Unsere medizinische Versorgungslandschaft in Sachsen steht vor immer mehr Herausforderungen. Während Leipzig als wachsende Metropole über eine vergleichsweise gesunde Dichte an Fachärzten verfügt, sieht es im ländlichen Raum oft ganz anders aus. Doch selbst hier in Leipzig sind Wartezeiten von einigen Wochen, für Termine, beispielsweise bei einem Schmerztherapeuten oder einem Neurologen, keine Ausnahmen mehr.
Der Gesetzgeber hat im April 2024 mit dem „Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (MedCanG)“ neue Fakten geschaffen. Doch scheinbar ist nur ein Teil der behandelnden Ärzte für diesbezügliche Therapieansätze wirklich offen, viele Mediziner beobachten, zögern aber noch, nicht zuletzt auch wegen des hohen Dokumentationsaufwandes, welcher damit verbunden ist.
Die gesetzlich verordnete Entstigmatisierung des medizinischen Cannabis eröffnet zwar einerseits Patienten neue Therapiemöglichkeiten, wenn beispielsweise herkömmliche Medikamente nicht mehr wirken oder zu starke Nebenwirkungen verursachen, andererseits behandelt die Gesetzesnovelle alleine noch keine Patienten. Die Telemedizin ist als ein weiteres Bindeglied zwischen gesetzlichem Anspruch auf Gesundheitsleistungen und realer medizinischer Versorgung gedacht.
Einige Zeit lang hat man die Telemedizin vielleicht sogar etwas belächelt, doch haben auf Basis der Telemedizin, vor allem mobilitätseingeschränkte Patienten, tatsächlich eine viel bessere Chance, zeitnah ein Therapiegespräch mit einem Facharzt organisiert zu bekommen, als zuvor. Wie Gesundheitsdienstleistungen ortsunabhängig gemacht und komplett digitalisiert werden können, das zeigen uns inzwischen Plattformen wie hier CannGo.

Telemedizin bald schon Regelversorgung?
Telemedizinische Anbieter ermöglichen es Patienten aus Leipzig-Connewitz ebenso, wie aus Helgoland, Zugang zu spezialisierten Ärzten zu erhalten, ganz egal wo auf der Erde diese praktizieren. Der Prozess ist dabei strikt reguliert, sicher und das Gegenteil von kompliziert:
1. Digitale Anamnese: Der Patient lässt seine Gesundheitsdaten, Vorerkrankungen und Symptome digital erfassen. Dies schafft eine erste Datenbasis für den Arzt.
2. Ärztliche Prüfung: Ein approbierter Kooperationsarzt prüft die Indikation. Ist beispielsweise eine Cannabistherapie vom Patienten erwünscht und diese auch medizinisch vertretbar ist, spricht wenig dafür, dass der Arzt dem Patienten kein Rezept ausstellt.
3. Das E-Rezept: Anders als früher, als Papierrezepte per Post verschickt wurden, hat das digitale E-Rezept inzwischen Lichtgeschwindigkeit.
Diese oder ähnliche Abläufe sollen zukünftig auch die Wartezimmer in Leipzig entlasten und zudem mithelfen, sicherzustellen, dass Patienten, die eine spezialisierte Therapie benötigen, diese auch in einem angemessenen Zeitraum erhalten. Die Digitalisierung hebelt somit die für den Patienten relevante geografische Abhängigkeit aus.
Pressemitteilung 14.12.2023: Bundesgesundheitsministerium (BMG), Kernaussage: Telemedizin soll stärker in die Regelversorgung – u. a. durch Abbau von Begrenzungen und Ausweitung auf weitere Versorgungsbereiche (z. B. Hochschulambulanzen / PIA / psychotherapeutische Sprechstunden) sowie „assistierte Telemedizin“.
Apotheken-Verfügbarkeit
Ein Rezept allein nützt nur sehr wenig, wenn medizinisches Cannabis gar nicht verfügbar ist. Gerade beim medizinischen Cannabis, sofern es die Apotheke überhaupt führt, halten Apotheken, kaum nennenswerte Lagerbestände vor, da die Vielfalt der über 1400 verschiedenen Cannabis-Kultivare, eine Lagerhaltung vor Ort unwirtschaftlich machen würde.
Die schon erwähnte Telemedizin-Plattform CannGo hat sich da etwas einfallen lassen. Patienten können online einsehen, welche Apotheken, ob lokal, zum Beispiel bei Grünhorn in Leipzig oder in einer Versandapotheke, das verschriebene Präparat vorrätig ist.
Das E-Rezept wird dann direkt an diese Apotheke übermittelt. Patienten müssen so nicht erst mehrere Apotheken abklappern, nur um am Ende vielleicht trotzdem festzustellen, dass sie mit leeren Händen nach Hause gehen müssen.
Rechtliche Einordnung: Was gilt seit April 2024?
Für viele Leipziger ist die Rechtslage noch diffus. Wichtig zu wissen:
· Kein BtM mehr: Medizinisches Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Es wird nun wie ein verschreibungspflichtiges Medikament (z. B. Ibuprofen 600) behandelt.
· Privatrezept vs. Kassenrezept: Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bleibt weiterhin an hohe Hürden geknüpft (Genehmigungsvorbehalt).
· Selbstzahler: Aufgrund der bürokratischen Hürden bei den Kassen wählen viele Patienten den Weg als Selbstzahler über ein Privatrezept. Die Kosten für die Blüten sind durch den Wettbewerb der Apotheken deutlich gesunken und liegen oft im Bereich von 5 bis 10 Euro pro Gramm, was die Therapie für viele Selbstzahler immer noch erschwinglich macht.
Eine Ergänzung, kein Ersatz
Telemedizin wird den Hausarzt vor Ort nicht ersetzen, aber Digitaloption unterstützt ihn dort sinnvoll, wo spezialisiertes Wissen oder Kapazitäten gefragt sind. Für die Lebensqualität chronisch Kranker bedeutet die Etablierung Telemedizinischer Dienste mit Sicherheit einen Gewinn und vielleicht ist es ja sogar mal ein Beispiel dafür, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen direkt beim Bürger ankommt. Es ist zu erwarten, dass mit der weiteren Etablierung des E-Rezepts diese Form der Hybrid-Versorgung zum Standard werden könnte.

Keine Kommentare bisher