Eine ungerechtfertigte Google-Bewertung kann für Unternehmen und Selbstständige schnell zur Belastung werden. Sie schadet nicht nur dem Ruf, sondern kann auch handfeste wirtschaftliche Konsequenzen haben. Glücklicherweise müssen Sie rufschädigende oder unwahre Behauptungen im Netz nicht tatenlos hinnehmen.
Einige, mit dem Thema vertraute Rechtsanwaltskanzleien, bieten hier inzwischen professionelle Hilfe an, um rechtswidrige Google-Bewertungen effektiv und nachhaltig wieder entfernen zu lassen. Wir stellen Ihnen drei der führenden Anbieter auf diesem Gebiet vor und klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
JURAPORT.SH mit „Die Bewertungslöscher“
Die Kanzlei JURAPORT.SH Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG hat sich mit bewertungsloescher.de auf die Entfernung negativer Online-Bewertungen spezialisiert und bietet einen professionellen und recht unkomplizierten Service. Ihr Ansatz zielt darauf ab, für betroffene Unternehmen schnell und mit hoher Erfolgsaussicht tätig zu werden.
Der gesamte Prozess ist auf Effizienz und Transparenz ausgelegt, beginnend mit einer unverbindlichen kostenfreien Prüfung der Sachlage, in der die Erfolgsaussichten der zu löschenden Bewertung individuell abgewägt werden.
So erhält man eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten, bevor man ein Mandat erteilt. Die Kanzlei ist auf IT-Recht spezialisiert und wird von Philipp Gabrys geleitet, der selbst Fachanwalt in diesem Bereich ist. Diese hohe Spezialisierung ist ein entscheidender Vorteil, der eine fundierte und durchsetzungsstarke Kommunikation mit Google sicherstellt.
Durch diese konsequente Spezialisierung und die daraus resultierende Erfahrung im Umgang mit Google und anderen Online-Plattformen kann die Kanzlei eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote vorweisen. Wer sich im Berufsleben mit ähnlichen Problemen auseinanderzusetzen hat, sollte dubiose Bewertungen von Rechtsanwälten prüfen lassen.
Die etablierten Abläufe und eine direkte Kommunikation mit den zuständigen Stellen bei Google ermöglichen eine zügige Bearbeitung. Oft kann eine Löschung schon innerhalb weniger Wochen erreicht werden. Ein besonderer Service der Kanzlei ist es, dass man per Tracking-Link, jederzeit den aktuellen Status seines Falles online einsehen kann.

Kanzlei Baumgärtner & Friedrich
Die Rechtsanwaltskanzlei Baumgärtner & Friedrich aus Leipzig bietet ebenfalls eine hohe Spezialisierung im IT-Recht, wozu auch der Bereich des Reputationsschutzes im Internet zählt. Geleitet von Daniel Baumgärtner, unterstützt die Kanzlei bundesweit Unternehmen bei der Löschung unzulässiger Google-Rezensionen. Der Ansatz der Kanzlei ist stark auf eine rechtlich fundierte und durchsetzungsstarke Argumentation gegenüber Google ausgerichtet.
Dabei wird großer Wert auf eine verständliche Kommunikation mit den Mandanten und gelegt. Auch hier profitieren deren Mandanten von nachgewiesener und geprüfter Expertise im Umgang mit digitalen Rechtsfragen. Bei Baumgärtner & Friedrich kann der gesamte Prozess, von der Anfrage bis zur Beauftragung, einfach und schnell zu 100 % digital abgewickelt werden, was den Aufwand für Mandanten maximal minimiert.
Die Kanzlei gibt in diesem Zusammenhang an, Löschanträge in der Regel schon innerhalb von 48 Stunden nach Beauftragung bei Google einzureichen, um den Prozess von Beginn an auf Tempo zu bringen. Jeder Löschantrag wird mit einer detaillierten rechtlichen Begründung versehen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Entfernung der Bewertung zu maximieren.
IT-ADVO Rechtsanwälte
Die Kanzlei IT-ADVO hat sich ebenfalls auf das IT-Recht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Google zur Löschung von unrechtmäßigen Bewertungen. Ihr Vorgehen ist prozessorientiert und beginnt ebenfalls mit einer ersten Prüfung der Erfolgsaussichten, was auch bei dieser Kanzlei kostenneutral geschieht.
IT-ADVO betont die Wichtigkeit eines anwaltlich formulierten Schreibens an Google, da der Plattformbetreiber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet ist, auf eine solche Beanstandung in ein Prüfverfahren einzutreten. Sollte Google eine Löschung zunächst verweigern, übernimmt die Kanzlei die weitere Korrespondenz. Die Anwälte von IT-ADVO können auf ihre Erfahrung aus tausenden von bearbeiteten Fällen im Bereich der Bewertungsentfernung verweisen, was eine hohe Routine im Umgang mit Google impliziert.
Der Prozess folgt hier einem klaren Schema: Prüfung, anwaltliches Aufforderungsschreiben an Google, Übernahme der Korrespondenz und abschließende Überprüfung der tatsächlichen Löschung. Sollte die Kanzlei nach der Erstprüfung zu dem Schluss kommen, dass ein Vorgehen wenig aussichtsreich ist, entstehen dem Interessenten noch keine Kosten hieraus. Die Kanzlei ist darauf vorbereitet, auch einen längeren Schriftwechsel mit Google zu führen, falls die Bewertung nicht sofort entfernt wird, um die Löschungsansprüche konsequent durchzusetzen.

Wann kann eine Google-Bewertung überhaupt gelöscht werden?
Nicht jede negative Kritik ist automatisch löschbar. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Eine Löschung ist jedoch möglich, wenn die Bewertung gegen geltendes deutsches Recht oder die internen Richtlinien von Google verstößt.
- Rechtsverstöße:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn nachweislich falsche Fakten behauptet werden (z.B. „Das Essen war verschimmelt“, obwohl dies nicht stimmt).Schmähkritik: Wenn die Bewertung nicht mehr der sachlichen Auseinandersetzung dient, sondern nur noch der persönlichen Herabwürdigung.Beleidigungen oder Verleumdungen: Strafrechtlich relevante Äußerungen sind grundsätzlich unzulässig.Bewertungen von Nicht-Kunden: Eine Bewertung darf nur abgeben, wer auch eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat.
- Verstöße gegen den Datenschutz: Die Nennung von Namen von Mitarbeitern oder anderen personenbezogenen Daten ist unzulässig.
- Verstöße gegen Google-Richtlinien:
- Interessenkonflikte: Bewertungen von (ehemaligen) Mitarbeitern oder Konkurrenten.
- Spam- und Fake-Bewertungen: Offensichtlich gefälschte oder irrelevante Inhalte.
- Hassrede oder diskriminierende Inhalte.
Wie läuft der Löschprozess durch einen Anwalt ab?
Auch wenn die genauen Schritte je nach Kanzlei leicht variieren, folgt der Prozess in der Regel einem bewährten Muster:
- Kontaktaufnahme und Fallschilderung: Man übermittelt der Kanzlei die betreffende Bewertung und alle relevanten Informationen dazu
- Kostenlose Ersteinschätzung: Der Anwalt prüft die Bewertung auf ihre rechtliche Angreifbarkeit und teilt seine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten mit.
- Mandatierung und Beauftragung: Sind die Aussichten gut, erteilt man der Kanzlei ein Mandat, oft zu einem vorher vereinbarten Festpreis.
- Anwaltliches Schreiben an Google: Die Kanzlei verfasst ein sogenanntes „Notice-and-Takedown-Letter“. Darin wird Google rechtlich fundiert dargelegt, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Dies leitet das Prüfverfahren bei Google ein.
- Prüfverfahren bei Google: Google ist nun verpflichtet, den Verfasser der Bewertung mit den Vorwürfen zu konfrontieren und um eine Stellungnahme zu bitten. Bleibt diese aus oder kann der Verfasser die Vorwürfe nicht entkräften, wird die Bewertung in der Regel gelöscht.
- Abschluss und Kontrolle: Die Kanzlei überwacht den Prozess und stellt sicher, dass die Bewertung nach erfolgreicher Prüfung auch tatsächlich entfernt wurde.
Kosten anwaltlicher Hilfe
Die Kosten variieren je nach Anbieter. Die meisten spezialisierten Kanzleien haben sich jedoch vom Modell der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verabschiedet und bieten stattdessen Pauschalpreise pro Bewertung an. Diese liegen üblicherweise in einem Bereich von ca. 150 bis 250 Euro zzgl. MwSt. für eine einzelne Bewertung.
Viele Kanzleien bieten zudem günstigere Paketpreise an, wenn man gleich mehrere Rezensionen gleichzeitig löschen lassen möchten. Bei dem Anwaltskollegium „Die Bewertungslöscher“ sind dies 99 Euro pro Bewertungslöschauftrag, bei mindestens acht Bewertungen. Die kostenlose Ersteinschätzung sorgt hierbei dafür, dass Sie nur dann Kosten tragen, wenn ein Vorgehen auch aussichtsreich erscheint.
Wie lange dauert es, bis eine Bewertung entfernt wird?
Die Dauer des Prozesses hängt stark von der Reaktionszeit von Google ab. Nach Einreichung des anwaltlichen Löschantrags kann eine Reaktion von Google innerhalb weniger Tage bis zu mehreren Wochen erfolgen. In klaren Fällen, etwa bei offensichtlichen Beleidigungen, kann es sehr schnell gehen. In komplexeren Fällen, in denen der Verfasser der Bewertung Stellung nimmt, kann sich der Prozess verlängern. Seriöse Anbieter geben hier Zeiträume von durchschnittlich 1 bis 4 Wochen an.
Sollte ich auf eine negative Bewertung selbst antworten?
Hier ist Vorsicht geboten. Solange ein Löschverfahren geprüft wird oder läuft, raten die meisten Experten davon ab, öffentlich auf die Bewertung zu antworten. Eine unbedachte Antwort könnte als Eingeständnis missverstanden werden oder dem Bewerter neue Argumente für seine Stellungnahme gegenüber Google liefern.
Konzentrieren Sie Ihre Energie stattdessen auf die Beauftragung eines Profis. Nur wenn eine Löschung definitiv nicht möglich ist, kann eine sachliche und professionelle öffentliche Antwort sinnvoll sein, um den negativen Eindruck für andere potenzielle Kunden zu relativieren.
Kann ich eine Bewertung auch ohne Anwalt löschen lassen?
Theoretisch ja, praktisch sind die Erfolgsaussichten jedoch deutlich geringer. Google bietet jedem Nutzer die Möglichkeit, eine Bewertung über die „Als unangemessen melden“-Funktion zu beanstanden. Dieses Verfahren ist jedoch stark standardisiert und führt oft nicht zum Erfolg, besonders wenn der Verstoß nicht auf den ersten Blick für einen Google-Mitarbeiter ohne juristische Kenntnisse erkennbar ist.
Ein Anwalt hingegen formuliert einen fundierten, juristisch begründeten Löschantrag („Notice-and-Takedown-Letter“). Dieses Schreiben zwingt Google rechtlich dazu, in ein detailliertes Prüfverfahren einzutreten und den Verfasser der Bewertung zur Rede zu stellen. Die Argumentation eines Anwalts hat daher ein ungleich höheres Gewicht und führt signifikant häufiger zur Löschung der Bewertung.

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