Der Totensonntag ist dem Gedenken an die Verstorbenen und dem Trost für die Trauernden gewidmet. Dies dachte sich gestern Abend auch ein 30-jähriger Leipziger, als er zum Gedenken an eine verstorbene Familienangehörige am Bahnhof Böhlen ein Graffiti an die Schallschutzmauer sprühte.

Anschließend zündete er einen Böller. Plötzlich detonierte dieser noch in seiner Hand und riss ihm dabei zwei Fingerglieder ab. Bei dieser Aktion war ein Bekannter bei ihm, der sofort den Rettungsdienst alarmierte. Der 30-jährige wurde nach einer Erstversorgung am Bahnhof Böhlen ins Krankenhaus zur weiteren medizinischen Behandlung gefahren.

Die Bundespolizei Leipzig hat gegen den Leipziger Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Sprengmittelgesetz eingeleitet.

Um welche Art von Pyrotechnik es sich hierbei handelte, ist Gegenstand der derzeitigen Ermittlungen.

Die Bundespolizei stellt gerade zum Jahresende immer wieder in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper fest. Die oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen, selbst bei korrekter Anwendung.

Daher gilt:

Wegen ihrer Gefährlichkeit ist die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Wer solche Feuerwerkskörper trotzdem nach Deutschland einführt, verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und/ oder Zollrechts. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an.

Auch der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten. Ausschließlich Artikel mit CE- Zeichen sind erlaubt. Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern und achten Sie darauf, dass die CE-Zeichen nicht gefälscht sind.

Weitere Informationen gibt die Bundespolizei auf ihrer Webseite:

www.bundespolizei.de/

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar