Der Hochschulrat der Universität Leipzig hat dem Senat der Hochschule in der Senatssitzung am 13.10.2015 seinen Wahlvorschlag für die Wahl der Rektorin/des Rektors vorgestellt und eingehend erläutert. Der Senat hat im Anschluss an die Diskussion mit dem Hochschulrat am 13.10. seine Sitzung unterbrochen und gestern, am 27.10.2015, fortgesetzt. Er hat eine Stellungnahme beschlossen, die nun unverzüglich dem Hochschulrat übermittelt wird.

Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz sieht bekanntlich vor, dass der Hochschulrat im Benehmen mit dem Senat einen Wahlvorschlag für die Wahl der Rektorin/des Rektors erstellt, der dann vom Vorsitzenden des Hochschulrats dem Erweiterten Senat unterbreitet wird. Der Hochschulrat wird bis Mitte November 2015 über die Stellungnahme des Senats beraten.

Ein Wahltermin kann noch nicht benannt werden. Die Wahl wird aber nach aktuellem Stand erst im Dezember stattfinden können.

Bei diesem laufenden Verfahren handelt es sich um Personalangelegenheiten, die dem Hochschulfreiheitsgesetz entsprechend in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden und über die geheim abzustimmen ist. Die Beteiligten sind laut Gesetz zur Verschwiegenheit über die Gegenstände nichtöffentlicher Sitzungen verpflichtet.

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