Die Bewerbungsfrist für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei Sachsen endet in diesem Jahr erst am 1. November 2018. Flexibilität in der Durchführung des Auswahlverfahrens ermöglicht es Interessenten für den Polizeiberuf in diesem Jahr einen Monat länger, sich für eine Ausbildung (LG 1.2) oder ein Studium (LG 2.1) bei der sächsischen Polizei zu bewerben.

Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber müssen am Einstellungstag mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird neben der kognitiven und mentalen Befähigung auch die körperliche Eignung für den Polizeiberuf geprüft. Der Sporttest umfasst den sogenannten KastenBumerang-Test, Liegestütze sowie einen 2400-m-Lauf für die Männer und einen 2000-m-Lauf für die Frauen.

Alle Informationen zum Auswahlverfahren sowie zum Polizeiberuf sind auf der Internetseite www.verdaechtig-gute-jobs.de zu finden, über die sich auch direkt in wenigen einfachen Schritten online beworben werden kann. Die Ausbildung beginnt jeweils Anfang September und das Studium Anfang Oktober des folgenden Jahres.

Bei Fragen zur Bewerbung oder für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen die Berufsberaterinnen und Berufsberater in den Polizeidirektionen sowie das Auswahlteam beim Präsidium der Bereitschaftspolizei telefonisch unter 0341/5855 5855 zur Verfügung sowie via E-Mail an: auswahlteam@polizei.sachsen.de.

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