Auto angezündet, Gartenlaube abgefackelt, Fahrrad geklaut und Signalanlage beschädigt. Am Amtsgericht Leipzig wurde die Verhandlung gegen Tobias L. wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahls fortgesetzt. Glaubt man der Anklageschrift ist der Wurzner Tobias L. kein Mauerblümchen. Doch vor Gericht zählen vor allem Beweise. Daran scheint es in diesem Verfahren zu mangeln.

Zwar fanden alle Straftaten wirklich statt. Zumindest im Fall der Gartenlaube, die im April 2013 in dem Wurzner Kleingartenverein “Prießnitz” niederbrannte, besteht eine Verbindung zwischen Tat und Verdächtigem. Der Garten gehörte nämlich dessen Tante Bettina S. (44), wurde aber von deren Ex-Mann René L. genutzt. Bei diesem handelt es sich um Tobias’ Onkel. Beide sind sich nicht grün miteinander.

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Doch Bettina S. sagt am Freitag überraschend aus, nicht Tobias, sondern Patrick G. habe den Brand gelegt. Derselbe Patrick soll im gleichen Monat zusammen mit Tobias ein Auto in Brand gesteckt haben, das in einem Wurzner Parkhaus abgestellt war. Sachschaden: Rund 66.000 Euro. Tobias hätte außerdem ein Bahnsignal in Bennewitz demoliert. “Da war er sehr betrunken”, berichtet seine Tante.

Die Aussagen der dubios wirkenden Frau, die zurzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, stehen teils in krassem Gegensatz zu den Darstellungen des Angeklagten. Ein weiterer Zeuge, mit auffällig vielen Erinnerungslücken, räumte zunächst kleinlaut ein, Tobias L. zu unrecht bezichtigt zu haben. Richterin Gabriele Schulz belehrte den Zeugen über die Folgen einer falschen Verdächtigung. Er revidierte dahingehend seine Aussage, dass er bei ihm nur ein ähnliches Fahrrad gesehen hat.

Der Prozess wird fortgesetzt.
An dem Brand der Gartenlaube sollte im Gegensatz zur Anklage nicht Tobias L. sondern Patrick G. Schuld gewesen sein. Bei einem Zusammentreffen vor der Laube – und auch hier ist wieder die besagte Gruppe vollständig vertreten – hätte Patrick G. etwas in die Laube geworfen. Was es war, wusste sie nicht. Sie waren dann auseinandergegangen. Weiter vom Ort entfernt habe sie dann einen Brand wahrgenommen. Dass es die Laube war, die brannte, konnte sie nicht assoziieren.

Beim Thema, was Patrick G. damals getan hatte, belastete sie ihn, an der Brandstiftung des Autos beteiligt gewesen zu sein. Damals stand die Vierergruppe auf einem Parkhaus. Sie tranken und rauchten dort zum Zeitvertreib. G. soll damals mit einem Feuerzeug und Grillanzünder herumgespielt haben. Er und der Angeklagte sind dann später auf eine andere Ebene gegangen. Nach einiger Zeit kam der Angeklagte wieder zurück und sagte ihr und Mareike L., dass sie schnell dort verschwinden sollten. Aus der Entfernung bemerkten sie den Brand. Der Anklagte hätte dann auf ihr Drängen die Feuerwehr gerufen.

Um die Frage, was der Angeklagte nun weiter getan hätte im Gegensatz zu G., fuhr sie mit der Darstellung der Beschädigung des Bahnsignals fort: “Wo er dort hochgeklettert ist? Da war er sehr betrunken”. Sie schilderte die Situation, wie der betrunkene Angeklagte ohne Mühen zur Signalanlage hochgeklettert war und Drähte herausgezogen hatte. Währenddessen beschäftigte Patrick G. sich mit Glasscheiben, die er mit einem Stein aus dem Gleisbett zertrümmerte.

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