Am Leipziger Hauptbahnhof stellte die Bundespolizei die Identität des Mannes fest und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gegen den polizeibekannten Mann ein.
Der 44-Jährige filmte die rechtmäßigen, polizeilichen Maßnahmen und stellte diese Aufnahmen am 18. Februar 2021 gegen den Willen der Betroffenen in diversen Internet-Plattformen ein. Immer wieder hatte er versucht, die Beamten in ideologische Diskussionen zu verwickeln. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ein.