Am zweiten Mai 2017, gegen 3:30 Uhr meldete der Besitzer eines Audi Cabrio, dass sein Fahrzeug in Stötteritz, Lange Reihe/Holzhäuser Straße, aufgebrochen und durchsucht worden war. Aus dem Fahrzeug waren CD’s, ein Bier und SD-Karten gestohlen worden. Während die Polizei zu jenem Zeitpunkt mit dem Geschädigten (40) sprach, versuchte sich in unmittelbarer Nähe ein weiterer Mann auffällig davonzustehlen. Als die Polizisten ihn sahen und als bereits bekannten Pkw-Aufbrecher erkannten, liefen sie ihm nach und unterzogen ihn einer Personenkontrolle.

Und siehe da: Im Rucksack des 27-Jährigen konnten die Polizisten eben jene Gegenstände finden, die zuvor aus dem Audi gestohlen worden waren. Doch damit nicht genug! Außer dem Diebesgut beherbergte der Rucksack des Diebes noch mehrere Tütchen mit Perlen- und Modeschmuck. Zur Herkunft des Schmuckes wollte sich der 27-Jährige nicht äußern. Da er darüber hinaus keine Eigentumsnachweise vorlegen konnte, wurde der Schmuck durch die Polizei sichergestellt, den der 27-Jährige freiwillig herausgab.

Die Polizei sucht nun nach den Eigentümern des Schmuckes, der bisher noch keiner bekannten Straftat zugeordnet werden konnte. Aufgrund der Lagerung des Schmuckes wird angekommen, dass der Täter die Ketten und Ohrringe auch direkt aus einem Laden gestohlen haben könnte. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, um welchen Laden es sich handeln könnte.

Zeugen und Hinweisgeber werden daher dringend gebeten, sich bei dem Polizeirevier Leipzig-Zentrum, Ritterstraße 19 – 21 in 04109 Leipzig, Tel. (0341) 7105 – 0 zu melden.

Manch einer wird sich nun fragen, warum die Polizei eine solche Fahndung nach offensichtlichem Modeschmuck veranstaltet. Nun, die Antwort ist relativ einfach: Solange uns kein Opfer (Eigentümer) bekannt ist, liegt auch keine Straftat vor und der Sachverhalt an sich wird als „Fundsache“ behandelt.

Ergo: Dem 27-Jährigen kann die Sache nicht als Straftat angelastet werden. Kennt die Polizei aber die Eigentümer des Schmuckes und diese bestätigen, dass er ihnen gestohlen wurde, liegt eine Straftat vor, die dem Täter wiederum angelastet werden kann. Ansonsten gilt: „Wo kein Kläger (Anzeigender), da kein Richter.“

Eigentümer gesucht. Fotos: PD Leipzig

Der Schmuck im Überblick als PDF. Quelle PD Leipzig

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