Gestern, gegen 12:45 Uhr klingelte es an der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof in Leipzig. Vor der Tür stand ein Mann, der Auskunft zu seiner Person verlangte. Diese bekam er auch prompt, denn der Pole wurde per Haftbefehl gesucht. Im Februar 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig wegen Diebstahls zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen bzw. 1110 Euro Geldstrafe.

Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten dann noch ein Mobilfunktelefon, welches der 53-Jährige nach eigenen Angaben „gerade gefunden hatte“. Das Handy wurde sichergestellt.

Da der Pole die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am Abend vollstreckte die Bundespolizei noch einen weiteren Haftbefehl. Ein 53-jähriger Deutscher, den die Beamten vor dem Bahnhof kontrollierten, konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 2700EUR wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht aufbringen, sodass er für die nächsten 180 Tage hinter Gitter muss.

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