Die Ortschaftsverfassung gemäß der Paragraphen 65 bis 69 der Sächsischen Gemeindeordnung soll auch für Böhlitz-Ehrenberg, Lindenthal, Wiederitzsch und Lützschena-Stahmeln über die Regelung in den Eingemeindungsverträgen hinaus in der Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019 fortgeführt werden. Dies ist der hauptsächliche Inhalt einer Änderung der Hauptsatzung.

Oberbürgermeister Burkhard Jung wird auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters, Andreas Müller, im November die entsprechende Vorlage – die 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – in die Ratsversammlung einbringen. In den nach den Paragraphen 8 und 9 der Sächsischen Gemeindeordnung eingegliederten Gemeinden Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf unter Einbeziehung von Rehbach, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Rückmarsdorf und Seehausen wird die Ortschaftsverfassung ebenfalls fortgeführt.

Die vorgeschlagene Änderung erweitert zudem die Kompetenzen der Stadtbezirksbeiräte. So soll künftig, wenn in der Ratsversammlung wichtige, einen Stadtbezirk betreffende Angelegenheiten verhandelt werden, auch ein Vertreter des betreffenden Stadtbezirksbeirates mit beratender Stimme teilnehmen können. Erklären Stadtbezirksbeiräte mit einfacher Mehrheit ein Thema zur wichtigen Angelegenheit, so soll dieses zur Anhörung auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden, so dass sich die Ratsversammlung damit befasst. Dieses Recht hatte der Stadtbezirksrat bisher nicht. Vielmehr können Stadtbezirksbeiräte nur an Ausschusssitzungen teilnehmen. Um eine Sache zur wichtigen Angelegenheit zu erklären, benötigen sie derzeit auch eine Zweidrittelmehrheit.

Aus der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung ergeben sich außerdem Änderungen der “Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten” sowie der “Geschäftsordnung für die Stadtbezirksbeiräte”.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar