Weil er sich auf Kosten seiner Firma bereichert haben soll, stand ein Manager nun vor dem Amtsgericht Leipzig. Thomas H., der die Niederlassung einer Pharmafirma leitete, soll zum einen für die Bestellung von Neonröhren einen Elektronikmarkt-Gutschein in Höhe von 500 Euro mitgenommen haben. Zum anderen soll er einen Auto-Unfallschaden über die Firma regeln haben lassen.

“Er hat sich als Angestellter einen Vorteil verschafft”, so die Staatsanwaltschaft, die Thomas H. wegen Bestechlichkeit angeklagt hatte. Die Zwischenfälle liegen bereits fünf und vier Jahre zurück, die Anklage stammt aus dem Jahr 2010.

Thomas H. schildert die Vorkommnisse trotzdem detailliert. Den Kauf der Neonröhren erklärt er so: “Wir haben immer schon auf die Energie-Effizienz geachtet und wollten alte Röhren in der Lagerhalle durch stromsparendere ersetzen. Also recherchierte ich und bestellte bei einem Anbieter eine Testcharge. Diese war jedoch falsch ausgepreist. Ich habe die Rechnung reklamiert und damit war für mich die Sache erledigt.” Den 500 Euro-Gutschein, welchen die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft bekommen zu haben, hat Thomas H. nach eigener Aussage nicht erhalten: “Ich habe zu keinem Zeitpunkt so etwas bekommen.” Der Angeklagte war damals, im Dezember 2009, seit drei Jahren bei der Pharmafirma in Leipzig beschäftigt. Zuvor war er bei derselben Firma in Essen angestellt und wechselte im Jahr 2006 auf die Leitungsposition in den Osten.
Dorthin mit Kind und Kegel umgezogen ist er allerdings erst im Jahr 2008, als sich auch der zweite Anklagepunkt ereignet haben soll. Thomas H. hatte sich von der Spediteursfirma, welche für das Pharmaunternehmen alle Lieferungen tätigt, einen Transporter ausgeliehen. “Ich holte damals Sachen von meiner Ex-Frau”, so Thomas H. Auf dem Weg in eine 500 Kilometer entfernte Stadt geschah ein Auffahrunfall. “Ich habe diesen Schaden sofort der Polizei gemeldet und auch dem Spediteur, mit der Ansage ich würde für die Reparaturkosten aufkommen, er möge mir bitte eine Rechnung stellen.” Und dann sei keine gekommen. Stattdessen erhielt er die Kündigung durch seinen Arbeitgeber. Ein dreiviertel Jahr später flatterte der Brief ins Haus und traf Thomas H. völlig unvorbereitet, wie er schildert. Sein Chef soll, auf die Begründung angesprochen, gesagt haben: “Das Hemd ist mir näher als die Hose.”

Vor Gericht lieferte vor allem der Spediteur Hinweise auf den Hergang des Rechnungsvorfalls. Roberto B. gab an, dass er selbst deswegen bereits vor Gericht stand und das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wurde. “Ich habe mittlerweile dazugelernt und begriffen, dass eine Rechnung eine Urkunde ist. Dieser Vorfall hat mich viel Geld gekostet.” Roberto B. gab zu, die Umzugskosten der Pharmafirma in Rechnung gestellt zu haben. Ein Missverständnis, wie er sagt.

Nach seiner Aussage hielten die Gerichtskammer, Verteidiger und Staatsanwaltschaft ein Rechtsgespräch. Nach der Pause konnte keiner der weiteren Zeugen nennenswerte Indizien dafür liefern, dass Thomas H. Schuld trägt an den Vorkommnissen. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Einstellung des Prozesses nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung zu. Dieser sieht eine Einstellung vor, wenn die Schuld des Angeklagten zu gering ist oder kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. So wurde der Prozess gegen Thomas H. gegen eine Geldbuße von 5.000 Euro eingestellt. Er ist nach seinem Rauswurf bereits seit Jahren wieder in Lohn und Brot, erst als Geschäftsführer eines Logistikunternehmens und nun wieder in seiner alten Branche, der Medizintechnik, als Logistik-Leiter bei einer großen Leipziger Blutbank.

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