhme, MdL, stellen Selbstanzeige wegen der Leipziger Erklärung 2015 des Bündnisses „Leipzig nimmt Platz“. Das gaben sie am heutigen Tag bekannt. Die drei gehörten zu den rund 2.000 Unterzeichnern des Aufrufes, mit dem zu friedlichen und gewaltfreien Protesten gegen den Aufmarsch von LEGIDA in Leipzig aufgerufen wurde.

Dazu erklärt Marco Böhme: „Wenn die Staatsanwaltschaft Leipzig den Bündnissprecherinnen vorwirft, sie hätten zur groben Störung bzw. zur Sprengung einer Versammlung aufgerufen, dann ist das vollkommen absurd. Zum einen hat das Bündnis explizit zu friedlichen und gewaltfreien Aktionen gegen den Aufmarsch von LEGIDA aufgerufen, die aus unserer Sicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein müssen. Und zum anderen müsste die Staatsanwaltschaft konsequenterweise   auch gegen alle der über 2.000 UnterstützerInnen dieses Aufrufes vorgehen. Das tut sie aber nicht. So drängt sich der Gedanke auf, dass hier stellvertretend ein Exempel an den Bündnissprecherinnen exerziert werden soll. Wer ein Einlenken der Staatsanwaltschaft erhofft hat, muss bitter enttäuscht werden. Genau deshalb wollen wir mit unserer Selbstanzeige ein deutliches Zeichen der Solidarität mit Juliane und Monika setzen, denn ihre vermeintliche Schuld kann nicht größer sein als die der anderen UnterstützerInnen.“

Bereits am Mittwoch hatte auch der Leipziger Stadtvorsitzende der Linken, Dr. Volker Külow, in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Leipzig Selbstanzeige erstattet. In dem Schreiben heißt es u.a.: „Die sächsische Justiz versucht zum wiederholten Male, antifaschistischen und antirassistischen Protest zu kriminalisieren, indem sie einen angeblich strafbaren Blockade-Aufruf gegen LEGIDA strafrechtlich verfolgt. Ich halte es hingegen für eine staatsbürgerliche Pflicht, aktiv gegen rassistisches Gedankengut zu demonstrieren und bin daher stolz, zu den Erstunterzeichnern des besagten Leipziger Aufrufes zu zählen. Sollten derartige Erklärungen in Sachsen mittlerweile strafbar sein, stelle ich mich einem entsprechenden Verfahren.“

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