Ab sofort entfällt für die Förderrichtlinien der Sächsischen Staatskanzlei die eigenhändige Unterzeichnung der Demokratieerklärung durch die Antragsteller und deren Kooperationspartner.

Zukünftig wird in den Zuwendungsbescheiden verbindlich geregelt, dass keine Förderung an extremistische Organisationen oder Personen gehen darf. Auf die daraus resultierenden Anforderungen wird in einem auf die jeweilige Richtlinie angepassten Begleitschreiben hingewiesen. Mit dem Verzicht auf die bisherige Form der Demokratieerklärung wird der Praxis des Bundes gefolgt. Ein solcher Schritt war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

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