Der Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ mit dem „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“ (Landtags-Drucksache 7/522) steht am Mittwoch, 15. Juli, als Tagesordnungspunkt 3 zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung im Sächsischen Landtag an. Eine ganz diffizile Sache, denn wenn der Landtag den Gesetzesantrag annimmt, weicht er in wesentlichen Punkten vom Volksantrag ab.

Die Debatte wird voraussichtlich gegen 14 Uhr beginnen. Und wahrscheinlich wird es so ausgehen, wie das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen es befürchtet. Denn der Schulausschuss des Landtages hat mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD Änderungen am Volksantrag empfohlen (Landtags-Drucksache 7/3000). Bei Annahme des geänderten Gesetzes wäre aus Sicht des Bündnisses der Volksantrag abgelehnt.

Die beiden Vertrauenspersonen des Bündnisses, Doreen Taubert und Burkhard Naumann, bekräftigen im Vorfeld der abschließenden Beratung: „Wir werben weiterhin dafür, den Volksantrag in unveränderter Form anzunehmen. Er denkt den Kompromiss bereits mit und stellt sicher, dass Bewährtes fortgesetzt werden kann. Er ermöglicht aber auch neue Wege. Er wird keine Schulart bevorzugen oder benachteiligen.“

Das vorgeschlagene optionale Modell im Volksantrag stellt keinen drastischen Einschnitt in die Schullandschaft dar, sondern ergänzt behutsam. Die Gemeinschaftsschule wird als weitere optionale Schulart gesetzlich aufgenommen, um auch in Sachsen die Möglichkeit zum längeren gemeinsamen Lernen zu schaffen. Ziel ist es, dass unsere Kinder über die 4. Klasse hinaus gemeinsam lernen können und eine Entscheidung zum weiteren Schul- und Lebensweg später getroffen werden kann.

Die Gemeinschaftsschule soll entstehen können, wenn Eltern, Schüler/-innen, Lehrkräfte sowie der Schulträger einer Umwandlung bestehender Schulen gemeinsam zustimmen. Im Zentrum steht das pädagogische Konzept als Basis für den gemeinsamen Bildungsgang, in dem vorwiegend binnendifferenziert unterrichtet und zugleich abschlussbezogen gelernt wird. „An einer sächsischen Gemeinschaftsschule soll jeder junge Mensch zeigen können, was in ihm steckt“, erklären Taubert und Naumann. „Wir sehen verschiedene Modelle vor, um die lokalen Bildungserfordernisse zu berücksichtigen.“

Und eigentlich stehen auch die Grünen hinter dem Volksantrag, wie Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, am vergangenen Freitag betonte, nachdem der Leipziger Stadtrat die Prüfung neu gebauter Schulgebäude auf ihre Eignung als Gemeinschaftsschule beschlossen hatte.

„Kernanliegen des Volksantrages ist das längere gemeinsame Lernen und dies ermöglichen wir mit dem Änderungsantrag, den wir am kommenden Mittwoch im Landtag beschließen werden“, betonte sie, sieht also die Änderung nicht als das große Problem.

„Kinder können über Klasse 4 hinaus gemeinsam lernen und eine Entscheidung zum weiteren Schul- und Lebensweg kann später getroffen werden. Ich bin froh, dass sich der Leipziger Stadtrat bereits mit einem Beschluss im Stadtrat für die Einführung der Gemeinschaftsschulen ausgesprochen hat. Jetzt werden wir auf Landesebene die gesetzliche Grundlage für längeres gemeinsames Lernen schaffen. Das ist für uns Bündnisgrüne ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Sachsen.“

Wichtig ist aus ihrer Sicht, Schulträgern und interessierte Schulen nun bei der Verwirklichung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen zu unterstützen.

„Dazu haben wir in der Koalition einen Entschließungsantrag eingereicht, der eine fachliche Begleitung und Unterstützung durch Schulaufsicht fordert. Ich bin froh, dass der Stadtrat Leipzig beschloss, bei neu einzurichtenden Schulen, die Nutzung als Gemeinschaftsschule vorrangig zu prüfen. Möglichkeiten zeichnen sich bereits ab“, so Melcher.

„Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir zudem die Qualität der pädagogischen Arbeit an Gemeinschaftsschulen sichern. Markenkerne von Gemeinschaftsschulen sind die heterogenen Lerngruppen und das binnendifferenzierte sowie jahrgangsübergreifende Unterrichten. Daher wollen wir für eine erfolgreiche pädagogische Begleitung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen darauf abgezielte Fort- und Weiterbildungen für unsere Lehrkräfte.“

Ein wichtiger Punkt im Entschließungsantrag ist aus Sicht der Grünen die Zusicherung, dass für Schulen in freier Trägerschaft, die bereits jahrgangsübergreifend und binnendifferenziert unterrichten, ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren ermöglicht wird. Im Falle einer Schulartänderung sollen hinsichtlich des bereits bestehenden Bildungsangebots keine neuen Wartefristen begründet werden.

„Ein besonderes Anliegen des Antrages ist für uns Grüne, dass die ,Nachbarschaftsschule Leipzig‘ und das ,Chemnitzer Schulmodell‘, welche derzeit als ,Schule besonderer Art‘ im Schulgesetz geführt werden (§ 63 d SächsSchulG), die Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule und Oberschule+ ermöglicht wird“, so Melcher. „Beide Schulen sind de facto seit Jahren Gemeinschaftsschulen und leisten hervorragende pädagogische Arbeit.“

Der Stadtrat tagte: Mindestens drei neue Schulen in Leipzig werden jetzt auf ihre Eignung als Gemeinschaftsschule geprüft +Video

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Keine Kommentare bisher

Was soll uns dieser Artikel sagen?

WARUM ist denn das Bündnis mit dem Gesetzentwurf von CDU, Grünen und SPD nicht wirklich glücklich?
Warum wird der Volksantrag gerade von diesen Parteien nicht antragsgemäß umgesetzt?

Sorry, aber ich lese fast nur grüne Lobhudelei.

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