Am vergangenen Montag, 12. März, verurteilte das Leipziger Amtsgericht vier junge Leipziger zu Bewährungsstrafen. Die Männer im Alter von 21 bis 33 Jahren hatten sich wegen eines Angriffs auf einen Familienvater in Eilenburg zu verantworten.

Am 14. November 2010 stoppten sie auf dem Heimweg von einer Disko an der Eilenburger Total-Tankstelle, versorgten sich am Nachtschalter mit Proviant und machten Lärm. Sehr zum Ärger von Thomas H. (40), der in der Nähe eine Familienfeier besucht hatte. Als er sich über die jungen Leute lautstark aufregte, warf Andreas S. (22) blindlings eine Flasche in seine Richtung. Das brachte den Mann auf die Palme.

“Die hätte meinen Sohn treffen können”, erklärte er in der Verhandlung seinen Ärger. Er versuchte die nächtlichen Störenfriede zur Rede zu stellen, doch die schlugen sofort zu. Ein Faustschlag von Dennis S. (33) streckte ihn sofort zu Boden, seine Begleiter sollen sodann auf den wehrlosen Mann eingetreten haben. Als dessen Eltern ihm zur Hilfe eilten, schubsten die Angreifer sie ebenfalls zu Boden. Seine Mutter (60) verlor kurzzeitig das Bewusstsein.

Die Angeklagten legten während der Verhandlung Teilgeständnisse ab. Die Frage, wie der Laptop des Opfers in ihren Fluchtwagen gelangen konnte, ließen sie unbeantwortet. “Ich bin mir völlig sicher, dass ihn irgendwer Herrn H. aus der Hand gerissen hat”, stellte Staatsanwältin Antje Butenschön in ihrem Plädoyer fest. “Einer hat’s schon getan.” Weil sich auch nach mehrstündiger Befragung von Thomas H. kein Schuldiger identifizieren ließ, konnten die Angreifer, alle aus dem gewaltbereiten Fußball- oder Rechtsradikalen-Milieu, nur wegen gefährlicher Körperverletzung belangt werden.Für zwei von ihnen ging es um die Wurst. Tommy H. (27) war erst Ende 2009 wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Leistungserschleichung zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem musste er einen Anti-Gewalt-Kurs besuchen. “Das war ja erfolgreich”, merkte Butenschön süffisant an.

Auch Dennis S. bescherte der Justiz schon jede Menge Arbeit. Zuletzt durfte der Selbstständige einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen begleichen. Er hatte bei einem Open-Air-Konzert in Nienhagen (Sachsen-Anhalt) sein Unterarmtattoo, einen Totenkopf mit Sig-Rune, gezeigt. Dass er das Motiv immer noch trägt, bereitete Butenschön Kopfschmerzen. Sie attestierte ihm “eine gewisse Unbelehrbarkeit.” Schließlich könne er das Kunstwerk, ein “Dauerdelikt”, nicht immer abdecken.

Richterin Gabriele Schulz verurteilte den Neonazi zu 17 Monaten auf Bewährung. Tommy H. erhielt 14 Monate, Andreas S. 7 Monate. Andreas T., mit 21 Jahren der jüngste Angeklagte, kam mit einem blauen Auge davon. Die Verhängung einer Jugendstrafe gegen ihn wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen die Männer ihren Opfern Schmerzensgeld zahlen.

Damit blieb die Richterin unter den Forderungen von Butenschön, die für alle Angeklagten geringfügig höhere Strafen gefordert hatte. Das Urteil gegen Andreas S. ist noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger Curt-Matthias Engel kündigte schon während der Verhandlung an, Rechtsmittel einlegen zu wollen, falls sein Mandant keine Jugendstrafe erhalten sollte. Vermutlich möchte er auf dem Weg erreichen, dass letzten Endes der Staat für die Gerichtskosten des gewaltbereiten jungen Mannes aufkommt.Wie Gerichtssprecher Stefan Blaschke bestätigte, hat der Verteidiger von Andreas S. gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Ob er in Berufung oder Revision gehen wird, ließ er zunächst offen.

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