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Der Stadtrat tagt: Verwaltung muss Betreuung für Kinder von Ratsmitgliedern bereitstellen

Kinder gehören nicht in eine Ratsversammlung - oder? Manchmal geht es eben nicht anders, wenn das andere Elternteil arbeiten muss und das Kind noch nicht alt genug für eine Kindertagesstätte ist. Immer das Kind im Blick, wenn es durch die Sitzreihen flitzt, oder raus aus dem Sitzungssaal, wenn der Nachwuchs allzu quengelig wird, ist das Elternteil von seiner originären Aufgabe abgelenkt: nämlich den Anträgen und Beschlüssen folgen.

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