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Das Bildungsalphabet –G wie Gemeinschaftsschule. Foto: L-IZ.de
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Bündnis Gemeinschaftsschule enttäuscht, Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen

Am Mittwoch, 15. Juli, hat die Landtagsmehrheit eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen und damit die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart in Sachsen eingeführt. Doch sie hat nicht den Volksantrag „Gemeinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“ (Landtags-Drucksache 7/522) angenommen, sondern den durch die Koalition veränderten Gesetzestext. Die Freude über den Fortschritt ist logischerweise beim Bündnis Gemeinschaftsschule getrübt.

Die Vertreter des Bündnisses "Gemeinschaftsschule in Sachsen" im Sächsischen Landtag. Foto: Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen“
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Mit dem Gesetzentwurf von CDU, Grünen und SPD ist das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen nicht wirklich glücklich

Der Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ mit dem „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“ (Landtags-Drucksache 7/522) steht am Mittwoch, 15. Juli, als Tagesordnungspunkt 3 zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung im Sächsischen Landtag an. Eine ganz diffizile Sache, denn wenn der Landtag den Gesetzesantrag annimmt, weicht er in wesentlichen Punkten vom Volksantrag ab.

Ute Köhler-Siegel, SPD. Foto: L-IZ.de
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Der Stadtrat tagte: Mindestens drei neue Schulen in Leipzig werden jetzt auf ihre Eignung als Gemeinschaftsschule geprüft +Video

Leipzigs Stadtrat hat sich vor der Sommerpause noch einmal die Tagesordnung richtig vollgepackt. In drei Sitzungen werden jetzt noch Dutzende wichtige Richtungsentscheidungen getroffen. Eine gab es am Mittwochabend, 8. Juli. Da kam kurz vorm Schlafengehen noch der SPD-Antrag zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen zur Abstimmung. Denn in der nächsten Woche müsste ja auch die Entscheidung im Sächsischen Landtag dazu fallen.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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