Am Rande der Kundgebung von Pro Chemnitz am 25.8.2019 in der Chemnitzer Innenstadt, fiel den eingesetzten Polizeibeamten ein junger Mann auf, der im Bereich der Zentralhaltestelle aus der Straßenbahn stieg und den sogenannten Hitlergruß zeigte.

Der 19-jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits am 26.8.2019 durch den Jugendrichter des Amtsgerichts Chemnitz wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im beschleunigten Verfahren verurteilt.

Da er schon mit Urteil des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal wegen anderer Straftaten zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, wurde – unter Einbeziehung dieser Strafe – eine Einheitsjugendstrafe von 7 Monaten auf Bewährung ausgesprochen.

Daneben wurde ein Jugendarrest von 2 Wochen angeordnet, den der Verurteilte zeitnah verbüßen wird.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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