Im Amtsgericht musste sich am Montag eine 31-Jährige wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Yvonne F. hatte sich am 5. September nicht nur gegen die vier Polizeibeamte gewehrt, die sie in der Nordstraße verhaften wollten. Die Crystal-Konsumentin bedachte die Ordnungshüter mit wüsten Beschimpfungen.

Eine Hinweisgeberin hatte das Führungs- und Lagezentrum gegen 21:50 Uhr informiert, dass eine weibliche Person mit einer Taschenlampe in fremde Autos leuchten würde. Da in der Messestadt öfters Autos aufgebrochen werden, rückten vier Beamte an, die die Angeklagte an einem Konsum-Markt stellten.

Ein Blick ins polizeiliche Auskunftssystem verriet, dass Yvonne F. mit zwei Haftbefehlen gesucht werden würde. Also walteten die Ordnungshüter ihres Amtes und nahmen die Frau fest. Als die Verdächtige realisierte, was vonstatten ging, wehrte sie sich heftig gegen die Verhaftung. “Meine Mandantin ist betäubungsmittelabhängig”, teilt Verteidigerin Angela Schröder-Scherrle mit.

“Ich kann mich nur bis zum Zeitpunkt der Festnahme erinnern”, gibt die Angeklagte kleinlaut zu Protokoll. Die vier Polizisten, die an der Festnahme beteiligt gewesen sind, schildern den Vorfall dagegen nahezu deckungsgleich. “Die Beweisaufnahme ist klar. Hier gibt es nichts dran zu rütteln”, so Schröder-Scherrle.

Amtsrichterin Sabine Hahn kennt Yvonne F. aus früheren Verhandlungen. Die 28 Einträge im Bundeszentralregister sprechen eine deutliche Sprache. Hinzu kommt, dass die Leipzigerin, die zurzeit in der JVA Chemnitz eine Haftstrafe verbüßt, sogar im Gefängnis straffällig geworden ist. Nur wenige Wochen nach ihrer Verhaftung erwarb sie von einer Mitgefangenen eine Dosis Heroin-Gemisch.

Das Urteil: Sechs Monate Haft. In die Strafe fließen zwei frühere Verurteilungen wegen Schwarzfahrens und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Hahns Begründung: “Die letzte Bewährungschance haben Sie vergeigt.”

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