Die Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig soll geändert werden. Dafür sprach sich Oberbürgermeister Burkhard Jung auf Vorschlag von Bürgermeister Thomas Fabian in seiner Dienstberatung aus. Künftig soll der Eigenanteil der Antragsteller für jede notwendige Schülerbeförderung bei 175 Euro pro Schuljahr liegen. Gleichzeitig wird die Stadt Leipzig die den Eigenanteil übersteigenden Beförderungskosten für alle anspruchsberechtigten Schüler tragen.

Damit wird eine Ungleichbehandlung zwischen Schülern mit und ohne Behinderung sowie zwischen Leipziger und auswärtigen Schülern behoben. Die entsprechende Verwaltungsvorlage soll dem Stadtrat voraussichtlich in seiner März-Sitzung vorgelegt werden.

Die Personensorgeberechtigten eines Schülers tragen den Eigenanteil in Höhe des vollen Preises einer SchülerCard wie bisher selbst. Auch die Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard übernehmen die Personensorgeberechtigten weiterhin selbst.

Bei der privaten PKW-Nutzung soll die Erstattung weiterhin 0,33 Euro pro anzurechnenden Kilometer betragen. Auch der Eigenanteil für zurückgelegte Fahrten mit dem privaten PKW beträgt 175 Euro. Für jeden weiteren regelmäßig mitgenommenen Schüler, der die Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten gemäß der Satzung erfüllt, wird eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 Euro/km gemäß Sächsischem Reisekostengesetz angerechnet. Ein eigener Erstattungsanspruch durch den mitgenommenen Schüler besteht nicht.

In Sonderfällen können auch Schüler in Vorbereitungsklassen (DAZ-Klasse = Deutsch als Zweitsprache) oder LRS-Klassen (Lese-Rechtschreib-Schwäche), die sich nicht in unmittelbarer Wohnortnähe befinden, einen Beförderungsantrag stellen.

Fragen zur Schülerbeförderung beantwortet das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Bereich Schülerbeförderung, zu den üblichen Öffnungszeiten, telefonisch: 0341 123-1149 oder per E-Mail: schuelerbefoerderung@leipzig.de

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