Falk Neubert scheint einen langen Atem zu haben. Der sächsische Landtagsabgeordnete der Linkspartei demonstrierte am 19. Februar 2011 friedlich und gewaltfrei gegen einen geplanten Naziaufmarsch in Dresden. Und stand zu diesem Zwecke auf der Route der Neonazis. Dann ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen "Störung von Aufzügen". So lange, dass es erst am heutigen 28. Mai 2014, also über drei Jahre danach zu einem erstinstanzlichen Urteil kam. Eines, gegen das Neubert nun Rechtsmittel einlegen wird.

Es geht irgendwie schon um eine prinzipielle Frage. Was darf man gegen einen Aufmarsch von Neonazis unternehmen und was nicht? Seit Jahren haben die immer in der Mehrzahl auftretenden Gegenprotestler ein Mittel erkannt, welches die seit Jahren weitgehend ungestörten Aufzüge durch die sächsische Landeshauptstadt stoppte. Die friedliche Blockade, bestehend aus sich selbst, in Leipzig auch gern “Leipzig nimmt Platz” genannt. Seither dünnten die Aufmärsche der vormals international anreisenden Neonazis auch in Dresden beim Gedenken an die Bombennächte im zweiten Weltkrieg sichtbar aus.

Zuletzt – am 12. und 13. Februar 2014 – gingen dann noch etwa 500 Rechtsextreme, wo sonst ein paar Tausend angereist kamen, zu einem Überraschungsmarsch über und mischten sich in die Menschenkette, zu welcher die Stadt Dresden aufgerufen hatte. Einfach formuliert: Der Beweis, dass Neonaziaufmärsche samt ihrer propagandistischen Ausschlachtung im Nachgang durch Blockaden zu verhindern sind, dürfte erbracht sein.

Die Frage, welche hinter den Prozessen gegen Falk Neubert und anderen steht, ist eine der Verhältnismäßigkeit und des Schutzes von Minderheiten im grundrechtlich verbrieften Recht auf friedliche “Versammlungen unter freiem Himmel”. Abzuwägen wohl dabei, ob ein “Marsch” oder eine “Kundgebung”, also stationäre Versammlungen, polizeilich abzusichern und ebenso zu gewährleisten sind, wie die Wahrnehmung von Protest dagegen durch eine Mehrheit.
Die Frage, welche hinter den Prozessen gegen Falk Neubert und anderen steht, ist eine der Verhältnismäßigkeit und des Schutzes von Minderheiten im grundrechtlich verbrieften Recht auf friedliche “Versammlungen unter freiem Himmel”. Abzuwägen wohl dabei, ob ein “Marsch” oder eine “Kundgebung”, also stationäre Versammlungen polizeilich abzusichern und ebenso zu gewährleisten sind, wie die Wahrnehmung von Protest dagegen durch eine Mehrheit.

1.500 Euro soll der Landtagsabgeordnete Falk Neubert nun für sein Engagement bezahlen, so das Amtsgericht, auch die Beteiligung an einer Blockade sah das Gericht wohl als erwiesen an. Oder besser die Staatsanwaltschaft Dresden, deren Meinung sich das Gericht heute einfach anschloss. So sieht es zumindest der Anwalt Neuberts, André Schollbach. “Von diesem Gericht haben wir nichts anderes erwartet. Das Amtsgericht Dresden hat in seiner mündlichen Urteilsbegründung jedwede argumentative Auseinandersetzung mit der Sache vermissen lassen. Ich werde für meinen Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.”
1.500 Euro soll der Landtagsabgeordnete Falk Neubert nun für sein Engagement bezahlen, so das Amtsgericht, auch die Beteiligung an einer Blockade sah das Gericht wohl als erwiesen an. Oder besser die Staatsanwaltschaft Dresden, deren Meinung sich das Gericht heute einfach anschloss. So sieht es zumindest der Anwalt Neuberts, André Schollbach. “Von diesem Gericht haben wir nichts anderes erwartet. Das Amtsgericht Dresden hat in seiner mündlichen Urteilsbegründung jedwede argumentative Auseinandersetzung mit der Sache vermissen lassen. Ich werde für meinen Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.”

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Die nächste Runde, dann vor dem Landgericht, steht an, Falk Neubert selbst gibt sich nach der Verkündung des Urteils kämpferisch: “Ich war von diesem Urteil keineswegs überrascht und bin auch weiterhin entschlossen, gegen die Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Protests gegen Nazis in Sachsen zu kämpfen. Die drei Prozesstage und insbesondere die Urteilsverkündung hatten kuriose Züge. Wir werden das Urteil so nicht stehen lassen.”

Auch für Parteikollege und Linken-Fraktionsvorsitzenden Rico Gebhardt keine Frage, auch aus politischer Sicht dieses Urteil anzuzweifeln. “Urteile wie dieses kriminalisieren zivilgesellschaftliche Proteste. Sie sind deshalb auch für die sächsische Demokratie nicht unproblematisch und schaden dem Ansehen des Freistaates. Wir sind weiterhin solidarisch mit allen, die friedlich und gewaltfrei Gesicht gegen Nazis zeigen.”

Es geht also weiter mit der prinzipiellen Frage, wie weit friedlicher Protest gegen Neonaziaufmärsche gehen darf.

Hier eine Ansprache Falk Neuberts anlässlich seiner Aufhebung der Immunität im Vorfeld des Verfahrens zu Thema.
https://www.youtube.com/watch?v=6auyK2if6r8

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