Der Leipziger Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 2. Januar, die eingereichten Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl am 27. Januar 2013 geprüft und die Zulassung von sechs Bewerbern beschlossen. Sieben scheiterten am Ende an der benötigten Zahl von 240 Unterstützer-Unterschriften.

Zugelassen wurden: Burkhard Jung (SPD), Horst Wawrzynski (CDU, Bürgerbündnis Oberbürgermeister für Leipzig e. V.), Dr. Barbara Höll (Die Linke), Felix Ekardt (Bündnis 90 / Die Grünen), René Hobusch (FDP) sowie Dirk Feiertag (Einzelbewerber). Damit hat es letztlich keiner der Kandidaten in die eigentliche Auswahlrunde geschafft, welche keine weitere größeren Gruppierungen oder Parteien als Unterstützer hinter sich hatten.

Diese weiteren sieben Bewerber, so informiert die Wahlleitung, wurden nicht zugelassen, da sie nicht die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften erreichten.

Bereits im Vorfeld der heutigen Entscheidung seitens der Stadt Leipzig hatte der nunmehr offiziell bestätigte OBM-Kandidat Dirk Feiertag auf die Möglichkeit verwiesen, dass eben jene damit vorerst gescheiterten Kandidaten nun in Widerspruch zur Entscheidung gehen könnten. Dafür verblieben ab der heutigen Entscheidung drei Tage.

In seinen Ausführungen wendet sich der Rechtsanwalt und OBM-Kandidat Feiertag gegen das Prozedere zur Erlangung der Unterstützungsunterschriften für freie Bewerber und sieht dabei vor allem in der Bindung der Unterschriftenabgaben an das Rathaus als Ort dafür eine Benachteiligung für die heute nicht zugelassenen Einzelbewerber.

Weitere Informationen dazu im “Melder” vom 2. Januar 2013 auf L-IZ.de

Dirk Feiertag: Sächsisches Zulassungsverfahren benachteiligt Freie OBM-Kandidaten

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