Zehn Jahre ist es her, dass der Sächsische Landtag die Sächsische Verfassung geändert hat. Damals schrieb die Landtagsmehrheit die bis heute gültige Schuldenbremse in die Verfassung. Da wird sie wohl noch lange stehen, auch wenn 2024 der Landtag einer weiteren Änderung der Verfassung zustimmen sollte. Am 14. Dezember haben die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und SPD den dazu gehörenden Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht.

„Behutsam ändern und bewahren“, betitelte die CDU-Fraktion ihre Pressemitteilung zu dem gemeinsamen Vorhaben.

„Sachsen hat eine hervorragende Verfassung, die den Menschen im Freistaat seit über 30 Jahren ihre Rechte sichert, ein stabiles Fundament und eine sichere Leitplanke ist. Deshalb war es uns als CDU wichtig, dass wir die Verfassung möglichst nur dort ändern, wo es für die Zukunft wichtig wird und wo wir auch eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand erkennen. Ansonsten möchten wir sie weitgehend bewahren“, erklärte am 14. Dezember der Erste stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Sören Voigt.

„Aus über 25 Themen ist am Ende ein Kompromiss erzielt worden, der eine behutsame Änderung der Verfassung in acht Punkten vorsieht. Wir wollen zum Beispiel die Volksgesetzgebung modernisieren. Das ist eines der Kernanliegen dieser Verfassungsänderung.“

Dabei sollen durchgehend die entsprechenden Einleitungsquoren gesenkt werden, die Volksbegehren in Sachsen bislang zu einem kaum zu stemmenden Kraftakt gemacht haben, um die direkte Demokratiebeteiligung einfacher zu ermöglichen. „Wir ergänzen dazu die Mechanismen der direkten Demokratie um einen rechtlichen Volkseinwand – auch Volksklage genannt“, so Voigt. „Damit kann eine Gruppe von Bürgern Entscheidungen des Parlaments an der verfassungsmäßigen Ordnung messen lassen.“

Den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und weiterer Gesetze“ (Drs. 7/15055) findet man hier.

Bündnis 90/Die Grünen: Klimaschutz gehört in die Verfassung

„Wir Bündnisgrüne sind angetreten, um nach 30 Jahren die Sächsische Verfassung in dieser Legislatur zu modernisieren. Deswegen sind wir froh, dass wir dem Parlament nun einen Vorschlag zur Umsetzung dieses zentralen Vorhabens des Koalitionsvertrages vorlegen“, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Verfassung und Recht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Die Sächsische Verfassung findet ihren Ursprungsgedanken in der Friedlichen Revolution als Moment der freiheitlichen Selbstermächtigung. Deshalb ist es uns Bündnisgrünen wichtig, diesen Freiheitsgedanken zeitgemäß fortzuschreiben und die Sächsische Verfassung entsprechend weiterzuentwickeln.“

Und er betont: „Mit unserem Vorschlag wollen wir den Klimaschutz und das bürgerschaftliche Engagement im Freistaat Sachsen stärken. Ich bin sehr froh, dass wir uns als Koalition nun auf diesen Weg begeben haben und freue mich auf die Beratungen im Parlament.“

Für die Grünen besonders wichtig ist:

1. Wir wollen Klimaschutz als Staatsziel verankern. Damit tragen wir der Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung und entwickeln die Verfassung im Sinne ihres Ursprungsgedankens weiter. Denn auch der Schutz des Klimas dient der Freiheit – vor allem der Freiheit künftiger Generationen.

2. Wir streben die grundsätzliche Neuausrichtung der Entscheidungsinstrumente der Bürgerinnen und Bürger an. Die geplante Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide ist ein echter Meilenstein für die Fortentwicklung der Demokratie. Gleiches gilt für die Einführung einer Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof, mit der wir die Kontrolle politischer Entscheidungen durch die Bevölkerung stärken wollen: Zukünftig sollen die Bürgerinnen und Bürger bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen die Möglichkeit haben, diese dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorzulegen.

3. Wir wollen den Gleichheitssatz an das Grundgesetz anpassen und ein Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung einfügen.

Der Redebeitrag des von Valentin Lippmann „Modernisierung im Lichte von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ zur Einbringung des Gesetzentwurfs.

Sabine Friedel: Die Schwierigkeiten einer Einigung

„Man kann die Geschichte der Verfassungsänderung, man kann Politik ganz generell natürlich so erzählen: als Geschichte von Frust und Scheitern, von Vorführung oder Demütigung, von Hektik, Hürden und Zugeständnissen“, sagte Sabine Friedel, die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, zur Einbringung des Gesetzentwurfs. Wohl wissend, dass die Einigung der drei Fraktionen in der Regierung extrem schwierig war.

„Da sitzen drei Partner an einem Tisch, die sich auf etwas einigen wollen. Die aber sehr unterschiedliche Perspektiven haben. Und deshalb auf viele Fragen unterschiedlich Antworten. Die brauchen für eine Verfassungsänderung sogar noch einen vierten Partner, aber vorher müssen sie sich ja erstmal selbst einigen.

Auf den möglichen fünften Partner muss man gar nicht erst schauen, der hat mit dieser Verfassung nichts am Hut. Und hat ja gerade auch schon nein gesagt.

Und dann versuchen die drei, sich zu einigen. Und zwar tatsächlich ernsthaft. Denn im Unterschied zu den Jungs da drüben sind die meisten von uns hier nicht nur Politikerdarsteller, sondern wirklich Politiker. Wir sitzen hier, weil wir – neben vielen möglichen anderen Erwägungen – tatsächlich Nutzen stiften wollen für dieses Land.

Und Friedel scheute sich in ihrer Rede auch nicht anzusprechen, was in der komplizierten Koalition von CDU, Grünen und SPD nicht zu machen war.

„Was macht man dann? Aus unserer Sicht ist es richtig, dann nicht einfach aufzuhören. Aus unserer Sicht ist es richtig zu sagen: Na, halten wir wenigstens fest, worin wir uns einig sind. Um dann eben erstmal im Kleinen Nutzen zu stiften. Und deshalb legen wir Ihnen hier einen Gesetzentwurf vor,

– der natürlich nicht eine neue Verfassung für Sachsen ist

– der keine Änderungen bei der Schuldenbremse enthält, denn hier waren unsere Positionen einfach nicht zusammenzubringen

– der kein Recht auf Bildung oder eine bundesweite Kooperation in Bildungsfragen festschreibt, wie wir uns das beispielsweise gewünscht hätten

Aber der im Kern doch eine sehr grundlegende Änderung beinhaltet: Eine deutliche Erleichterung der direkten Demokratie. Wenn dieser Gesetzentwurf im nächsten Jahr eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen sollte, dann wird es einfacher für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, mit Volksanträgen und Volksbegehren Impulse für die politische Debatte und die Gesetzgebung zu geben. Das ist kein Nichts und das ist kein Triumph. Es ist einfach unser kleinster gemeinsamer Nenner – und für die Bürgerinnen und Bürger ein konkreter Nutzen.“

Sabine Friedel: Wie man mit Kompromissen Politik macht

„Ich persönlich finde das wertvoll genug. Und halte wenig davon, dieses pragmatische Ergebnis als Scheitern, Vorführung oder Zugeständnis zu erzählen. Denn wem nutzt das, wenn wir die Geschichte politischer Kompromisse stets auf diese gleiche Weise erzählen? Kurzfristig sicher vielen – der Fraktion da drüben, den Klickzahlen, vielleicht gibt es manchem von uns ein kurzes Siegesgefühl.

Aber: Was nutzt es? Wozu führt das?“, fragte Friedel in ihrer Rede. „Es führt dazu, dass jeder von uns sich immer stärker genötigt sieht, solche Erzählungen zu vermeiden:

Dadurch, dass man Debatten vermeidet, denn sie könnten als Streit verstanden werden

Dadurch, dass man auf seinen Standpunkten beharrt und Zugeständnisse vermeidet, denn sie könnten als Demütigung beschrieben werden

Dadurch, dass man Entscheidungen vermeidet, denn sie könnten als Scheitern wahrgenommen werden
So werden Politiker zu Politikerdarstellern. Das wäre das Ende des Kompromisses, das Ende politischer Verständigung, das Ende der Demokratie.

Dass die Ampel in Berlin so lange braucht, um mühsam Kompromisse zu finden, liegt auch an diesem Mechanismus. Aber sie findet Kompromisse. Sie trifft Entscheidungen. Keine Revolutionären. Aber ist das ein Grund, alles schlecht zu reden? Kann man nicht auch jenseits aller revolutionären Entscheidungen anerkennen, welcher kleine Nutzen trotzdem hier und da gestiftet wird?“

Ãœberraschung bei den Linken

Der vierte Partner, der gebraucht wird, damit die Änderungen in die Verfassung kommen können, ist die Linksfraktion im Sächsischen Landtag. Der fünfte Akteur, auf den Sabine Friedel aus guten Gründen gar nicht erst rechnet, ist die AfD-Fraktion.

Aber die Linksfraktion wird gebraucht, um die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zu bekommen.

„Es ist überraschend, dass der Landtag heute einen Gesetzentwurf der Koalition zur Verfassungsänderung debattiert – schließlich hatte der Ministerpräsident noch im Oktober verkündet, dass es keine Einigung geben werde. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Koalition einige Forderungen, die wir seit langem erheben, umsetzen will. So soll etwa die Volksgesetzgebung erleichtert werden. Das ist gut“, erklärte Linksfraktionschef Rico Gebhardt am 14. Dezember.

„Allerdings wird die Chance zu einer umfassenden Modernisierung der Verfassung vertan, die seit 1992 beinahe unverändert gilt. Wir werden die Verfassungsdebatte daher mit konstruktiven Änderungsvorschlägen begleiten.“

Aus Sicht der Linksfraktion müsse insbesondere die Investitionsbremse grundlegend überarbeitet werden.

„Die großen Aufgaben unserer Zeit – vor allem die Sicherung der Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkelkinder – sind nicht ohne kreditfinanzierte Investitionen zu erledigen. Andernfalls bleiben alle schönen Worte, darunter der Klimaschutz als Verfassungsziel, folgenlos“, sagte Gebhardt. „Wir setzen darauf, dass die Koalition zu dieser und zu weiteren Forderungen gesprächsbereit sein wird. Schließlich ist sie auf unsere Stimmen angewiesen, wenn sie nicht die Verfassung gemeinsam mit den Verfassungsfeinden im Parlament ändern will.“

Mehr Demokratie e.V. warnt vor Plebisziten durch die Hintertür

Eigentlich war die Senkung der Hürden für Volksanträge und Volksbegehren seit Jahren ein Ziel, für das der Mehr Demokratie e.V. gekämpft hat. Weshalb der Verein die geplante Verfassungsreform auch begrüßt.

„Es ist großartig, dass der Landtag wider Erwarten die Reform doch noch anpackt. Dann könnten die Bürger endlich die direkte Demokratie mit einer echten Aussicht auf Erfolg anwenden“, sagte Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. Zugleich warnt der Verein davor, dem Landtag zu ermöglichen, Volksentscheide „von oben“ anzusetzen.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD sieht vor, die Unterschriftenhürde für Volksanträge auf 0,6 Prozent der Stimmberechtigten zu halbieren. Die Hürde für Volksbegehren, die derzeit bei 13,7 Prozent liegt, soll auf 6 Prozent reduziert werden. Für Volksentscheide, bei denen bislang die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet, planen die regierungstragenden Fraktionen die Einführung einer Zustimmungsklausel.

„Niedrigere Hürden für Volksanträge und Volksbegehren sind zwei Schritte nach vorn. Die Zustimmungsklausel beim Volksentscheid wäre ein Rückschritt. Die Abstimmung könnte damit durch die, sich nicht beteiligen, ungültig werden“, so Frank Rosberger, Sprecher des sächsischen Landesvorstandes von Mehr Demokratie.

Die Klausel legt fest, dass neben der Mehrheit der Abstimmenden auch ein Fünftel aller Stimmberechtigten zustimmen muss. Für diesen Fall fordert der Fachverband die Koppelung von Volksentscheiden an Wahlen. Das spare Kosten und sorge für eine höhere Beteiligung.

Mehr Demokratie sieht den Vorschlag, das Verfahren der Volksgesetzgebung abzukürzen, indem der Landtag bereits nach einem zustande gekommenen Volksantrag mit einfacher Mehrheit einen Volksentscheid ansetzen kann, kritisch. Das Volksbegehren würde entfallen. Ein solch abgekürztes Verfahren in der Hand der Regierung sei missbrauchsanfällig, warnt Mehr Demokratie.

„Eine Regierung könnte so ein Plebiszit durch die Hintertür ansetzen und sich auf kurzem Wege zu populistischen Vorhaben Zustimmung organisieren. Aus Ungarn wissen wir, dass Plebiszite der Demokratie erheblich schaden können“, so Beck. Öffne der Landtag diese Tür, dürfe eine solche Entscheidung im Parlament nur mit einer Zwei-Drittel- oder gar Drei-Viertel-Mehrheit gefasst werden.

Denn auf Volksbegehren und die Unterschriftensammlung zu verzichten, hieße auch, viele Monate weniger für inhaltliche Auseinandersetzungen zu haben.

Mehr Demokratie bedauert, dass die Einführung eines Volkseinwands nicht vorgesehen ist. Mit dem ursprünglich von Ministerpräsident Kretschmer unterbreiteten Vorschlag, der in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, hätte Sachsen Modell für andere Länder werden können. Begrüßt wird die vorgeschlagene Möglichkeit, per Unterschriftensammlung eine Volksklage gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz beim Verfassungsgericht einzureichen.

Volksantrag und Volksbegehren

Volksantrag: Mit einem Volksantrag können die Bürger dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Befassung vorlegen. Dafür sind derzeit mindestens 40.000 Unterschriften der zur Landtagswahl stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger nötig. Mit der Verfassungsänderung (Drs. S 7/15055) soll diese Hürde auf 0,6 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt werden. Das entspricht derzeit etwa 20.000 Unterschriften.

Volksbegehren: Nimmt der Landtag den im Volksantrag vorgelegten Gesetzentwurf nicht an, können die Antragsteller ein Volksbegehren in Gang setzen, um einen Volksentscheid zu erwirken. Die Unterschriftenhürde für den Volksantrag liegt momentan bei mindestens 450.000 Unterschriften der zur Landtagswahl stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Das ist die bundesweit höchste Hürde für Volksbegehren. Mit der Verfassungsänderung soll diese Hürde auf 6 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt werden. Das entspricht derzeit etwas 200.000 Unterschriften.

Volksentscheid: Beim Volksentscheid stimmen die Bürgerinnen und Bürger über das Volksbegehren ab. Der Landtag kann einen Gegenentwurf/eine Gegenvorlage mit zur Abstimmung stellen. Bislang entscheidet die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Im vorgelegten Gesetzentwurf ist die Einführung eines Zustimmungsquorums in Höhe von 20 Prozent vorgesehen.

Zustimmungsquorum: Ein Zustimmungsquorum legt fest, dass ein bestimmter Prozentsatz der Stimmberechtigten einer Vorlage zustimmen muss, damit der Volksentscheid gültig ist. Es genügt nicht, wenn die einfache Mehrheit der Abstimmenden sich für eine Vorlage ausspricht. Bislang ist Sachsen neben Bayern das einzige Bundesland, in dem es kein Zustimmungsquorum gibt, sondern die einfache Mehrheit der Abstimmenden entscheidet.

Plebiszit: Plebiszite sind Volksabstimmungen„von oben“, die durch eine Mehrheit des Parlaments
oder durch die Regierung eingeleitet werden. Von oben angesetzte Abstimmungen, wie etwa der Brexit, unterscheiden sich stark von den von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Verfahren. Sie können von Regierungen dazu genutzt werden, ihr Handeln zu bestätigen.

Volkseinwand: Der Volkseinwand ist zweistufiges Verfahren (Volksbegehren plus Volksentscheid) und richtet sich gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz. Dieses tritt zunächst nicht in Kraft. Es steht unter einem Vorbehalt. Innerhalb einer bestimmten Frist – oft drei Monate oder 100 Tage – kann eine bestimmte Anzahl von Stimmbürgerinnen und -bürger die Durchführung eines Volksentscheids verlangen.

Volksklage: Die Volksklage wäre ein neues Instrument. Gemäß dem Gesetzentwurf sieht sie vor, dass mindestens 0,6 Prozent der Stimmberechtigten Landesgesetze auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen können. Die Einführung der Volksklage solle der Stärkung des Vertrauens in den Verfassungsstaat dienen, da künftig neben einer parlamentarischen Minderheit oder der Staatsregierung (Artikel 81 Absatz 1 Nummer 2) auch das Volk die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung überprüfen lassen kann.

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