Geld ist eine verzwickte Angelegenheit. Manchmal ist es da, auch wenn man es nicht in die Hand nehmen kann. Manchmal steht es in der Bilanz und ist doch nicht da. Das kann auch im Leipziger Stadtrat schon einmal für Verwirrungen sorgen. So wie bei der Endabrechnung für die Leipziger Sanierungsgebiete. 15 Stück davon hatte Leipzig gerade in der Zeit, als die Stadt so langsam wieder auf die Beine kam. Dafür gab es Städtebau-Fördermittel von der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Werden die Sanierungsgebiete abgeschlossen, hat der Freistaat Sachsen Anspruch auf die verbliebenen Gelder. Auch dann, wenn sie nicht verblieben sind.

Das war der Punkt, der am 26. März in der Ratsversammlung noch einmal für Verwirrung sorgte. Denn irgendwie konnte man aus der Vorlage herauslesen, es handele sich dabei um Rücklagen, also Geld, das auf einem einzelnen Sammelkonto liegt. Da sich Freistaat und Stadt dieses Geld zu je zwei Dritteln und einem Drittel teilen dürfen, ging die Linksfraktion einfach davon aus, das Geld ist da und die Stadt könne über das verbleibende Drittel verfügen. Es also zum Beispiel für weitere Sanierungsmaßnahmen im ehemaligen Sanierungsgebiet „Innerer Süden“ ausgeben.

Nur: Das Geld ist gar nicht da, wie Finanzbürgermeister Torsten Bonew erläuterte. Es ist lediglich ein Bilanzposten. Es gibt keine wirkliche Sammelbüchse für dieses Geld.

In der Vorlage, die am 26. März zu Aufruf kam, wird das Ganze so erklärt: „Für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen hat die Stadt Leipzig Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen erhalten. Diese Mittel dienten zur Finanzierung der durchgeführten Einzelmaßnahmen. Mit den Einzelmaßnahmen hat die Stadt in den Sanierungsgebieten eine Stabilisierung der städtebaulichen Situation bewirkt, die sich u.a. positiv auf den Wert der Grundstücke ausgewirkt hat.

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass diese – durch die städtebauliche Sanierung bedingte – Bodenwerterhöhung nach Abschluss der Sanierung von den Eigentümerinnen und Eigentümern durch die Gemeinde eingezogen wird. Eigentümerinnen und Eigentümer werden so teilweise an der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme beteiligt.

Die Stadt Leipzig nutzte gemäß Beschlusslage intensiv die Möglichkeit, dass Eigentümerinnen und Eigentümer diese Beteiligung, den sogenannten Ausgleichsbetrag, bereits vor Beendigung der Sanierungsmaßnahme abführten. Sie ging dazu aktiv auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu, ermittelte bei Bedarf vorab die Höhe des Ausgleichsbetrages und schloss entsprechende Vereinbarungen ab.

Mit den so eingenommenen Geldern wurde pro Gebiet eine Rücklage gebildet. Aus dieser konnten zum einen in noch laufenden Gebieten weitere Maßnahmen finanziert werden, zum zweiten kann die Rücklage genutzt werden, um zum Zeitpunkt der Abrechnung der Gesamtmaßnahme (vgl. folgenden Abschnitt) eine Deckung zur Begleichung der ggf. zurückzuzahlenden Differenz zwischen Maßnahmenkosten, Förderung und Einnahmen (aus Ausgleichsbeträgen) gegenüber der Fördermittelgeberin bereitzustellen.“

Das war der Punkt, den die Linksfraktion genau so verstand: Da liegt Geld in der Rücklage und ein Drittel davon kann die Stadt selbst nutzen, um es wieder im Inneren Süden auszugeben.

Rückzahlung aus Kassenkredit

Aber das Wort Rücklage ist irreführend. Tatsächlich handelt es sich nur um einen Bilanzposten, wie Torsten Bonew erklärte. Das heißt: Selbst den Anteil, den der Feistaat nun zurückbekommt, muss die Stadt aus Kassenkrediten aufbringen. Die eingesammelten 9,5 Millionen Euro sind längst im Leipziger Haushalt aufgegangen. Es geht also einerseits nur noch um eine Umbuchung innerhalb des Stadthaushaltes. Und um den realen Anspruch des Freistaats auf zwei Drittel der Summe. Wenn Leipzig den nicht zurückzahlt, drohen rechtliche Auseinandersetzungen.

In den beiden Ausschüssen – Finanzen und Bau –, wo die Vorlage behandelt wurde, muss die Sachlage auch genau so verstanden worden sein. Erst in der Ratsversammlung gab es dann die durchaus verständliche Verwirrung. Da musste es selbst FDP-Stadtrat Sven Morlok noch einmal möglichst verständlich erklären, warum das Geld nur in den Büchern steht, aber nirgendwo wirklich existiert.

Was sicher auch einen bitteren Beigeschmack hat, dass Leipzig ausgerechnet jetzt diese Fördergelder an den Freistaat auszahlen muss. Jetzt, wo diese Summen nur noch über neue Schuldenaufnahmen zu generieren sind. Ein sehr, sehr saurer Apfel. Bei dem auch die Linksfraktion, die den Leipziger Anteil gern wieder in das Sanierungsgebiet investiert hätte, einsehen musste, dass es überhaupt kein Geld zu verteilen gibt.

Eine Vertagung, die Grünen-Stadträtin Katharina Krefft beantragt hatte, wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt. Genauso wie der Antrag der Linksfraktion.

Die Vorlage mit dem sauren Apfel bekam dann – selbst für Finanzbürgermeister Torsten Bonew überraschend – die volle Zustimmung der anwesenden 54 Stadträtinnen und Stadträte. Da die Stadt rund 9,5 Millionen Euro von den Gebäudeeigentümern eingesammelt hat, bekommt der Freistaat – beziehungsweise seine Förderbank, die SAB – nun 6,9 Millionen Euro rückerstattet.

Die verbleibenden 2,6 Millionen Euro als Anteil der Stadt bleiben ein reiner Buchwert, rutschen in der Abrechnung lediglich aus der Spalte SOLL in die Spalte HABEN. Was aber an der negativen Bilanz der Stadt insgesamt wenig ändert. Und auch kein zusätzliches Geld für das Gebiet „Innerer Süden“ ist.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar