Dass der Sächsische Rechnungshof selbst kein politisch unabhängiges Gremium ist, hat er schon mehrfach bewiesen. Er betrachtet sächsische Politik rigoros aus der konservativen Sicht der regierenden CDU und hat gerade in der Finanzpolitik immer wieder Positionen vertreten, die die etablierte Sicht der konservativen Regierung mit Unabhängigkeit verwechselte. In einem Sonderbericht „Richtlinie Integrative Maßnahmen“ ist der Rechnungshof jetzt deutlich übers Ziel hinausgeschossen.

Das Problem an dem nun vorgelegten Sonderbericht ist, dass der Rechnungshof einen Maßstab der Unparteilichkeit anwendet, der in Projekten, die sich mit z.B. Asyl- und Migrationspolitik und dem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus beschäftigen, schlicht keinen Sinn macht. Hier geht es um die Grundlagen der Demokratie, die man nun einmal nicht schützt, indem man sich einfach unparteilich gibt.

Aber der Rechnungshof betätigte sich hier gleich mal als politischer Wächter und formulierte in seinem Sonderbericht, der vor allem das SPD-geführte Sozialministerium kritisierte: „Die Förderung fand thematisch und bzgl. ihrer Akteure in einem stark politischen Kontext statt. Der Grundsatz der staatlichen Neutralität wurde nicht ausreichend geprüft und sichergestellt. Bei einem Teil der Zuwendungsempfänger fand eine Trennung zwischen politischen Aktivitäten, Lobbyarbeit und Projektarbeit nur unzureichend statt.“

Das klingt geradezu so, als wolle der Rechnungshof, der eigentlich die ordnungsgemäße Geldvergabe kontrollieren soll, nun gern auch noch einen Gesinnungstest verlangen.

Und das mit der Haltung zutiefst alarmierter Finanzwächter: „Die vorgefundenen Mängel waren insgesamt so schwerwiegend, dass der SRH in der Prüfungsmitteilung an das SMS forderte, das Antrags- und Bewilligungsverfahren – vor allem die Projektauswahl – ab dem nächstmöglichen Stichtag zu ändern. Die Förderung in der vorgefundenen Form fortzuführen, würde bedeuten, die Ungleichbehandlung der Zuwendungsempfänger, die inhaltliche Fehl- bzw. Nichtsteuerung der Projekte und Haushaltsmittel sowie das unrechtmäßige und unwirtschaftliche Verwaltungsverfahren weiter zu verfestigen. Es besteht die Gefahr, dass die Träger und Projekte, die durch eine unrechtmäßige Förderung einen Wettbewerbsvorteil erhielten, von diesem auch in Zukunft profitieren.“

Bitte alles protokollieren

Bei den kritisierten Projekten geht es großenteils um Projekte der Flüchtlingshilfe, die in hohem Umfang von freien Trägern geleistet wurden, die dafür entsprechende Fördergelder vom Sozialministerium ausgereicht über die Sächsische Aufbaubank (SAB) bekamen. Projekte, die vor allem nach der Ankunft besonders vieler Geflüchteter im Jahr 2015 bewilligt wurden, als schnell gehandelt werden musste. Bei vielen war also überhaupt nicht absehbar, welcher Arbeitsaufwand dabei zu bewältigen war. Andererseits bestand enormer Handlungsdruck.

Doch genau hier verlangt der Rechnungshof nun eine detaillierte Auflistung, was die einzelnen Antragsteller genau gemacht haben. Der Sonderbericht formuliert diese „Folgerung“ so: „Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen müssen klare und belastbare Aussagen über die konkreten Projektaufgaben und -ausgaben enthalten. Es ist eine klare und nachweisliche Trennung zwischen Projekttätigkeiten, Vereinstätigkeiten und politischen Aktivitäten und Lobbytätigkeiten sicherzustellen. Unterstützungen für einzelne Parteien sind auszuschließen.“

Doch diese detaillierte Archivierung aller konkreten Aktivitäten hätte genau das zur Folge gehabt, was man in Deutschland immer wieder als Bürokratie erlebt, die einen Großteil der Gelder und des Personals okkupiert. Ein Phänomen, das nicht nur Unternehmen erleben, sondern auch Hilfsorganisationen.

Entsprechend deutlich äußerte sich schon am 26. August Margit Weihnert, Landesvorsitzende der sächsischen Arbeiterwohlfahrt (AWO), als der noch unredigierte Sonderbericht des Rechnungshofes an die LVZ durchgestochen worden war: „Es ist für uns selbstverständlich, die dafür verwendeten öffentlichen Mittel ordnungsgemäß zu verwenden und transparent gegenüber den Kontrollinstanzen abzurechnen. Überrascht waren wir dennoch über den aktuellen Prüfvorgang des Sächsischen Landesrechnungshofes. Unserseits wurden bereits vor einem Jahr alle Belege und Nachweise fristgerecht dem Landesrechnungshof zur Verfügung gestellt. Bei der abschließenden Vor-Ort-Prüfung ging es jedoch weniger um unsere Belege und Nachweise als vielmehr darum, Hintergründe der Vergabeentscheidungen zu hinterfragen. Es war für uns eher ein tendenzielles Prüfgespräch, welches inhaltlich eher auf die Prüfung des Sozialministeriums abzielte. Offensichtlich gab es auch andere Überlegungen als nur eine ordnungsgemäße Tiefenprüfung unserer Unterlagen.“

Das Netzwerk Tolerantes Sachsen kritisiert den Rechnungshof

Und entsprechend deutlich äußert sich jetzt auch das Netzwerk Tolerantes Sachsen, das die Positionierung des Rechnungshofes als „Angriff auf die Autonomie der Trägerlandschaft” empfindet.

Die Sprecher/-innen des Netzwerks Tolerantes Sachsen kritisieren insbesondere den Versuch des Sächsischen Rechnungshofes, der Zivilgesellschaft in Sachsen politische Äußerungen zu untersagen. Im Sonderbericht zur Prüfung der Richtlinie Integrative Maßnahmen wirft der Rechnungshof geförderten Vereinen vor, sie würden als Lobby- und Interessenverbände „aktiv und bewusst auf die Politik und ihre Akteure Einfluss nehmen (wollen).“ Dies betreffe „vor allem Positionierungen zur Asyl- und Migrationspolitik und Rechtsextremismus, Rechtspopulismus aber auch zu Corona-Protesten sowie Innenpolitik (z. B. zu Verfassungsschutz, Polizei).“

Es würden auch „extreme und radikale Positionen unterstützt” und sich „gegen einzelne Parteien und politische Strömungen/ Positionen, nahezu ausschließlich aus dem rechten und konservativen Spektrum“ positioniert.

„Diesen Angriff auf die Autonomie der Trägerlandschaft weisen wir aufs Schärfste zurück“, sagt Maren Düsberg, Geschäftsführerin der RAA Sachsen e.V. und Sprecherin des Netzwerks Tolerantes Sachsen. „Es handelt sich um einen unzulässigen, problematischen und offenkundig politisch motivierten Versuch, den Spielraum der demokratischen Zivilgesellschaft einzuschränken. So etwas ist bisher vor allem aus autoritären Systemen bekannt und wird mit dem Schlagwort Shrinking Spaces beschrieben. Das widerspricht den Grundprinzipien der Demokratie.“

Und Klemens Köhler von der Initiative Between The Lines, ebenfalls Sprecher des Netzwerks, betont, dass die Projektförderung der Zivilgesellschaft in Sachsen überhaupt erst den Aufbau und Erhalt von Expertise ermöglicht: „Die Bevölkerung hat geradezu einen Anspruch darauf, dass zivilgesellschaftliche Expert/-innen sich im öffentlichen Diskurs einbringen. Mit der Projektförderung ‘kauft’ der Staat nicht bedingungslose Loyalität, sondern diese Expertise. Sie ist der Gewinn für unsere demokratische Gesellschaft. Würde Kritik an Regierungshandeln verboten, sobald Fördergelder fließen, wäre das genau die Korruption, die der Rechnungshof bekämpfen will.“

Dass politische Bildung niemals wertneutral sein kann, betont Doritta Kolb-Unglaub von colorido e.V. aus Plauen: „Wir werden uns als Vereine und Initiativen auch weiterhin nicht davon abbringen lassen, Diskriminierungen und Verstöße gegen die Menschenwürde sowie die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte zu kritisieren. Politiker_innen, Parteien und andere Organisationen, die gegen diese für das friedliche Zusammenleben zentralen Werte verstoßen, müssen mit unserem Protest rechnen.“

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