Im Rahmen der turnusmäßigen Information über die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden hat das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jetzt die Prognose für das Jahr 2014 vorgelegt. Danach ist für das gesamte Jahr bundesweit mit bis zu 140.000 Asylerstantragstellern und 20.000 Folgeantragstellern zu rechnen. Auch in Sachsen steigen die Zahlen.

Gemäß der feststehenden Länderquote erhöht sich damit auch die Zahl der vom Freistaat Sachsen aufzunehmenden Asylbegehrenden auf voraussichtlich 7.200 bzw. 8.000 Personen (mit Folgeantragstellern) für das Jahr 2014. Folgeantragsteller sind Personen, deren Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal abgelehnt wurde und die aus verschiedenen Gründen erneut Asyl beantragen, erläutert die Landesdirektion dazu. Im Vorjahr hatte der Freistaat insgesamt etwas mehr als 5.800 Asylbewerber aufgenommen.

Die Landesdirektion Sachsen hat Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der drei Kreisfreien Städte aktuell und bezogen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich konkret über diese Steigerung informiert. Die Verantwortlichen werden damit frühzeitig in die Lage versetzt, entsprechende Kapazitäten zu schaffen, um die ihnen obliegende Unterbringungsverpflichtung gegenüber den zu erwartenden Asylbegehrenden erfüllen zu können, betont die Landesdirektion.

Dabei sind es folgerichtig die beiden Großstädte Leipzig und Dresden, die mit jeweils rund 13 Prozent die meisten Asylbewerber unterbringen müssen.Im Einzelnen werden dem Landkreis Nordsachsen 342 zugewiesen. Mit Folgeantragstellern zusammen sind es 391.

Der Landkreis Leipzig bekommt 447 Erstantragsteller zugewiesen, mit Folgeantragstellern zusammen sind es 511. Noch ein bisschen mehr zu schultern hat die Stadt Stadt Leipzig mit 907 Erstantragstellern, mit Folgeantragstellern 1.037.

Wer Genaueres zu Asylbewerbern und ihre Zuteilung auf Landkreise und Kreisfreie Städte sucht, findet es auf einer Themenseite der Landesdirektion.

Wie viele Asylbewerber sind in den letzten Jahren nach Sachsen gekommen? Wo kommen diese Menschen her? Welche Festlegungen gelten für die Unterbringung von Asylsuchenden bei der Erstaufnahme in Chemnitz? Nach welchen Grundsätzen werden die Asylbewerber auf die Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen verteilt?

Diese und andere Fragen zum Themenkreis “Asyl, Asylsuchende und Asylverfahren” beantwortet die Landesdirektion Sachsen (LDS) auf ihrer Internetseite jetzt in Form einer Frage-Antwort-Liste. Die Texte sind unter der Adresse www.lds.sachsen.de/asyl direkt erreichbar, darüber hinaus aber auch von der Startseite der LDS aus verlinkt.

Ein weiterer Ausbau der Frage-Antwort-Liste ist beabsichtigt. Dafür sollen als Anregung auch Anfragen genutzt werden, die Leser der Liste mit Hilfe einer zur Informationsseite gehörenden E-Mail-Box an die LDS senden können. Wenn solche Fragen über die Zuständigkeiten der LDS beim Thema Asyl hinausgehen, wird sich die Behörde bemühen, die richtigen Ansprechpartner zu vermitteln.

Die LDS ist in Sachsen unter anderem für die Erstunterbringung von Asylsuchenden, aber auch für die Verteilung von Asylbewerbern in die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Mit ihren Informationen möchte die LDS dazu beitragen, laufende Debatten um das Asyl, Asylbewerber und Asylverfahren in Deutschland weiter zu versachlichen.

www.lds.sachsen.de/asyl

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