Die Frage war sehr suggestiv gestellt: „Wie viele Millionen schulden Männer der Stadt Leipzig?“ So hatte die Grünen-Fraktion eine sehr umfangreiche Anfrage betitelt, die am 25. Februar in der Ratsversammlung zum Aufruf kam. Immerhin ging es um 29,9 Millionen Euro, welche die Stadt im letzten Jahr als Unterhaltsvorschuss ausgezahlt hat an vor allem Mütter von Kindern, deren Väter ihren Unterhaltspflichten für das Kind nicht nachkommen. Klingt erst einmal ganz einfach. Aber in Wirklichkeit ist es ein Blick in einen sozialen Abgrund. Das muss jetzt mal betont werden.
Auch wenn die Summe, die die Stadt auch im „Sozialreport 2025“ angeführt hat, auf den ersten Blick heftig ist und den Stadthaushalt enorm belastet. Und auch noch gestiegen ist seit Jahren.
„Der Sozialreport 2025 zeigt: Im Jahr 2024 hat die Stadt Leipzig 29,9 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss gezahlt“, hatte die Grünen-Fraktion das Problem in ihrer Anfrage beschrieben.
„Unterhaltsvorschuss ist eine Pflichtleistung nach Sozialgesetzbuch, die an alleinerziehende Elternteile gezahlt wird, wenn das andere Elternteil aus finanziellen oder anderen Gründen aktuell keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zahlen kann oder diesen faktisch nicht zahlt.
Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Kindesunterhalt aus nachweisbaren, tatsächlichen finanziellen Gründen gar nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden kann, oder ob durch beispielsweise fehlende Einreichung von Unterlagen/fehlende Mitwirkung, erschwerte Erreichbarkeit oder durch Unterschlagung von vorhandenen finanziellen Mitteln versucht wird, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen.
Die Statistiken der vergangenen Jahre zeigen, dass der weit überwiegende Teil der Elternteile, die den Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder erhalten, alleinerziehende Frauen sind, die Unterhaltspflichtigen weit überwiegend Männer.
Von den genannten 29,9 Millionen an Unterhaltsvorschuss konnten nur 12,2 % im Jahr 2024 über das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss – Rückgriff wieder eingenommen werden, also durch die Abteilung, die die finanziellen Ansprüche der Kinder gegenüber den säumigen Elternteilen durchsetzt. Die Höhe des ‚zurückgeholten‘ Unterhalts beträgt etwa 3,6 Millionen Euro.
Positiv hervorzuheben ist, dass sich die Rückholquote von 2018 bis 2023 stetig verbessert hat. Obwohl die absolute Summe des zurückgeholten Unterhaltsvorschusses 2024 gestiegen ist, ist die Rückholquote im Vergleich zu 2023 (13,6 %) wieder gesunken. Im Angesicht der aktuellen Haushaltslage würden wir uns gern ein Gesamtbild über den nicht wieder rückgeholten Unterhaltsvorschuss verschaffen.“
Wollen sie oder können sie nicht zahlen?
So weit, so einfach. Was die Grünen-Stadträtin Marsha Richarz dann zu der Nachfrage brachte, warum eigentlich immer nur Frauen vor die Aufgabe gestellt werden, den Erzeuger ihrer Kinder namhaft zu machen, damit von ihm der vorenthaltene Unterhaltsbeitrag für die Kinder eingeholt werden kann. Warum müssen dann kinderlose Väter nicht bezeugen, dass sie keine Kinder gezeugt haben?
Da wird es schwierig. Weshalb Jugendbürgermeisterin Vicki Felthaus auf diese Frage gar nicht erst einging. Und nicht nur CDU-Stadtrat Falk Dossin war von dieser Stoßrichtung der Frage sehr irritiert. Geht es hier tatsächlich um Feminismus und um lauter Männer, die nicht bereit sind, für ihre Kinder zu zahlen? Passen sie einfach nicht genug auf, wenn sie sich mit Frauen abgeben?
Dabei zeigt auch die ausführliche Antwort aus dem Jugenddezernat, dass man, wenn man die Frage so stellt, aufs falsche Gleis kommt. Auch wenn die Zahlen groß sind und seit Jahren steigen. Keine Frage: Das belastet den Leipziger Haushalt zunehmend.
„Aus den Daten zum Stichtag 31.12.2025 geht hervor, dass insgesamt 7.018 Kinder bei ihren Müttern lebten, während 650 Kinder im Haushalt ihrer Väter gemeldet waren. Da die Barunterhaltspflicht den jeweils nicht im Haushalt lebenden Elternteil trifft, ergibt sich daraus eine eindeutige statistische Herleitung für die Schuldnerseite“, formulierte es das Amt für Jugend und Familie.
„Aus dieser Verteilung, bei der rund 91,5 % der leistungsberechtigten Kinder bei der Mutter leben, folgt somit, dass die Gruppe der Unterhaltsschuldner in der weit überwiegenden Mehrheit aus Vätern besteht. Im Umkehrschluss sind in etwa 8,5 % der Fälle die Mütter als Barunterhaltspflichtige anzusehen.“
Theorie und Praxis
Scheinbar alles klar: Die Väter dominieren aus ganz natürlichen Gründen die Schuldnerseite.
Aber dann sollte man die Antworten aus dem Amt für Jugend und Familie weiterlesen. Denn da wird diese Gruppe noch einmal ausdifferenziert: „Bezogen auf die Gesamtauszahlungen des Jahres 2024 in Höhe von 29,9 Mio. Euro bedeutet dies, dass rein rechnerisch ein Betrag von etwa 20,9 Mio. Euro (70 %) als reine Ausfallleistung einzustufen ist, für die vor allem aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit der Gegenseite kein Rückgriffspotenzial besteht.
Das theoretisch rückholbare Volumen im Bereich der echten Vorschussleistungen belief sich demnach auf rund 9,0 Mio. Euro (30 %), wovon die Stadt Einnahmen in Höhe von 3,6 Mio. Euro einnehmen konnte. Berücksichtigt man die systembedingten Zeitverzögerungen durch Titulierung und Vollstreckung sowie die erwähnten Risiken des Wegfalls der Leistungsfähigkeit, wird deutlich, dass die Stadt einen hohen Anteil des theoretisch Möglichen tatsächlich für den Haushalt zurückgewinnen kann.“

Das heißt: Zwei Drittel der veranschlagten Unterhaltszahlungen konnten bei den Schuldnern gar nicht „zurückgeholt“ werden, weil sie schlicht nicht in der Lage waren, das Geld aufzubringen. Das ist der Blick in den sozialen Abgrund der Stadt, wo auch junge Männer mit Arbeitslosigkeit, mies bezahlten Jobs und fehlenden Rücklagen zu kämpfen haben. Was eben auch heißt, dass viele nicht ganz freiwillig zu Schuldnern ihrer eigenen Kinder geworden sind, auch wenn das im Einzelfall anders sein kann.
Nur ein Drittel der Fälle betrifft Väter (und Mütter), die tatsächlich genug verdienen, um ihre Unterhaltsbeiträge leisten zu können, und die erst vom Amt genötigt werden müssen.
Tatsächlich wird so ein Teil der Probleme der (jungen) Familien sichtbar, wo der Kinderwunsch auch für den „Erzeuger“ schnell zum finanziellen Problem werden kann, wenn er schlicht die Einkünfte nicht hat, für seine Kinder zu zahlen. Und dann ist das Dilemma ziemlich schnell auf dem Tisch, wenn die Mutter das Kind dennoch haben will. Stichwort: Kinderwunsch. Der Vater aber trotzdem nicht zahlen kann und die Eltern sich auch noch getrennt haben.
Die Zahlen sind im Grunde stabil
Wieviele Väter dabei nicht ermittelt werden konnten, verrät auch der Sozialreport nicht. Eine Grafik im Sozialreport (siehe oben) zeigt zwar, dass die Zahl der Vorschussempfänger gegenüber 2023 wieder leicht gestiegen ist. Aber sie lag auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren. Das heißt: Das Problem der nichtzahlenden Väter (und Mütter) hat sich nicht verschärft, auch wenn der drastische Anstieg der Zahlungen etwas Anderes suggeriert.
Aber warum die Summen so deutlich gestiegen sind, hat das Amt für Jugend und Familie in seiner Antwort auch erklärt: „Im Jahr 2017 leistete die Stadt Auszahlungen in Höhe von 11,3 Mio. Euro, wobei dieser Wert – wie auch nachfolgend – bereits die bereinigten Beträge nach Abzug von Leistungen gemäß § 5 UVG darstellt. In den folgenden Jahren stiegen die Bedarfe aufgrund der erweiterten Anspruchsgrundlagen durch die Reform des UVG stark an, was sich in Auszahlungssummen von 19,4 Mio. Euro im Jahr 2018 und 24,5 Mio. Euro im Jahr 2019 widerspiegelte. Insbesondere wurden die Begrenzungen des Leistungsanspruchs auf 72 Monate und das zwölfte Lebensjahr aufgehoben.“
Was ja nun einmal bedeutet, dass die Summen, auf die die Mütter (und Väter) der Kinder Anspruch haben, allein schon durch die Reform des Unterhaltvorschussgesetzes gestiegen sind. Väter (und Mütter) sind jetzt deutlich länger verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Und wo sie es wirtschaftlich einfach nicht können, springt die Stadt ein.
Wohl wissend, dass sie „aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit“ bei zwei Dritteln der zahlungsverpflichteten Eltern nichts holen kann.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:










Keine Kommentare bisher