Am Dienstag, 6. März, hätte eigentlich der Prozess gegen die beiden ehemaligen Zwangsprostituierten des einstigen Leipziger Kinderbordells "Jasmin" vor dem Dresdner Amtsgericht beginnen sollen. Sie wurden wegen Verleumdung angeklagt, nachdem sie auch 2008 vor der sächsischen Staatsanwaltschaft bei ihrer Aussage blieben, zwei sächsische Juristen im Kinderbordell "Jasmin" gesehen zu haben.

Doch der Prozess wurde kurz nach Verlesung der Anklageschrift vertagt. Zeugen waren für den ersten Verhandlungstag nicht geladen. Der Prozess, der unter großem Medieninteresse begann, soll nun am 4. Oktober fortgeführt werden.

Vorgeworfen wird den beiden heute 35-jährigen Frauen, bei den Ermittlungen zum so genannten “Sachsensumpf” mit ihrer Aussage unwahre Angaben zu den früheren Bordellbesuchern gemacht zu haben. Die betroffenen Männer weisen den Vorwurf zurück und betrachten die Aussagen als Verleumdung.

Mandy K. und Beatrix E. aber machten deutlich, dass sie bei ihren Aussagen bleiben werden und dass sie sich auch auf keinen Deal einlassen wollen. Die beiden Frauen waren im Kinderbordell “Jasmin” zusammen mit fünf anderen Minderjährigen vor dessen polizeilicher Schließung im Jahr 1993 zur Prostitution gezwungen worden. Der Betreiber wurde seinerzeit festgenommen und später zu vier Jahren Haft verurteilt.

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