Das Landgericht Chemnitz hat mit Berufungsurteil vom 20. Juli 2022 den Angeklagten Kevin A. im Zusammenhang mit dem Angriff auf das jüdische Restaurant „Schalom“ in Chemnitz im Jahr 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat heute gegen das Urteil Revision eingelegt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe wird geprüft werden, ob das Rechtsmittel weiterverfolgt wird.

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